Wer muss wo die Mehrwertsteuer entrichten,
wenn ein Neuwagen im Ausland gekauft wird?
Eine
Privatperson ist normalerweise nicht dem Mehrwertsteuergesetz
unterworfen (une
personne
non-assujettie). Eine besondere Ausnahme hiervon
bildet jedoch der Kauf eines Neuwagens (l'article
4/4/a de la loi TVA).
Wenn
eine Privatperson einen Neuwagen im Ausland kauft, so wird ihr nicht
die Mehrwertsteuer durch den Verkäufer im Ursprungsland in
Rechnung gestellt. Sondern
der Käufer muss den Erwerb des Neuwagens in demjenigen Land zur
Mehrwertsteuer erklären, wo er den Wagen zulassen will.
Eine davon ganz unterschiedliche Frage ist, was ein "Neuwagen" auf dem
Automarkt, das heißt im Rechtsverhältnis zwischen
Käufer und Verkäufer darstellt.
Ein Kraftfahrzeug
unterliegt einem Alterungsprozess, der mit dem Verlassen des
Herstellungsbetriebs einsetzt; so hat ein deutsches Gericht
festgestellt. Selbst wenn ein Fahrzeug bisher unbenutzt geblieben ist,
kann es nur dann als "fabrikneu" gelten, wenn nicht mehr als zwölf
Monate zwischen Produktion und Kauf liegen, keine lagerungsbedingten
Mängel aufgetreten sind und das Modell nach wie vor im Angebot des
Herstellers ist. (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 227/02).
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