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5. März 2011

Eigenheim in Luxemburg

Wohnen in der Großregion



Von wem können Sie Information oder Hilfe bekommen?

Wann sind Sie ein "ansässiger Steuerpflichtiger"?

Wie mieten Sie für sich privat eine Wohnung?

Welche Fragen kann die Staatsangehörigkeit aufwerfen?


Ministre de l'Immigration

ASTI

CLAE




Wie melden Sie Ihren Wohnsitz in Luxemburg an?

Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union schließt aus, dass ein EU-Bürger zum Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine besondere Aufenthaltserlaubnis erlangen muss. Das bisher in Luxemburg übliche Verfahren, dass von einem EU-Bürger noch eine Carte de Séjour beantragt werden muss, steht damit nicht in Einklang.

Das Verfahren Carte de Séjour ist seit 1. Januar 2008 abgeschafft.

  • Wenn der Aufenthalt unter 3 Monate dauert, wird von einem EU-Bürger (ebenfalls für Bürger von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz) überhaupt keine Anmeldung mehr gefordert.

  • Bei einem Aufenthalt länger als 3 Monate soll sich ein EU-Bürger bei der Gemeindeverwaltung seiner Wohngemeinde anmelden und bekommt dort eine Attestation d’Enregistrement.

Dazu muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des Herkunftslandes (ggf. mit Visum) vorgelegt werden. Die bisher übliche vorherige Überprüfung durch die örtliche Polizeidienststelle entfällt.

Das neue Verfahren gilt ab 1.1.2008 für unselbständig oder selbständig Beschäftigte, Anbieter von Dienstleistungen, Studenten usw. sowie für deren Familienangehörige, auch wenn letztere nicht selber EU-Bürger sind.

Nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren (wenn dieser gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt) gilt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht als erworben. Dies wird vom Ministre de l'Immigration auf Antrag noch im Laufe des Monats der Antragstellung bescheinigt.

Übergangsbestimmungen

Die Anträge auf Ausstellung einer Carte de Séjour, welche derzeit noch in Bearbeitung sind, werden ab sofort nach dem neuen Verfahren bearbeitet.

Wer derzeit noch eine gültige Carte de Séjour besitzt, kann diese bis zum Ablauf der besagten fünf Jahre bis zum Erwerb des unbefristeten Aufenthaltsrechts behalten.

Wer eine über eine gültige Carte de Séjour mit einer Laufzeit länger als fünf Jahre besitzt, kann diese als Ausweis der unbefristeten Aufenthaltsdauer nutzen.


Asylanträge

Wer sich in Luxemburg aufhält und aus einem Land kommt, das nach dem

Règlement grand-ducal du 21 décembre fixant une liste de pays d’origine sûrs au sens de la loi modifiée du 5 mai 2006 relative au droit d’asile et à des formes complémentaires de protection

als ein "sicheres Land" eingestuft wird, kann zwar immer noch einen Antrag auf Einleitung des Asylverfahrens stellen. Der Unterschied besteht darin, dass ein solcher Antrag von Amts wegen einem "beschleunigten Verfahren" unterzogen wird. Darin wird nur noch ein einmaliger Rekurs zugelassen.

Frauen aus Mali, Benin und Ghana unterliegen nicht dem beschleunigten Verfahren.


Mesures transitoires relatives à l’entrée et le séjour des ressortissants des États membres de l’UE 03-01-2008

Règlement grand-ducale du 21 décembre 2007 modifiant le réglement grand-ducal modifié du 28 mars 1972 relatif aux conditions d’entrée et de séjour de certaines catégories d’étrangers faisant l’objet de conventions internationales

Présentation des mesures transitoires relatives à l’entrée et le séjour des ressortissants des États membres de l’UE



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