Europäischer
Unfallbericht
Der Unfallbericht ist ein amtliches, endgültiges
Dokument.
Er
enthält
alle
wichtigen
Angaben,
die
zur
Feststellung des Anteils der Haftung jeden einzelnen Fahrers
erforderlich sind:
- Unfalldatum und
Unfallort,
- die
Identität der
beteiligten
Versicherten,
- die Kennzeichen
der
Fahrzeuge,
- die Anschriften
der
Versicherer,
- die
Unfallumstände,
- die sichtbaren
Fahrzeugschäden,
- die
ursprünglichen
Aufprallstellen,
- eine Skizze des
Unfalls
zum
Zeitpunkt des Aufpralls,
- usw.
Sobald
der Bericht ausgefüllt und unterschrieben ist, wird er
rechtsgültig und lässt
sich schwerlich noch anfechten.
Deshalb
ist
es
in
Ihrem
Interesse,
dass
Sie immer einen oder sogar zwei Unfallberichtsformulare in Ihrem
Wagen
haben und wissen, wie sie richtig ausgefüllt werden.
Dieses
europäische
Formular
ist
einheitlich
in
mehreren
Sprachen aufgebaut.
Mit
der
Unterzeichnung
eines
Unfallberichts
erkennt
der
Fahrer einen Sachverhalt an, der
anschließend sowohl
für ihn selbst als auch seinen Versicherer in ihren Beziehungen
zur Gegenpartei
maßgebend wird.
Ist
der
Bericht
richtig
ausgefüllt,
bestehen
für
den Geschädigten bessere Chancen, rasch eine
angemessene
Entschädigung zu erlangen.
Die
Benutzung
des
Unfallberichts
wird
bei
einem
Unfall, bei dem nur Sachschaden entstand, dringend
empfohlen.
Falls
es
indes
durch
den
Unfall
zu
Körperverletzungen kam, muss die Polizei ein Protokoll aufnehmen.
Die
Abfassung
eines
Unfallberichts
ist
freiwillig.
Bei
einer
Massenkarambolage
mehrerer
Fahrzeuge
sollte
zweckmäßigerweise
mit jedem Fahrer eines
Fahrzeugs, das mit
Ihrem Fahrzeug zusammengestoßen ist, ein getrennter Bericht
ausgefüllt werden.
Vergessen
Sie
ggf.
nicht
anzugeben,
dass
ein
Auffahrunfall
vorlag, bei dem Sie gegen ein anderes Fahrzeug geschleudert wurden;
andernfalls
riskieren Sie, für die Schäden an den Fahrzeugen haftbar
gemacht zu werden,
gegen die Sie geschleudert wurden.
Der
vordere
Teil
des
Berichts
muss noch am
Schadensort selbst ausgefüllt und unterschrieben werden!
Weitere Informationen
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
unser
Informationsangebot hilfreich finden!
|