Code du Travail
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5. März 2011

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht



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Inspection du Travail et des Mines

Administration de l'Emploi

Chambre des Salariés

Ministère du Travail et de l'Emploi

Ministère de l'Egalité des Chances





Code du Travail - Arbeitsrecht-Gesetzbuch

Seit dem 1. September 2006 ist der Code du Travail in Kraft, so wie dieses Gesetzbuch, das die einschlägigen Texte zum Arbeistrecht zusammenträgt, am 13. Juli 2006 in der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde.


Die anfangs verfügbare Version (197 Seiten) enthielt noch nicht die erst neulich verabschiedeten Gesetze und Verordnungen.

Eine Papier-Version ist seit 2006 verfügbar. Anschließend wurden die einschlägigen Verordnungen kodifiziert. Die Rechtsprechung durch die Gerichte wird jedoch durch die geplante Kodifizierung nicht erfasst.

Kaum verabschiedet, waren auch schon Berichtigungen fällig.
Artikel 122-5 hat eine Änderung der Bestimmungen über Zeitverträge von Erziehern vergessen.

Artikel 341-1 bezieht sich auf den falschen Artikel zum Schutz jugendlicher Erwerbstätiger.
Artikel 544-5 hat eine Reform der Arbeitsgenehmigungen für EU-Bürger übersehen.
Mit Artikel 321-1 wurde ein Artikel über die Gesundheit am Arbeitsplatz zu viel abgeschafft.

Der Arbeitsminister hatte daher sogleich einen 1. Gesetzentwurf mit den entsprechenden Berichtigungen ins Parlament eingebracht.


Eigentlich hätte der neue "Code du Travail" bereits am 1. Januar 2005 in Kraft getreten sein sollen - so hatten unverbesserliche Optimisten einstmals gehofft.

Die Absicht hinter all dem: Der Wust an Gesetzen und Verordnungen im Arbeitsrecht soll geordnet werden - eine Unmenge an Arbeit für die Kodifizierer, schwierige Orientierung für die künftigen Nutzer. Die Idee - endlich mal Übersicht zu bekommen und alles, was zusammengehört, endlich einmal beieinander zu finden, ohne noch groß suchen zu müssen - ist aber im Grunde nicht so schlecht!

Es sind an die 780 Gesetzesartikel zusammengekommen. Dem Gesetzesteil "L" soll ein mindestens genauso starker Verordnungsteil "R" (für Réglement Grand-Ducal) angegliedert sein.

Die Handels- und Handwerkskammer haben dazu vorgeschlagen, die landesweit verbindlich erklärten Kollektivverträge ebenfalls mitaufzunehmen.

Das ganze Vorhaben ist in der Hauptsache erst einmal ein technisches Problem: ein Gesetzeswerk aus den vorhandenen vielen Bestandteilen zu machen, ohne dass sich diese Bestandteile inhaltlich ändern dürfen. Damit treten viele heute bereits deutliche Inkonsistenzen in der Gesetzeslage nur noch umso sichtbarer.

Einerseits gibt es bereits technische Problem beim Nummerieren und systematischen Ordnen, will man einmal Übersicht schaffen, andererseits Raum für künftige Zusätze und Ergänzungen gestatten.



Weitere Informationen

Législation

Mémorial A numéro 149 du 29 août 2006

Romain Hilgert, "780 Gesetzesartikel zur Arbeit", d'Lëtzebuerger Land 14.1.2005, S.2.
rh, Nachtrag, d'Land 27.10.2006.

Romain Schintgen: Droit du Travail. Édition complétée et mise à jour avec la collaboration de Joseph Faber. Januar 1996. Arbeitsministerium, publiziert durch den Service Information et Presse du Gouvernement Luxembourg.

Romain Schintgen, Joseph Faber: Le contrat de Travail. Droit et Jurisprudence. Publication du Ministère du Travail et de l'Emploi, Januar 2010. ISBN: 978-99959-645-0-4.

Guy Castegnaro: "DROIT DU TRAVAIL LUXEMBOURGEOIS", éd. Paul Bauler 2002.

Jean-Luc Putz: Luxemburgisches Arbeitsrecht, 1. Auflage 2006. 544 Seiten.
Diese Erstauflage ist in der Nummerierung der Gesetzesartikel noch nicht an den Kodex angepasst.

Prise de position de l'OGB•L et du LCGB relative au livre vert "Moderniser le droit du travail pour relever les défis du XXIe siècle"

Michael Schubert: Arbeitsvertragsrecht à la Bertelsmann. Ossietzky, 28.09.2008.


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