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3. März 2011

Eigenheim in Luxemburg

Wohnen in der Großregion



Wie kaufen Sie sich eine Wohnung in Luxemburg?

Sie möchten in Luxemburg ein Haus bauen.



www.guichet.public.lu

TV logement




Anträge auf Staatshilfen bei Bau oder Miete von Wohnungen

„Bëllegen Akt“

Art. 4 des Gesetzes vom 30. Juli 2002 besagt, dass jeder Erwerber einer Immobilie, die zu Wohnzwecken bestimmt ist, Anrecht hat auf eine Abschlag auf die Enregistrement-Gebühren (les droits d'enregistrement et de transcription), die sich in der Regel 7% des Wertes des Immobilienobejktes belaufen . Artikel 6 setzt diesen Abschlag auf 20.000€ für jeden Erwerber fest, demnach 40.000€ für ein Ehepaar, ohngeachtet dessen Einkommens- und Vermögensverhältnissen und dem Wert der Immobilie.

Die seit 1990 bestehende Zinsbonifikation auf Wohnungsbaukredite sollte nach einem im September 2010 von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zum 31.12.2010 abgeschafft werden. Ebenso soll die Vergünstigung bei den Enregistrement-Gebühren abgeschafft werden.

Auf Druck der Beamtengewerkschaft CGFP hat nun jedoch der Finanzminister die geplanten an das Gehalt gekoppelten Zugangsbestimmungen zum „Bëllegen Akt“ sowie die Abschaffung der Zinsbonifikation aus dem "Sparpaket" der Regierung wieder herausgenommen.



Bei Um- und Ausbau oder Renovierungsarbeiten berechnen Handwerker seit dem 1. November 2002 nur noch 3% Mehrwertsteuer (TVA). Dieses muss aber vom jeweiligen Handwerksbetrieb vorab angefragt und von der Enregistrement-Verwaltung genehmigt werden.


Auf dem Webportal der staatlichen Verwaltungen ist eine umfangreiche Aufstellung der Anträge auf bestimmte staatliche Hilfen bei Miete oder Bau einer Wohnung zu finden.

Gehen Sie hierzu auf

www.guichet.public.lu

und dann unter Bürger und sodann auf Wohnen.


Eine individuelle Beratung finden Sie beim

Service des Aides au Logement (Info Logement)


Ecke Avenue Gaston-Diederich / Boulevard G.-D. Charlotte
L-1420 Luxembourg

Postanschrift: L-1420 Luxembourg
Tel. Info: 247-84860
Fax: 45 88 44

Öffnungszeiten (Heures d’ouverture):
mo-fr (du lundi au vendredi) von 8h00 bis 12h00
do nachmittags (le jeudi après-midi) von 13h30 bis 17h30

E-Mail: info@logement.lu


Ebenso beim "Biergeramt" (Hôtel de Ville) in Esch-sur-Alzette:

nur mittwochs nachmittag von 14.00 bis 17.00

nur auf Terminvereinbarung, Tel. 547383731 oder 247-84863



Wer als Mieter oder hausbesitzer durch außergewöhnliche Umstände vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten gerät und dadurch droht, seine Wohnung zu verlieren, kann nach einer neuen Initiative der Regierung unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 300€ monatlich erhalten.


Weitere Informationen

Eine Steuergutschrift auf notarielle Beurkundungen („Bëllegen Akt“) beantragen

Crédit d'impôt sur les actes notariaux (Bëllegen Akt)

Steuerkredit ("Bëllegen Akt")

CSL: Aides individuelles au logement


Augmentation du plafond du montant subventionnable de 125.000 à 175.000 € dans le cadre de la subvention d’intérêt, et de 150.000 à 175.000 € dans le cadre de la bonification d’intérêt

Introduction d’une subvention d’intérêt et d’une bonification d’intérêt en cas de prêt hypothécaire contracté en vue de l’assainissement énergétique d’un logement


Léon Marx: Zinsbonifikation für Baukredite gestoppt. Tageblatt, 21.09.2010.

Josée Hansen: Les fossoyeurs attendent. d'Land, 19. November 2010.

Luc Frieden: "Le "bëllegen Akt" ne sera pas soumis à des conditions de revenu". 23.11.2010.

„Bëllegen Akt“: Regierung kommt CGFP-Forderung nach. CGFP, 24.11.2010.

Keine Änderungen am « Bëllegen Akt ». Der OGBL begrüßt Regierungsvorhaben. 23.11.2010.

Enregistrement-Verwaltung leistet indirekten Beitrag gegen Schwarzarbeit

Mehrwertsteuer Wohnungsbau

lm, Bis zu 300 Euro Beihilfen, tageblatt, 13.12.2010.


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