Statt Hubraum
wird
Kohlendioxidausstoß besteuert
Luxemburg hat die
Kfz-Steuer verstärkt an umweltpolitischen
Kriterien ausgerichtet.
Umweltminister
Lux
hatte
Vertreter
der
Verbände
Fédération
des
garagistes
du
Grand-Duché
de
Luxembourg
(Fegarlux) und der Association
des
distributeurs
automobiles
luxembourgeois
(ADAL) getroffen, um sich mit ihnen
über die bevorstehende
Gesetzesänderungen
zu unterhalten.
Bisher
wurden
Kfz
in
Luxemburg
gemäß
dem
Gesetz
vom
23. März 1935 besteuert, das sich
einzig und allein nach
der Zylinderanzahl des Fahrzeugs richtet.
Nach
der
Gesetzesreform
richtet
sich
die
Kfzsteuer
am
Kohlendioxid-Ausstoß
des jeweiligen Fahrzeugmodells.
Erstens
nützt
dies
der
Umwelt
und
damit
den
Menschen,
wozu auch die Autofahrer zählen.
Zweitens kostet die Kohlendioxidabgabe aufgrund des Kyoto-Abkommens demnächst
auch bares Geld.
Die
Werkstätten
und
die
Autoverkäufer
hatten
keine
grundsätzliche
Einwände
gegen
das
neue Gesetz. Allerdings wünschten sie sich, dass der
bürokratische Aufwand dabei im Rahmen des Zumutbaren bleibe.

Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
unser
Informationsangebot hilfreich finden!
|