Code
du
Travail - Arbeitsrecht-Gesetzbuch
Seit dem 1.
September
2006
ist der Code
du Travail
in Kraft, so
wie dieses Gesetzbuch, das die einschlägigen Texte zum
Arbeistrecht zusammenträgt,
am 13. Juli 2006 in der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde.
Die
anfangs verfügbare
Version (197 Seiten) enthielt noch nicht die erst neulich
verabschiedeten
Gesetze und
Verordnungen.
Eine Papier-Version ist
seit 2006 verfügbar. Anschließend wurden die
einschlägigen
Verordnungen
kodifiziert. Die Rechtsprechung durch die Gerichte wird jedoch durch
die geplante
Kodifizierung nicht erfasst.
Kaum verabschiedet, waren auch schon
Berichtigungen
fällig.
Artikel 122-5 hat eine Änderung der Bestimmungen über
Zeitverträge von Erziehern vergessen.
Artikel 341-1
bezieht sich
auf den falschen Artikel zum Schutz
jugendlicher Erwerbstätiger.
Artikel 544-5
hat eine Reform
der Arbeitsgenehmigungen für
EU-Bürger übersehen.
Mit Artikel
321-1 wurde ein
Artikel über die Gesundheit am
Arbeitsplatz zu viel abgeschafft.
Der
Arbeitsminister hatte daher sogleich einen
1. Gesetzentwurf mit den entsprechenden
Berichtigungen ins Parlament eingebracht.
Eigentlich
hätte
der
neue
"Code
du
Travail" bereits am 1. Januar 2005 in Kraft getreten sein sollen
- so
hatten unverbesserliche Optimisten einstmals gehofft.
Die
Absicht
hinter
all
dem:
Der
Wust
an
Gesetzen
und
Verordnungen
im
Arbeitsrecht
soll
geordnet
werden - eine Unmenge an
Arbeit
für
die Kodifizierer, schwierige Orientierung für die künftigen
Nutzer. Die Idee -
endlich mal
Übersicht zu bekommen und alles, was zusammengehört, endlich
einmal beieinander
zu finden, ohne noch groß suchen zu müssen - ist aber im
Grunde nicht
so schlecht!
Es
sind
an
die
780
Gesetzesartikel
zusammengekommen.
Dem
Gesetzesteil
"L"
soll
ein
mindestens
genauso
starker
Verordnungsteil
"R" (für Réglement
Grand-Ducal)
angegliedert sein.
Die
Handels-
und
Handwerkskammer
haben
dazu
vorgeschlagen,
die
landesweit
verbindlich
erklärten
Kollektivverträge
ebenfalls
mitaufzunehmen.
Das
ganze
Vorhaben
ist
in
der
Hauptsache
erst
einmal
ein
technisches
Problem:
ein Gesetzeswerk aus den vorhandenen vielen
Bestandteilen zu machen, ohne dass sich diese Bestandteile inhaltlich
ändern
dürfen. Damit treten
viele
heute
bereits
deutliche
Inkonsistenzen in der Gesetzeslage nur noch umso sichtbarer.
Einerseits
gibt es bereits
technische Problem beim Nummerieren und systematischen Ordnen, will man
einmal
Übersicht
schaffen, andererseits Raum für künftige Zusätze und
Ergänzungen gestatten.
Weitere
Informationen
Législation
Mémorial
A
numéro
149
du
29
août
2006
Romain Hilgert,
"780 Gesetzesartikel zur
Arbeit", d'Lëtzebuerger
Land
14.1.2005, S.2.
rh, Nachtrag, d'Land 27.10.2006.
Romain Schintgen: Droit
du
Travail.
Édition
complétée
et mise à
jour avec la collaboration de Joseph Faber. Januar 1996.
Arbeitsministerium, publiziert durch den Service
Information
et
Presse
du
Gouvernement
Luxembourg.
Romain Schintgen, Joseph Faber: Le
contrat
de Travail. Droit et Jurisprudence. Publication du
Ministère du Travail et de l'Emploi, Januar 2010. ISBN:
978-99959-645-0-4.
Guy Castegnaro:
"DROIT DU TRAVAIL
LUXEMBOURGEOIS", éd. Paul Bauler 2002.
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