
Mit
der
Bahn
nach
Luxemburg
und
zurück
Alle
Bahnhöfe
in
Luxemburg
Fahrplan
der
Eisenbahn
Linie
30:
Luxemburg –
Wasserbillig – Trier
Schweich – Trier –
Wasserbillig - Luxemburg
Wittlich - Luxemburg
Weitere
Zustiegsmöglichkeiten:
Ehrang • Trier Hbf • Trier Süd • Karthaus • Kreuz Konz • Igel
sowie innerhalb Luxemburgs die Bahnhöfe Wasserbillig, Wecker und
Munsbach.
Ein Bahnhof unweit der
AB-Auffahrt Grevenmacher-Potaschberg
Für
Pendler
aus
der
Region
Wasserliesch,
Oberbillig,
Tawern
oder
Wellen,
welche
täglich
am
Potaschberg
bei
Grevenmacher
auf die Autobahn A1
hinauffahren, besteht die Möglichkeit, ihren PKW am Bahnhof
Wecker abzustellen und mit der Bahnlinie 30 in die
Stadt oder in andere
Landesteile zu pendeln, welche mit dem Auto meist umständlich zu
erreichen sind oder keine preiswerte Dauerparkmöglichkeiten
vorhanden sind.
Was kostet die Bahn?
Oeko-Card (Monatskarte) 2.
Klasse 75€, 1. Klasse 112,50€.
(Berechtigt zu einer
unbegrenzten Anzahl von Fahrten in dem
betreffenden Monat auf der Linie zwischen Schweich und Luxemburg,
zuzüglich auf dem gesamten Bus- und Schienennetz des
Großherzogtums Luxemburg)
Tarife
für
Pendler
aus
Schweich
und
Trier
Die Fahrkarten innerhalb
Luxemburgs
Innerhalb
Luxemburgs
kann
dieselbe
Fahrkarte
in
der
Bahn
wie
im
Bus
benutzt
werden.
Wer
keine
Monatskarte
holt,
weil
er
nur
gelegentlich
den
öffentlichen
Nahverkehr
in
Luxemburg
benutzt,
dem
sei
empfohlen,
sich im Hauptbahnhof oder am Bahnhof Wasserbillig die Fahrkarten im 5er
oder 10er Pack zu holen.
Der
Fahrgast
muss
am
Bahnsteig oder im Bus die Fahrausweise selbst
entwerten. Damit beginnt ihre Gültigkeitsdauer.
Kurzstrecken
Billet, max. 2 Stunde nach Entwertung gültig, einzeln 1,50€
oder als 10er
Pack 12,00€
Tageskarte,
ab
Entwertung
den
gesamten
Tag
im
gesamten
Netz
Luxemburg
gültig
bis
zum
anderen
Morgen
8.00
Uhr,
einzeln
4€, im 5erPack 16€.
Wer
an
einer
Haltestelle
einsteigt,
wo
die
Fahrkarte
am
Schalter
oder
Automaten
gekauft
werden
kann (wie etwa in Wasserbillig
oder am
Hauptbahnhof), muss bei Nachlösen beim Schaffner 1,50€
Zuschlag
entrichten.
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden. Im
Bedarfsfall
bzw.
bei
Zweifeln
überprüfen
Sie
bitte
die
Angaben,
Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter,
wenn Sie
unser
Informationsangebot hilfreich finden!
|