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28. Februar 2011

Eigenheim in Luxemburg

Wohnen in der Großregion




Der Mietvertrag für eine Privatwohnung




Die Wohnungsversicherung (l'assurance habitation)

"Der Mieter muß sich bei einer im Großherzogtum Luxemburg zugelassenen Versicherungsgesellschaft gegen die Haftung des Mieters für einen an den vermieteten Räumen entstandenen Brandschaden versichern und das Mobiliar und die beweglichen Sachen, die die gemieteten Räume möblieren, gegen Feuer versichern lassen. Die Versicherungsverträge müssen für die ganze Dauer des Mietvertrages abgeschlossen werden und der Vermieter muß eine Abschrift erhalten, ebenso der eventuellen Nachträge zu den Versicherungsverträgen."

(Mustermietvertrag, Auflagen und Bedingungen, Punkt 4)



Seien Sie nun Eigentümer, Miteigentümer, Mieter oder mietfreier Bewohner, es ist wichtig, eine Versicherung für die von Ihnen bewohnte Immobilie abzuschließen, die Ihrer persönlichen Situation angemessen ist.


Für die meisten Hauseigentümer schützt die Hasuversicherung die wohl wichtigste Investition ihres Lebens. Für die anderen deckt die Wohnungsversicherung die Risiken aus eines ihrer größten Verantwortungsbereiche. In jedem Falle jedoch soll die Versicherung Sie vor möglichst allen sich aus einer Immobilie ergebenden Schadens- und Haftungsrisiken für Ihr Vermögen bewahren.

Wenn Sie Eigentümer sind, ist es wesentlich, dass Sie Ihre Immobilie mit all ihren Nebengebäuden versichern sowie die Sachwerte, die sich darinnen befinden, und die Haftungsrisiken, die sich aus der Immobilie ergeben. Das Gebäude sollte im Allgemeinen zum Wiederbeschaffungswert (valeur de reconstruction à neuf) versichert werden, d. h. zu dem Preis, den es kosten würde, es nach einem Totalschaden wieder neu zu errichten. Die Sachen, die sich in der Immobilie befinden, werden im Allgemeinen zum Tageswert (valeur du jour) versichert.

Wenn Sie Mieter oder mietfreier Benutzer einer Wohnung sind, so ist es angezeigt, sowohl die eigenen Sachen, die sich in der Wohnung befinden, als auch die Haftungsrisiken aus dem Mietverhältnis zu abzusichern. Der Mieter wird durch das Gesetz für haftbar gehalten für die Schäden, die an der Immobilie entstehen. Die Versicherung der daraus entstehenden Haftungsrisiken erlaubt die daraus entstehenden Entschädigungsansprüche abzugelten.

Wenn Sie Eigentümer an einer Wohnung werden, die Teil einer umfassenderen Immobilie ist, werden Sie gleichermaßen Anteilseigner an den gemeinschaftlichen Teilen, die der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft gehört. Insofern werden Sie auch verantwortlich für die Haftungsrisiken, die daraus entspringen. Eine globale Versicherung "copropriété", die durch die Verwaltung oder den Syndic abgeschlossen wird, erlaubt die Risiken, die das Gesamtgebäude betreffen, abzudecken. Es verbleibt demnach dem Wohnungseigentümer nichts weiter, als mögliche Schadensfälle, die seine eigenen Sachen betreffen, abzusichern oder eventuelle Verbesserungen an der Immobilie.

Heutzutage bieten die meisten Luxemburger Versicherungen an, um Deckungsausfälle wegen Unterversicherung zu vermeiden, nicht mehr eine Versicherungssumme zum Neuwert, die nicht mehr auf dem Gebäudewert basiert, sondern auf der bebauten Oberfläche bzw. der Anzahl von Räumen (nombre des pièces). Ebenso werden der Inhalt der Wohnung häufig nach einer Formel (formule au premier risque) bewertet, wobei die Schadensregulierung bis zu der vereinbarten Summe greift, ohne dass eine Proportionalregel für den Fall einer Unterversicherung anzuwenden wäre.


Vertragsbedingungen

Es ist von vor allem wichtig, das zu versichernde Objekt und die damit verbundenen Risiken möglichst genau zu bestimmen und anzugeben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass unterversichert wird oder bestimmte Objekte oder Risiken unversichert bleiben. Zur Beschreibung des Gebäudes zählen auch die Nebengebäude. Jede Versicherungsgesellschaft hat ihre eigenen Regeln, um die zu versichernde Fläche zu bestimmen. Oft gibt es auch gewisse Vertragsformeln, die durch eine Pauschalierung auszuschließen erlauben, dass es zu einer Unter- oder Nichtversicherung kommt.

Bei der Hausratversicherung ist es das beste Verfahren, eine Liste der zu versichernden Gegenstände aufzustellen und ihren Tageswert festzustellen. Manche Versicherer bieten hierzu Checklisten an. Eine gute Möglichkeit ist auch, Fotos anzufertigen oder mit der Videokamera durch die Wohnung zu ziehen. Diese Dokumente sollten dann natürlich an einem sicheren Platz aufbewahrt werden, ggf. bei einem Verwandten oder in einem Banksafe. Gegen Diebstahl sind Schmuckgegenstände meist nur bis zu einem Wert von max. 20 bis 40% versichert. Darüberhinaus gibt es bei manchen Verträgen noch weitere Einschränkungen. Manche Versicherer begrenzen die Entschädigungen für Vandalismus ausschließlich auf die dadurch hervorgerufenen Gebäudeschäden.



Weitere Informationen

Roland Bisenius: L'assurance du particulier. Éd. promoculture, 6. Aufl. 2007. ISBN: 2-87974-074-6.



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