Anträge
auf
Staatshilfen
bei
Bau
oder
Miete
von
Wohnungen
„Bëllegen
Akt“
Art. 4 des Gesetzes
vom 30. Juli 2002 besagt, dass
jeder
Erwerber einer Immobilie, die zu Wohnzwecken bestimmt ist, Anrecht hat
auf eine Abschlag auf die Enregistrement-Gebühren (les droits
d'enregistrement et de transcription),
die
sich
in
der Regel 7% des Wertes des Immobilienobejktes belaufen .
Artikel 6 setzt diesen Abschlag auf 20.000€ für jeden Erwerber
fest,
demnach 40.000€ für ein Ehepaar, ohngeachtet dessen Einkommens-
und
Vermögensverhältnissen und dem Wert der Immobilie.
Die seit 1990
bestehende Zinsbonifikation auf
Wohnungsbaukredite sollte nach einem im September 2010 von
der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zum 31.12.2010 abgeschafft
werden. Ebenso soll die Vergünstigung bei den
Enregistrement-Gebühren abgeschafft werden.
Auf Druck der
Beamtengewerkschaft CGFP
hat nun jedoch der Finanzminister die geplanten an das Gehalt
gekoppelten
Zugangsbestimmungen zum „Bëllegen
Akt“ sowie die Abschaffung der
Zinsbonifikation aus dem "Sparpaket" der Regierung wieder
herausgenommen.
Bei Um- und
Ausbau oder Renovierungsarbeiten berechnen Handwerker seit dem 1.
November 2002 nur noch 3% Mehrwertsteuer (TVA). Dieses muss aber vom
jeweiligen Handwerksbetrieb vorab angefragt und von der
Enregistrement-Verwaltung genehmigt werden.
Auf dem Webportal der
staatlichen Verwaltungen ist eine umfangreiche Aufstellung der
Anträge auf bestimmte staatliche Hilfen bei Miete oder Bau einer
Wohnung zu finden.
Gehen Sie hierzu auf
www.guichet.public.lu
und dann unter Bürger
und sodann auf Wohnen.
Ecke Avenue Gaston-Diederich / Boulevard
G.-D. Charlotte
L-1420 Luxembourg
Postanschrift:
L-1420 Luxembourg
Tel. Info: 247-84860
Fax: 45 88 44
Öffnungszeiten
(Heures d’ouverture):
mo-fr (du lundi au vendredi) von
8h00
bis 12h00
do nachmittags (le jeudi
après-midi) von 13h30 bis 17h30
E-Mail:
info@logement.lu
Ebenso beim "Biergeramt"
(Hôtel
de
Ville) in Esch-sur-Alzette:
nur mittwochs nachmittag von 14.00 bis
17.00
nur auf Terminvereinbarung, Tel.
547383731 oder 247-84863
Wer
als
Mieter
oder hausbesitzer durch außergewöhnliche
Umstände vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten
gerät und dadurch droht, seine Wohnung zu verlieren, kann nach
einer neuen Initiative der Regierung unter bestimmten Voraussetzungen
einen Zuschuss von bis zu 300€ monatlich erhalten.
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband.
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