Code du Travail
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1. März 2011

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht



Bis zu welcher Höhe ist welche Art von Abfindung nach Beendung des Arbeitsvertrags steuerfrei?




Steht Ihnen nach Kündigung durch Ihren Arbeitgeber eine Abfindung zu?

Die Antwort auf diese Frage hängt von den konkreten Umständen der Kündigung ab.

(1) Der Arbeitgeber kündigt Ihren unbefristeten Arbeitsvertrag (CDI) unter Einhaltung der vorgesehenen Kündigungsfrist.

(2) Der Arbeitgeber kündigt Ihnen fristlos aus schwerwiegenden Gründen.

Eine solche fristlose Kündigung kann entweder

(a) gerechtfertigt
oder
(b) ungerechtfertigt sein.


(1) Fristgemäße Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags

Dann steht Ihnen laut Gesetz eine Abfindung bzw. Entschädigung für die einseitige Vertragsaufkündigung zu.

Die Höhe der Abfindung errechnet sich nach der Anzahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit 



Betriebszugehörigkeit

Höhe der Abfindung

 5 bis 10 Jahre

1 Monatsgehalt

10 bis 15 Jahre

2 Monatsgehälter

15 bis 20 Jahre

3 Monatsgehälter

20 bis 25 Jahre

6 Monatsgehälter

25 bis 30 Jahre

9 Monatsgehälter

über 30 Jahre

12 Monatsgehälter

 

Was steht dazu in Ihrem Arbeits- oder Kollektivvertrag?

Ihr individueller Arbeitsvertrag oder der für Ihr Unternehmen geltende Kollektivvertrag kann indes vorsehen, dass die Ihnen zustehende Kündigungsabfindung einen noch höheren Betrag ausmacht.

Wie errechnet sich Ihre Betriebszugehörigkeit?

Ebenso wie bei der Berechnung der Kündigungsfrist wird auch bei der Errechnung der Betriebszugehörigkeit ggf. miteinbezogen, dass man zuvor in einem anderen Betrieb desselben Konzerns beschäftigt war, wenn zwischendurch eine Vertragsunterbrechung stattgefunden hatte.

Selbst wenn der Beschäftigte während der ablaufenden Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt worden sein sollte, so wird doch die Kündigungsfrist insgesamt bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit miteinbezogen.

Wie errechnet sich hierzu Ihr Monatslohn bzw. –gehalt?

Berechnungsgrundlage dafür sind die Bruttolöhne bzw. –gehälter der letzten zwölf Monate, wie Sie Ihnen tatsächlich ausbezahlt worden sind. Inbegriffen sind hierin Krankengeld sowie übliche Prämien und Zulagen.

Ausgeklammert werden Überstundenvergütungen, Sonderzuwendungen und jedwede Entschädigung für Ihnen entstandene Zusatzkosten.

Zahlbar ist die Abfindung zu dem Zeitpunkt, zu Sie tatsächlich Ihre Arbeit im Unternehmen einstellen.

Nur aufgrund Sondererlaubnis der Inspection du Travail et des Mines kann es einem Unternehmen, das sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, gestattet werden, die Abfindung in monatlichen Raten zuzüglich den geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.


Wenn Sie Ihre Rente antreten, haben Sie keinen Anspruch auf eine Abfindung

Wenn der Beschäftigte im Anschluss an die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eine Altersrente bezieht (also den Ruhestand antritt), so hat er keinen Anspruch auf eine Abfindung; es sei denn, es handelt sich hierbei um Vorruhestandsbezüge.

Haben Sie darüber hinaus noch weitere Ansprüche?

Wenn Ihnen noch nicht genommene Urlaubstage zustehen, so haben Sie Anspruch auf eine dazu im Verhältnis stehende Entschädigung.

 Analoges gilt für Prämien oder Sonderzuwendungen, die Ihnen laut Arbeits- oder Kollektivvertrag zustehen bzw. aufgrund einer betrieblichen Übung.

Falls der Arbeitgeber bestreitet, dass für den angemeldeten Anspruch eine betriebliche Übung besteht, so müssen Sie ggf. den Nachweis erbringen, dass eine solche Gepflogenheit besteht und dass sich Ihr Arbeitgeber dessen auch stets bewusst gewesen ist.



Beschäftigt Ihr Arbeitgeber weniger als 20 Beschäftigte?

Wenn Ihr Arbeitgeber weniger als zwanzig Beschäftigte beschäftigt, kann er sich dafür entscheiden, anstatt Ihnen eine Abfindung (wie oben dargestellt) zu zahlen, Ihre Kündigungsfrist zu verlängern.

Diese Entscheidung ist Ihnen bereits mit dem Kündigungsschreiben entsprechend mitzuteilen.

In einem solchen Ausnahmefall gelten für Sie folgende Kündigungsfristen:


Betriebszugehörigkeit

Verlängerte Kündigungsfrist

 5 bis 10 Jahre

 5 Monate

10 bis 15 Jahre

 8 Monate

15 bis 20 Jahre

 9 Monate

20 bis 25 Jahre

12 Monate

25 bis 30 Jahre

15 Monate

über 30 Jahre

18 Monate



(2) Der Arbeitgeber kündigt Ihnen fristlos aus schwerwiegenden Gründen.

Eine derartige Kündigung kann entweder (a) gerechtfertigt oder (b) ungerechtfertigt sein.

(a)         Es besteht kein Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber nach dem Gesetz dazu berechtigt ist, den Beschäftigten aus schwer wiegendem Grund fristlos zu kündigen.

(b)         Falls das Arbeitsgericht die Kündigung durch den Arbeitgeber als ungerechtfertigt ansieht, steht dem Beschäftigten eine Schadenersatzleistung für den dadurch erlittenen materiellen und immateriellen Schaden zu. (Diese ist nicht zu verwechseln mit der oben dargestellten Kündigungsabfindung nach einer ordnungsgemäßen Kündigung.)

 


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