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11. März 2011

Eigenheim in Luxemburg

Wohnen in der Großregion



Wasserpreis in Luxemburg

Die EU-Direktive 2000/60/CE du 23 octobre 2000 sieht einen Wasserpreis nach dem Kostenprinzip vor. Sie wurde in Luxemburg durch das Gesetz vom 19. Dezember (loi du 19 décembre 2008 relative à l’eau) umgesetzt.

Am 8. März 2011 hat der Innenminister Jean-Marie Halsdorf zweierlei Möglichkeiten vorgestellt, wie der Wasserpreis berechnet werden könnte.

1. ein harmonisierter Wasserpreis

Dieser könnte für 77 Gemeinden berechnet werden. Der Kubikmeterpreis würde demnach variieren im Durchschnitt zwischen 5 und 7 Euro. Für den Rest läge er unter 5 Euro. Für die Haushalte würde der Fixkostenanteil 20 % betragen und der variable Anteil (nach der Menge des verbrauchten Wassers) 80 %.

2. ein Einheitspreis

Ein für alle Gemeinden einheitlicher Preis würde voraussichtlich 6,13 Euro betragen. Er würde im Gegensatz zum harmoniserten Preis eine größere Reorganisation der Trinkwasserversorgung implizieren.

Quelle:
Jean-Marie Halsdorf esquisse des propositions pour établir la nouvelle tarification de l’eau. Regierungsmitteilung, 8.03.2011.




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