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4. März 2011

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht



Wie kündigen Sie Ihrem Arbeitgeber fristgerecht?




Unter welchen Umständen kündigen Sie Ihrem Arbeitgeber fristlos?

Ebenso wie Ihr Arbeitgeber Sie als Beschäftigten aus schwerwiegendem Grund fristlos entlassen kann, so steht Ihnen in bestimmten Situationen – z. B. Ihr Arbeitgeber ist ständig mit der vereinbarten Gehaltszahlung in Verzug -, das Recht auf eine "Demission mit sofortiger Wirkung" zu.

Eine "Demission" ist die Beendigung des Arbeitsvertrages durch die Initiative des Arbeitnehmers.

Sie haben als Beschäftigter bei einer ordentlichen Kündigung bestimmte Kündigungsfristen einzuhalten. Aus begründetem Anlass können Sie indessen auch mit sofortiger Wirkung kündigen.

Die Gründe hierfür brauchen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben (per Einschreiben mit Rückschein oder Empfangsbestätigung Ihres Arbeitgebers auf einer Kopie Ihres Schreibens) jedoch hierbei nicht anzugeben. Sie müssen nur schreiben, dass Sie aus schwerwiegendem Anlass mit sofortiger Wirkung kündigen.

Die Tatsachen, die Ihre Demission mit sofortiger Wirkung motivieren, müssen allerdings Ihnen erst seit höchstens einem Monat bekannt sein.

Sie müssen sodann damit rechnen, dass Sie diese motivierenden Tatsachen notfalls vor einem Arbeitsgericht nachweisen müssen.

Textbeispiel:


 
[Anschrift des Arbeitgebers]

[Ort, Datum]

Einschreiben mit Rückschein

Sehr geehrter Herr / Frau [...],

mit vorliegendem Schreiben muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich aus schwerwiegenden Gründen (gemäß Artikel 27 des abgeänderten Gesetzes vom 24. Mai 1989 über den Arbeitsvertrag) meinen Arbeitsvertrag , den ich mit Ihnen geschlossen habe, mit sofortiger Wirkung kündige.

Hochachtungsvoll

 


[Ihre Unterschrift]

Quelle: Musterbrief




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