Wie
schließen Sie einen
Arbeitsvertrag?
1.2.
Welche Punkte muss ein Arbeitsvertrag mindestens regeln?
1.3.
Welche Vertragstypen
oder Arten eines Beschäftigungsverhältnisses werden
unterschieden?
1.1.
Wie
schließen Sie einen
Arbeitsvertrag?
Ob
Sie
in einem Beschäftigungsverhältnis stehen bzw. ob ein
Arbeitsvertrag vorliegt, hängt nicht von der Form ab, wie er
abgeschlossen wurde. Ein
Arbeitsgericht
kann
selber,
und zwar durch
seine Beurteilung
einer
gegebenen
Situation anhand objektiver Kriterien oder Indizien,
zur rechtlichen Einschätzungung
gelangen,
auch
ohne
dass
ein
schriftlicher
Vertrag vorliegt, dass objektiv ein
Beschäftigungsverhältnis
besteht.
Stehen
Sie in einem
Beschäftigungsverhältnis – oder etwa nicht?
Vertrag oder kein Vertrag?
Dennoch,
in
der
Regel
ist
die
Schriftform vorzuziehen. Denn hiermit wird in der Regel aller Zweifel
ausgeschlossen.
Daher
sollte,
noch
bevor
Sie
als
Beschäftigter
ihre
Arbeit
aufnehmen,
ein
Vertragstext
in
zweierlei
Ausfertigung
erstellt
und
von
beiden
Vertragsparteien
unterschrieben worden sein!
1.2
Welche
Mindestpunkte
muss
ein
Arbeitsvertrag
regeln?
Ihr
Arbeitsvertrag
sollte
zumindest
die
folgenden
Fragen
deutlich
klären:
- Ab
welchem Tag fangen Sie zu arbeiten an?
- An
welchem Ort arbeiten Sie in der Regel?
- Für
welche Art von Beschäftigung werden Sie eingestellt?
(Arbeitsplatzbeschreibung)
- Wie
ist Ihre normale tägliche / wöchentliche Arbeitszeit
eingeteilt? (Arbeitszeiten)?
- Wie
hoch ist Ihr Grundlohn bzw. Grundgehalt? Wie hoch sind ggf. die
Zuschläge und Zusatzvergütungen?
- Wie
viel bezahlte Urlaubstage haben
Sie? (ggf. ein Verweis darauf, welches
Gesetz oder welcher Kollektivvertrag
anzuwenden ist)
- Welche Kündigungsfristen
sind einzuhalten? (ggf. ein Verweis darauf,
welches Gesetz oder welcher Kollektivvertrag anzuwenden ist)
- ggf.
ob und wie lange eine Probezeit
vorgesehen ist
- ggf.
ob und welcher Kollektivvertrag
in Ihrem Falle anzuwenden ist.
1.3
Welche Vertragstypen oder Arten eines
Beschäftigungsverhältnisses werden
unterschieden?
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
unser
Informationsangebot hilfreich finden!
|