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Was
und
wie
viel
dürfen
Sie
ohne
besondere
gesetzliche
Auflagen zu erfüllen nach Luxemburg
mitbringen?
Es
macht
einen
Unterschied,
ob
Sie
aus einem Land der Europäischen Union
einreisen oder aus
einem Drittstaat.
Zur
Europäischen
Union gehören:
Deutschland,
Österreich,
Belgien,
Zypern,
Tschechien,
Dänemark,
Spanien,
Estland,
Finnland,
Frankreich,
Griechenland,
Ungarn,
Irland,
Italien,
Lettland,
Litauen,
Luxemburg,
Malta,
Niederlande,
Polen,
Portugal,
Großbritannien,
Slowakei,
Slowenien,
Schweden.
Für
die
britischen
Kanalinseln
und
die
Kanarischen
Inseln
bestehen Sonderregelungen.
Ceuta,
Melilla
und
Andorra
gehören
nicht
der
Europäischen
Union an. Doch
existiert für Andorra
eine Sonderregelung.
Sie
reisen
aus
einem
EU-Land
in
ein
anderes
EU-Land
Seit dem 1.
Januar
1993 sind Zoll- oder Steuerformalitäten im
grenzüberschreitenden Verkehr zwischen
den EU-Staaten beseitigt.
Sie
können Waren
für
Ihren persönlichen Bedarf *) ohne Mengen- oder Wertbegrenzung
einkaufen. Dabei
zahlen Sie den Preis inkl. der Mehrwertsteuer, die in dem Land gilt, wo
Sie sich
befinden und kaufen. Ausnahme hiervon machen lediglich die Kfz-Neuwagen
sowie
der Versandhandel (Fernkauf).
*) Für
bestimmte
Warengruppen
gibt
es
eine
Höchstmenge. Wird sie
überschritten, wird
angenommen, dass es sich um eine kommerzielle Transaktion handelt. Es
wird
daher Privatpersonen empfohlen, folgende Mengen nicht zu
überschreiten:
Tabakerzeugnisse:
800
Zigaretten,
400
Zigarillos,
200 Zigarren,
1 kg
Rauchtabak
Alkoholische
Getränke
10 Liter
Spirituosen
(Whisky, Gin, Wodka, ...)
20 Liter
Mischprodukte
(Wermut, Portwein, Madeira, …)
90 Liter
Wein, davon
max. 60 Liter Schaumwein
110 Liter Bier
Weitere
Sonderregelungen
für
bestimmte
Warengruppen
- lebende Tiere
(insbesondere
Hunde und Katzen); tierische Produkte,
- Pflanzen und
pflanzliche
Produkte,
- Tiere und
Pflanzen,
die auf der Liste der von der Ausrottung bedrohten Arten stehen, und
Erzeugnisse
daraus (Washingtoner Arten-Abkommen),
- für den
Menschen
bestimmte Medikamente (ausgenommen zum persönlichen Gebrauch),
- Waffen und
Munition,
- Erdölerzeugnisse
(ausgenommen Treibstoff im Fahrzeug sowie in einem Reservekanister bis
zu max.
10 Liter)
Ihre weiteren
Fragen hierzu beantworten
la Direction
des
Douanes
et
Accises,
Weitere Informationen
Droits et
formalités applicables
aux voyageurs, www.do.etat.lu/
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Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
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