Wenn LKW gegen
das Transitverbot auf Landstraßen verstoßen, so macht das
145 Euro
Seit
der
Einführung
der
deutschen
LKW-Maut
am
1.1.2005
kurven
immer
mehr
LKWs im Osten des
Großherzogtums herum,
die der Autobahn Maut zu entgehen streben.
Betroffen
hiervon
sind
insbesondere
die Nationalstraße RN11 Luxemburg -
Echternach ab
Waldhaff sowie die Nationalstraße RN1 ab Grevenmacher Potaschberg
sowie die Route
du
Vin - das ist die Nationalstraße RN1, die entlang
der Mosel
führt.

Laut
dem
in
Luxemburg geltenden
Straßenverkehrsrecht darf der Transit-Schwerlastverkehr aber
ausschließlich
die
Autobahn
benutzen.
Über
das
bereits
angewandte
Maß
an
Ausschilderung
der
Strecken
kann
nach
Angaben des Verkehrsministers
nicht
hinausgegangen werden.
Über
¾
der
LKW-Kontrollen
finden
bereits
im
Osten
des
Landes
statt
(1. Halbjahr 2005: 101).
Bei
Zuwiderhandlung
gegen
das
LKW-Transitverbot
auf
Landstraßen
wird
derzeit ein Bußgeld von
145€ erhoben. Aufgrund der
Anfrage einer Parlamentsabgeordneten
will
der
Minister
prüfen lassen, ob nach dem zu verzeichnenden Anstieg
der Fälle an
Zuwiderhandlungen dieser Betrag nicht deutlich erhöht werden muss.
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