Zoll
 Meffo's euroLuxembourg.lu

     €L www.euroLuxembourg.lu

4. Dezember 2010

VerkehrBaustelle

Der Verkehr in der Großregion

Auto, Bus, Bahn


Von Prag

Was und wie viel dürfen Sie ohne besondere gesetzliche Auflagen zu erfüllen nach Luxemburg mitbringen?

Es macht einen Unterschied, ob Sie aus einem Land der Europäischen Union einreisen oder aus einem Drittstaat.

Zur Europäischen Union gehören:

Deutschland,
Österreich,
Belgien,
Zypern,
Tschechien,
Dänemark,
Spanien,
Estland,
Finnland,
Frankreich,
Griechenland,
Ungarn,
Irland,
Italien,
Lettland,
Litauen,
Luxemburg,
Malta,
Niederlande,
Polen,
Portugal,
Großbritannien,
Slowakei,
Slowenien,
Schweden.

Für die britischen Kanalinseln und die Kanarischen Inseln bestehen Sonderregelungen.

Ceuta, Melilla und Andorra gehören nicht der Europäischen Union an. Doch existiert für Andorra eine Sonderregelung.


Sie reisen aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land

Seit dem 1. Januar 1993 sind Zoll- oder Steuerformalitäten im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den EU-Staaten beseitigt.

Sie können Waren für Ihren persönlichen Bedarf *) ohne Mengen- oder Wertbegrenzung einkaufen. Dabei zahlen Sie den Preis inkl. der Mehrwertsteuer, die in dem Land gilt, wo Sie sich befinden und kaufen. Ausnahme hiervon machen lediglich die Kfz-Neuwagen sowie der Versandhandel (Fernkauf).

*) Für bestimmte Warengruppen gibt es eine Höchstmenge. Wird sie überschritten, wird angenommen, dass es sich um eine kommerzielle Transaktion handelt. Es wird daher Privatpersonen empfohlen, folgende Mengen nicht zu überschreiten:

Tabakerzeugnisse:

800 Zigaretten,

400 Zigarillos,

200 Zigarren,

1 kg Rauchtabak

Alkoholische Getränke

10 Liter Spirituosen (Whisky, Gin, Wodka, ...)

20 Liter Mischprodukte (Wermut, Portwein, Madeira, …)

90 Liter Wein, davon max. 60 Liter Schaumwein

110 Liter Bier

Weitere Sonderregelungen für bestimmte Warengruppen

  • lebende Tiere (insbesondere Hunde und Katzen); tierische Produkte,
  • Pflanzen und pflanzliche Produkte,
  • Tiere und Pflanzen, die auf der Liste der von der Ausrottung bedrohten Arten stehen, und Erzeugnisse daraus (Washingtoner Arten-Abkommen),
  • für den Menschen bestimmte Medikamente (ausgenommen zum persönlichen Gebrauch),
  • Waffen und Munition,
  • Erdölerzeugnisse (ausgenommen Treibstoff im Fahrzeug sowie in einem Reservekanister bis zu max. 10 Liter)

Ihre weiteren Fragen hierzu beantworten

la Direction des Douanes et Accises,


Weitere Informationen

Droits et formalités applicables aux voyageurs,
www.do.etat.lu/


Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden. Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im Linkverzeichnis angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können ebenso die Grüne Nummer benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland 0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn Sie unser Informationsangebot hilfreich finden!