Unter welchen
Umständen kündigen Sie
Ihrem Arbeitgeber fristlos?
Ebenso
wie
Ihr
Arbeitgeber
Sie
als
Beschäftigten
aus
schwerwiegendem
Grund
fristlos entlassen
kann, so steht Ihnen in bestimmten Situationen – z. B. Ihr Arbeitgeber
ist
ständig mit der vereinbarten Gehaltszahlung in Verzug -, das Recht
auf eine
"Demission mit sofortiger Wirkung" zu.
Eine
"Demission"
ist
die
Beendigung
des
Arbeitsvertrages
durch
die
Initiative des
Arbeitnehmers.
Sie
haben
als
Beschäftigter
bei
einer
ordentlichen
Kündigung
bestimmte
Kündigungsfristen
einzuhalten. Aus
begründetem
Anlass
können Sie indessen auch mit sofortiger Wirkung
kündigen.
Die
Gründe
hierfür
brauchen
Sie
in
Ihrem
Kündigungsschreiben
(per
Einschreiben mit
Rückschein oder
Empfangsbestätigung Ihres Arbeitgebers auf einer Kopie Ihres
Schreibens) jedoch
hierbei nicht anzugeben. Sie
müssen nur
schreiben, dass Sie aus schwerwiegendem Anlass mit sofortiger Wirkung
kündigen.
Die
Tatsachen,
die
Ihre
Demission
mit
sofortiger
Wirkung
motivieren,
müssen allerdings
Ihnen erst seit
höchstens einem Monat bekannt sein.
Sie
müssen
sodann
damit
rechnen,
dass
Sie
diese
motivierenden
Tatsachen notfalls vor
einem
Arbeitsgericht nachweisen müssen.
Textbeispiel:
[Anschrift
des
Arbeitgebers]
[Ort, Datum]
Einschreiben mit Rückschein
Sehr geehrter Herr / Frau [...],
mit
vorliegendem Schreiben muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich aus
schwerwiegenden
Gründen (gemäß Artikel
27 des abgeänderten Gesetzes vom 24.
Mai 1989 über den Arbeitsvertrag) meinen Arbeitsvertrag , den ich
mit Ihnen
geschlossen habe, mit sofortiger Wirkung kündige.
Hochachtungsvoll
[Ihre Unterschrift]
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