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3. März 2011

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht



Die Flexibilisierung der Arbeitszeit

Wie sind Überstunden zu bezahlen?

Wie ist Sonntagsarbeit zu vergüten?

Feiertags arbeiten

Wieviel und welcher Art Urlaub stehen Ihnen zu?




Wie sind Ihre Arbeitszeiten gesetzlich geregelt?

 „Arbeitszeit“ ist der Zeitraum, während dem der Beschäftigte seinem Arbeitgeber zur Verfügung steht.
 Die Pausen, in denen der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nicht zur Verfügung steht, gehören nicht dazu.


 „Normale Arbeitszeit“

Im Prinzip beträgt die normale Arbeitszeit:

 8 Stunden pro Tag

40 Stunden pro Woche

 „Überstunden“ = jede Arbeitszeit, die die normale festgelegte Arbeitsdauer überschreitet


Die Höchstarbeitsdauer ist wie folgt festgelegt:

• 10 Stunden pro Tag
48 Stunden pro Woche


Jede Ableistung von Überstunden muss dem Arbeits- und Beschäftigungsministerium gemeldet werden und unterliegt dessen Überwachung.

Ein Antrag auf Genehmigung von Überstunden ist bei der ITM einzureichen und muss Folgendes beinhalten:
  1. die außergewöhnlichen Umstände, die die Überstunden rechtfertigen
  2. die Begründung, warum die Ableistung von Überstunden der Einstellung weiterer Mitarbeiter vorgezogen wird
  3. die Stellungnahme des Betriebsausschusses beiliegen, sofern ein solcher existent ist

Ruhezeit

Grundsätzlich kann die tägliche Arbeitszeit nur von einer einzigen unbezahlten Ruhezeit unterbrochen werden.

Jeder Arbeitnehmer hat für jeden Zeitraum von 24 Stunden Anrecht auf eine Ruhezeit von 11 Stunden (ununterbrochen) und für jede Zeitspanne von 7 Tagen auf eine Ruhezeit von wenigstens 44 Stunden (ununterbrochen).


Formulare

Das Arbeitsministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeaufsichtsamt Antragsformulare für Überstunden und Feiertagsarbeit sowie Meldeformulare für Sonntagsarbeit ausgearbeitet. Diese Formulare können auf der Internetseite des Gewerbeaufsichtsamtes (Inspection du Travail et des Mines)
in der Rubrik
Formulaires – Durée du Travail heruntergeladen werden.

Kollektivverträge

Tarifverträge können im Vergleich zu den gesetzlich geforderten Mindeststandards noch günstigere Bestimmungen für die Arbeitnehmer vorsehen.


Nachtarbeit wird gesetzlich definiert

 Das neue Gesetz führt neu die Regelung der Nachtarbeit ein, wobei die Beschäftigten durch die Festlegung einer Höchstdauer geschützt werden sollen, und dies insbesondere die Beschäftigten an Risikoarbeitsplätzen.

Nachtarbeit“ ist das Arbeiten zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr.

 „Nachtarbeiter“ ist, wer zumindest 3 Stunden zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr arbeitet sowie jeder Arbeiter, der einen bestimmten Anteil seiner Jahresarbeitszeit in dieser Tageszeit leistet.

Dieser Mindestanteil kann durch Kollektivvertrag auf nationaler oder Branchenebene festgelegt werden; aber sie muss mehr als ein Viertel des Jahresarbeitsleistung des betreffenden Beschäftigten darstellen.

Um den Nachtarbeiter zu schützen, werden der Nachtarbeit bestimmte Grenzen gesetzt:

Die normale Arbeitszeit von Nachtarbeitern darf im Durchschnitt 8 Stunden pro 24 Stunden-Periode überschreiten.

Arbeiter auf Risikoarbeitsplätzen oder mit bedeutender körperlicher oder mentaler Anspannung dürfen nicht länger als 8 Stunden pro 24 Stunden-Periode arbeiten.

Darüber hinaus sind Nachtarbeiter obligatorisch periodischen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Wenn sie an gesundheitlichen Problemen leiden, die auf die Tatsache der Nachtarbeit zurückzuführen sind, sind sie im Rahmen der Möglichkeiten auf einen anderen Posten zu versetzen, wofür sie fähig sind.

Das Gesetz sieht die Einführung eines besonderen Nachtarbeiten-Registers vor, worin die Arbeitgeber die geleisteten Nachtarbeitsstunden aufzuzeichnen verpflichtet sind und das der Gewerbeaufsicht (ITM) zur Verfügung gestellt werden muss.



Abweichende Arbeitszeitregelung für mobil Beschäftigte

Betroffen von dieser Sonderregelung der Arbeits- und Ruhezeiten sind die Beschäftigten, die unterwegs sind auf Verkehrsmitteln eines Unternehmens des Personen- und Güterverkehrs auf der Straße, in der Luft oder zu Wasser.

Auf eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden müssen mobile Beschäftigte eine Ruhezeit von mindestens ununterbrochen 9 Stunden, bezogen auf 24 Stunden, in Anspruch nehmen können.

Sie können mindestens 36 ununterbrochene Ruhestunden bezogen auf 7 Tage beanspruchen.

Wenn der mobil Beschäftigte Nachtarbeit leistet, dann darf seine Arbeitszeit im Durchschnitt 10 Stunden pro 24 Stunden Periode nicht überschreiten, gerechnet auf eine Periode von 7 Tagen.

Innerhalb dieser vom Gesetz vorgesehenen Grenzen haben die Tarifpartner jedweden Spielraum, um noch günstigere Bedingungen zu vereinbaren.

Die Anwendungsbestimmungen für genügend Ruhezeit können durch die Sozialpartner in Kollektivverträgen oder Übereinkünften im interprofessionellen Dialog genauer festgelegt werden. Sofern dies nicht geschieht, wird ein Großherzogliches Reglement die Modalitäten bestimmen.


Längere Arbeitszeiten für Mediziner in der Ausbildung

Für Mediziner in ihrer Ausbildungsphase ist die Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden im Durchschnitt, bezogen auf eine Referenzperiode von 6 Monaten, festgesetzt.

Nouvelles dispositions en matière d’aménagement du temps de travail




Das Gesetz vom 19. Mai 2006 hat die beiden bisher geltenden Gesetze zur Arbeitszeitregelung für Arbeitnehmer abgeändert.

Das Gesetz vom 19. Mai 2006 (Mémorial A no 97 du 31 mai 2006, page 1805) hat abgeändert:

das Gesetz vom 7. Juni 1937, welches seinerseits das Gesetz vom 31 Oktober 1919 betreffend die gesetzliche Regelung der Indienstnahme von Angestellten abgeändert hatte;

das Gesetz vom 9. Dezember 1970 betreffend die Verminderung und Reglementierung der in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeiter.

 Die wesentlichen Neuerungen betreffen
  • Die Tarifpartner bekommen neue Möglichkeiten, in bestimmten Sektoren oder Bereichen von den geltenden gesetzlichen Regelungen abweichende Regelungen zu vereinbaren.
  • Bestimmte Aspekte der Nachtarbeit werden geregelt.
  • Für mobil Beschäftigte (im Transportwesen) werden die geltenden gesetzlichen Regelungen über Pausen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie über Nachtarbeit nicht angewandt.
  • Für Mediziner, die sich in der Ausbildung befinden, wird die Dauer der Arbeitszeiten besonders festgelegt.

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