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27. Februar 2011

VerkehrBaustelle

Der Verkehr in der Großregion

Auto, Bus, Bahn

Modell Kengert

Die Abgaben in Europa auf Kraftfahrzeuge

Erwerb, Besitz und Betrieb von Kraftfahrzeugen unterliegen einer Vielzahl von fiskalischen Belastungen, die in Zielsetzung, Art und Ausgestaltung international sehr unterschiedlich sind.

Da die Beurteilung der Belastungskomponenten für viele finanz-, verkehrs- und wettbewerbspolitische Fragestellungen erforderlich ist, hat das Bundesministerium der Finanzen dem DIW Berlin den Auftrag erteilt, einen systematischen Überblick über die Arten und die Höhe der Abgaben in europäischen Ländern zu erstellen und diese Informationen datentechnisch so aufzubereiten, dass für bestimmte Fahrzeugkategorien aussagekräftige Darstellungen der gesamten Abgabenbelastung möglich sind.

Aufbauend auf diesen Informationen wird der in einigen Ländern starke Trend zum Diesel-Pkw untersucht und auf die in anderen Mitgliedsstaaten hierfür erkennbaren Ursachen eingegangen.

Der Halter eines zum Verkehr zugelassenen Personenkraftwagen hat in fast allen hier betrachteten Staaten periodisch Steuern zu entrichten.

Eine Kfz-Steuer auf Pkw besteht – außer in Estland, Litauen, und Polen – in allen Ländern, allerdings werden in Frankreich, Tschechien und der Slowakei private Halter nicht besteuert.

Zusätzlich sind in 20 der untersuchten Staaten Steuern auf die Prämien zur Haftpflichtversicherung zu zahlen, die 2 % bis 43 % betragen können. In einigen Ländern sind außerdem steuerähnliche Abgaben auf die Haftpflichtprämien zu entrichten, die jedoch nicht auf alle Fahrzeugarten erhoben werden.

Im Ganzen betrachtet bleiben damit nur in Estland und Polen Autos frei von jeder periodischen Abgabe.

Die Kfz-Steuer ist stets eine Mengensteuer. Bei der Ausgestaltung der Kfz-Steuer für Personenkraftwagen lassen sich acht verschiedene Bemessungsgrundlagen identifizieren, die unterschiedlich kombiniert werden. Zusätzlich ist für die Festlegung der Kfz-Steuer in vier Ländern das Ergebnis des „Engine Rating“, welches aber auch auf diese Merkmale (Hubraum, Leistung, Kraftstoffverbrauch) zugreift, für die Bemessung der Steuer relevant. Am häufigsten spielen der Hubraum und die Antriebsart für die Höhe der Steuer eine Rolle, wobei die Antriebsart (Otto vs. Diesel) eine Zweiteilung des Tarifs eröffnet, während z.B. innerhalb der Antriebsart der Steuersatz mit dem Hubraum oder einem anderen Fahrzeugmerkmal differenziert wird (B, D, DK, FIN, GB, NL, P, S).

Weiterhin ist das Fahrzeuggewicht von Bedeutung, nur wenige Länder besteuern in Bezug zur Motorleistung oder direkt zum Alter des Fahrzeuges. In sechs Ländern treten regionale Unterschiede der Kfz-Steuer auf. Geringer Kraftstoffverbrauch und modernes Abgasverhalten werden in elf Ländern bei der Kfz-Steuer honoriert.

Für ein Fahrzeug der Mittelklasse hat in den hier betrachteten Ländern der Halter jährlich bis zu maximal 600 € Kfz-Steuer zu entrichten.

(DIW Forschungsprojekt im Auftrag des deutschen Bundesministeriums der Finanzen)


Quelle:

Dominika Kalinowska, Hartmut Kuhfeld, Uwe Kunert (Projektleitung), Oliver Rülicke,
Die Abgaben auf Kraftfahrzeuge in Europa im Jahr 2005,
Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen, Sept. 2005.


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