Knöllchen EU-weit
Bisher
brauchte
sich
ein
Autofahrer,
der
in
Deutschland
gemeldet war, um das Großherzogliche
Knöllchen nicht weiter
zu kümmern – solange er nicht wieder den maßgeblichen
Amtspersonen auf
Luxemburger Territorium auffiel. In diesem Augenblick dann allerdings
ist
sofortiger „Kontoausgleich“ gefordert, andernfalls das Kfz stehen
bleibt.
Eine
Rahmenvereinbarung zum grenzüberschreitenden Eintreiben von
Geldbußen auf dem Gebiet der jeweils national gültigen
Straßenverkehrsordnung, die zum 24. Mai 2005 abgeschlossen wurde,
ist in Frankreich, Deutschland und Luxemburg bereits in
Kraft.
Wenn
Luxemburg
eine
Geldstrafe
gegen
einen Autofahrer mit Wohnsitz in
Deutschland eine Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen den
Luxemburger Code
de la Route verhängt, so wird das von
Deutschland als rechtens
anerkannt.
Und
nicht
nur
das:
Ab
70€
aufwärts kann
der
Betrag im Wohnstaat des Betreffenden auch vollstreckt werden.
Voraussetzung
für die Rechtsgültigkeit des Bußgeldbescheids ist
jedoch, dass er in der Sprache
des Wohnlandes abgefasst ist und eine Belehrung
über die Rechtsmittel enthält, die dem
Verkehrssünder zur Verfügung stehen.
Was
den Führerschein bzw. die diesbezüglichen Strafpunkte angeht,
so gelten diesbezügliche Bescheide nur für das Land, auf welchem
das betreffende Verkehrsdelikt begangen wurde.
Beispiel:
Wenn
in Frankreich der Führerschein aberkannt wird, so gilt das
ausschließlich einen Verlust der Fahrerlaubnis für das
Fahrzeugführen auf französischem Territorium.
Wenn
Sie indessen die Polizei in Frankreich bei einem Verkehrsdelikt in
flagranti erwischt und dabei Ihren Führerschein auf der Stelle
einbehält, so heißt das, dass Sie Ihren Wagen auf der Stelle
nicht mehr selber wegbewegen können!
Weitere Informationen
Léonie
Vasarhelyi: Geschwindigkeitsdelikte: grenzüberschreitende
Verfolgung in Sicht. ACL auto touring, 1. Quartal - Januar 2011. S. 65.
OGBL-ACAL: Verkehrsrechtsschutz
für Berufskraftfahrer.
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