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28. Februar 2011

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Die
Wohnungsversicherung (l'assurance
habitation)
"Der Mieter muß
sich bei einer im Großherzogtum Luxemburg zugelassenen
Versicherungsgesellschaft gegen die Haftung des Mieters für einen
an den vermieteten Räumen entstandenen Brandschaden versichern und
das Mobiliar und die beweglichen Sachen, die die gemieteten Räume
möblieren, gegen Feuer versichern lassen. Die
Versicherungsverträge müssen für die ganze Dauer des
Mietvertrages abgeschlossen werden und der Vermieter muß eine
Abschrift erhalten, ebenso der eventuellen Nachträge zu den
Versicherungsverträgen."
(Mustermietvertrag, Auflagen und
Bedingungen, Punkt 4)
Seien Sie nun Eigentümer,
Miteigentümer, Mieter oder mietfreier Bewohner, es ist wichtig,
eine Versicherung für die von Ihnen bewohnte Immobilie
abzuschließen, die Ihrer persönlichen Situation angemessen
ist.
Für die meisten
Hauseigentümer schützt die Hasuversicherung die wohl
wichtigste Investition ihres Lebens. Für die anderen deckt die
Wohnungsversicherung die Risiken aus eines ihrer größten
Verantwortungsbereiche. In jedem Falle jedoch soll die Versicherung Sie
vor möglichst allen sich aus einer Immobilie ergebenden Schadens-
und Haftungsrisiken für Ihr Vermögen bewahren.
Wenn Sie
Eigentümer sind, ist es wesentlich, dass Sie Ihre Immobilie mit
all ihren Nebengebäuden versichern sowie die Sachwerte, die sich
darinnen befinden, und die Haftungsrisiken, die sich aus der Immobilie
ergeben. Das Gebäude sollte im Allgemeinen zum
Wiederbeschaffungswert (valeur de
reconstruction à neuf) versichert werden, d. h. zu
dem Preis, den es kosten würde, es nach einem Totalschaden wieder
neu zu errichten. Die Sachen, die sich in der Immobilie befinden,
werden im Allgemeinen zum Tageswert (valeur du
jour) versichert.
Wenn Sie Mieter oder
mietfreier Benutzer einer Wohnung sind, so ist es angezeigt, sowohl die
eigenen Sachen, die sich in der Wohnung befinden, als auch die
Haftungsrisiken aus dem Mietverhältnis zu abzusichern. Der Mieter
wird durch das Gesetz für haftbar gehalten für die
Schäden, die an der Immobilie entstehen. Die Versicherung der
daraus entstehenden Haftungsrisiken erlaubt die daraus entstehenden
Entschädigungsansprüche abzugelten.
Wenn Sie
Eigentümer an einer Wohnung werden, die Teil einer umfassenderen
Immobilie ist, werden Sie gleichermaßen Anteilseigner an den
gemeinschaftlichen Teilen, die der gesamten
Wohnungseigentümergemeinschaft gehört. Insofern werden Sie
auch verantwortlich für die Haftungsrisiken, die daraus
entspringen. Eine globale Versicherung "copropriété",
die
durch
die
Verwaltung
oder den Syndic
abgeschlossen wird, erlaubt die Risiken, die das Gesamtgebäude
betreffen, abzudecken. Es verbleibt demnach dem Wohnungseigentümer
nichts weiter, als mögliche Schadensfälle, die seine eigenen
Sachen betreffen, abzusichern oder eventuelle Verbesserungen an der
Immobilie.
Heutzutage bieten die
meisten Luxemburger Versicherungen an, um Deckungsausfälle wegen
Unterversicherung zu vermeiden, nicht mehr eine Versicherungssumme zum
Neuwert, die nicht mehr auf dem Gebäudewert basiert, sondern auf
der bebauten Oberfläche bzw. der Anzahl von Räumen (nombre
des
pièces). Ebenso werden der Inhalt der Wohnung
häufig nach einer Formel (formule au premier risque)
bewertet,
wobei
die
Schadensregulierung
bis zu der vereinbarten Summe
greift, ohne dass eine Proportionalregel für den Fall einer
Unterversicherung anzuwenden wäre.
Vertragsbedingungen
Es ist von vor allem
wichtig, das zu versichernde Objekt und die damit verbundenen Risiken
möglichst genau zu bestimmen und anzugeben, da ansonsten die
Gefahr besteht, dass unterversichert wird oder bestimmte Objekte oder
Risiken unversichert bleiben. Zur Beschreibung des Gebäudes
zählen auch die Nebengebäude. Jede Versicherungsgesellschaft
hat ihre eigenen Regeln, um die zu versichernde Fläche zu
bestimmen. Oft gibt es auch gewisse Vertragsformeln, die durch eine
Pauschalierung auszuschließen erlauben, dass es zu einer Unter-
oder Nichtversicherung kommt.
Bei der Hausratversicherung ist es das beste Verfahren, eine Liste der
zu versichernden Gegenstände aufzustellen und ihren Tageswert
festzustellen. Manche Versicherer bieten hierzu Checklisten an. Eine
gute Möglichkeit ist auch, Fotos anzufertigen oder mit der
Videokamera durch die Wohnung zu ziehen. Diese Dokumente sollten dann
natürlich an einem sicheren Platz aufbewahrt werden, ggf. bei
einem Verwandten oder in einem Banksafe. Gegen Diebstahl sind
Schmuckgegenstände meist nur bis zu einem Wert von max. 20 bis 40%
versichert. Darüberhinaus gibt es bei manchen Verträgen noch
weitere Einschränkungen. Manche Versicherer begrenzen die
Entschädigungen für Vandalismus ausschließlich auf die
dadurch hervorgerufenen Gebäudeschäden.
Weitere
Informationen
Roland Bisenius: L'assurance
du
particulier. Éd.
promoculture, 6. Aufl. 2007. ISBN:
2-87974-074-6.
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