Code du Travail
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1. März 2011

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht


Welcher Art ist Ihr Beschäftigungsverhältnis?

Stehen Sie in einem Beschäftigungsverhältnis - oder etwa nicht?

Ist Ihr Arbeitsvertrag unbefristet (CDI) oder befristet (CDD)?

Haben Sie einen Arbeitsvertrag auf Probe?



guichet.lu: Arbeit/Beschäftigung

Chambre des Salariés

ITM



Bhf Luxemburg

Wie schließen Sie einen Arbeitsvertrag?

1.2.       Welche Punkte muss ein Arbeitsvertrag mindestens regeln?

1.3.       Welche Vertragstypen oder Arten eines Beschäftigungsverhältnisses werden unterschieden?


1.1.   Wie schließen Sie einen Arbeitsvertrag?

Ob Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen bzw. ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, hängt nicht von der Form ab, wie er abgeschlossen wurde. Ein Arbeitsgericht kann selber, und zwar durch seine Beurteilung einer gegebenen Situation anhand objektiver Kriterien oder Indizien, zur rechtlichen Einschätzungung gelangen, auch ohne dass ein schriftlicher Vertrag vorliegt, dass objektiv ein Beschäftigungsverhältnis besteht.

 Stehen Sie in einem Beschäftigungsverhältnis – oder etwa nicht? Vertrag oder kein Vertrag?

Dennoch, in der Regel ist die Schriftform vorzuziehen. Denn hiermit wird in der Regel aller Zweifel ausgeschlossen.

Daher sollte, noch bevor Sie als Beschäftigter ihre Arbeit aufnehmen, ein Vertragstext in zweierlei Ausfertigung erstellt und von beiden Vertragsparteien unterschrieben worden sein!


1.2    Welche Mindestpunkte muss ein Arbeitsvertrag regeln?

Ihr Arbeitsvertrag sollte zumindest die folgenden Fragen deutlich klären:

  1. Ab welchem Tag fangen Sie zu arbeiten an?

  2. An welchem Ort arbeiten Sie in der Regel?

  3. Für welche Art von Beschäftigung werden Sie eingestellt? (Arbeitsplatzbeschreibung)

  4. Wie ist Ihre normale tägliche / wöchentliche Arbeitszeit eingeteilt? (Arbeitszeiten)?

  5. Wie hoch ist Ihr Grundlohn bzw. Grundgehalt? Wie hoch sind ggf. die Zuschläge und Zusatzvergütungen?

  6. Wie viel bezahlte Urlaubstage haben Sie? (ggf. ein Verweis darauf, welches Gesetz oder welcher Kollektivvertrag anzuwenden ist)

  7. Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten? (ggf. ein Verweis darauf, welches Gesetz oder welcher Kollektivvertrag anzuwenden ist)

  8. ggf. ob und wie lange eine Probezeit vorgesehen ist

  9. ggf. ob und welcher Kollektivvertrag in Ihrem Falle anzuwenden ist.



1.3          Welche Vertragstypen oder Arten eines Beschäftigungsverhältnisses werden unterschieden?

 

Weitere Informationen

Einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen

CSL: Vertragsmuster sowie Musterschreiben

OGBL: Informationen für in Luxemburg arbeitende Grenzgänger

IHK Trier: Arbeitsrecht in Luxemburg

Handwerkskammer Luxemburg: Droit du Travail. Formation et résiliation du contrat de travail. Nov. 2010. (pdf)

EHL: Droit du Travail.

Romain Schintgen, Joseph Faber: Le contrat de Travail. Droit et Jurisprudence. Publication du Ministère du Travail et de l'Emploi, Januar 2010. ISBN: 978-99959-645-0-4.

Catherine Baflast, Marielle Stevenot: Recrutement et embauche : Analyse des engagements juridiques.

Matthias Müller-Trawinsky, Hanns Martin Bachmann: Belgisches Arbeitsrecht. März 2010, ISBN 3-86643-543-6.


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