Wie
melden Sie Ihr Fahrzeug in Luxemburg an?
Auto
anmelden, Kfz ummelden, Technischer Kontrolldienst ...
Zuständig
für all dies ist die Société
Nationale
de
Contrôle
Technique.
Der
aktuelle Betrieb
auf den Kontrollstationen
kann
über die
snct-Website per Webcams
verfolgt werden.
Neue
Öffnungszeiten
Neuerdings öffnet die
Kontrollstation Sandweiler montags bis freitags von 7
bis 19 Uhr und samstags von 7 bis 12 Uhr. Die Öffnungszeit an
Wochentagen von 17 bis 19 Uhr und an Samstagen gilt jedoch nur auf
Vereinbarung.
Ab 2011 wurde die
SNCT-Gebühr für eine Fahrzeugkontrolle erhöht auf
28,75 €.
Umtausch der
Immatrikulationsbescheinigungen für Straßenfahrzeuge
Ab dem 1. Januar
2011 ist die graue Karte alten Musters für Ihr Kfz nicht mehr
gültig.
Es gibt danach nur noch die neuen Karten, und davon zwei:
- eine graue
Karte, die im Kfz verbleiben sowie
- eine
gelbe, die außerhalb des Kfz aufbewahrt werden soll.
Die Frist zur
Umstellung auf die neuen Fahrzeugpapiere war auf den 31.12.2010
festgesetzt. Und siehe da - ca. 30.000 Fahrzeughalter hatten die
Papiere für ihren Wagen noch nicht umgetauscht. Es ist aber
gesetzlich verankerte Pflicht, die betreffenden Papiere an Bord zu
haben, natürlich auf dem aktuell gültigen Stand.
Nun ist eine Gnadenfrist eingeräumt, da es wie unschwer zu
erwarten auf dem Behördenweg einen Stau gibt. Wer vor dem 30. Juni
2011 sowieso zum Technischen Kontrolldienst muss, bekommt umstandslos
die Papiere getauscht.
Wer wie bei Leasingwagen nicht selbst der Eigner des PKW ist,
benötigt zusätzlich eine schriftliche Erlaubnis des
Eigentümers, die Papiere umzutauschen. Ein entsprechendes Formular
gibt es auf der Website des SNCT.
Auf
der
Website
der
Société
Nationale
de
Contrôle
Technique finden Sie allgemeine Informationen (Informations
Générales)
sowie solche, die insbesondere die
Anmeldung (Immatriculation)
eines
Kfz
betreffen.
Formulare
finden
Sie
unter Télechargements.
Wenn
Sie
Ihren
Wagen
nach Luxemburg einführen, weil Sie dort wohnen, müssen Sie
damit erst zum Zoll,
um den Wagen zu verzollen.
Neben
persönlichen
Papieren
(Personalausweis,
Wohnsitzanmeldung, ..., Führerschein),
benötigen Sie
für den Wagen noch eine Haftpflichtversicherung sowie ein neues
Kennzeichen.
Den Nachweis, dass
der Wagen Ihnen gehört und Sie die geschuldete
Mehrwertsteuer gezahlt haben, führen Sie in der Regel durch
Vorlage über die Rechnung, die Ihnen beim Kauf ausgestellt worden
ist.
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie unser
Informationsangebot hilfreich finden!
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