Der
Benzinpreis
in
Luxemburg
In
Luxemburg
sind
die
für
den
Endverbraucher
bestimmte
Treibstofflieferungen
sowie
Flüssiggas
und
Heizöl
einem
gesetzlich
festgesetzten Höchstpreis unterworfen.
Der
Höchstpreis
errechnet
sich
gemäß
einer
gesetzlich
definierten
Formel
gemäß
der
Preisentwicklung
an
den
entsprechenden
europäischen Börsen.
Die
in
Luxemburg
aktuell
(ab
dem
genannten
Datum,
a
partir du)
gesetzlich zulässigen Höchstpreise für
- Flüssiggas (Gaz
liquéfiés, ggf. bei Freihauslieferung ((livraison à
domicile),
- bei Heizöl (Gasoil
chauffage,
Mazout) je nach Liefermenge,
- bei Dieseltreibstoff an der Tankstelle (Gasoil routier, Pompe)
und
- für bleifreies Benzin (Essences, Sans plomb)
finden
Sie
hier
auf
dieser
Webseite
des
Wirtschaftsministers:
Les
produits
pétroliers
et
les
combustibles
solides
Luxemburgs Benzinpreis ist bis zur
Hälfte staatlich bestimmt. Denn so hoch ist der Anteil an Akzisen
und Mehrwertsteuer. Bei Diesel liegt der Staatsanteil bei 40 %, bei
Heizöl 12 %.
Während der Akzisenanteil auf die Abgabemenge berechnet wird, wird
die Mehrwertsteuer (15 %) auf den Abgabepreis berechnet. Er erhöht
sich somit auch dadurch, dass der Akzisenanteil sich erhöht. Da
Treibstoff von Luxemburg überwiegend an Nichtansässige
verkauft wird, hat Luxemburgs Regierung wenig Anreiz, an ihrer
Preispolitik etwas zu ändern.
Quelle:
Romain Hilgert: Umgekehrter
Ratchet-Effekt. Die Regierung lehnt Akzisensenkung zur
Inflationsbekämpfung ab. d'Land, 18. März 2011. S. 5.
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