Ihr
Erholungsurlaub
Ab
wann
haben
Sie
Anspruch
auf
einen
jährlichen
Erholungsurlaub?
Jeder
Arbeitnehmer, auch ein
Auszubildender, egal
wie seine Arbeitszeit ist, hat Rechtsanspruch auf den jährlichen
Erholungsurlaub; auch bei Teilzeitarbeit.
Probezeit
Rechtsanspruch
auf den
jährlichen Erholungsurlaub
haben Sie als Beschäftigter nach 3 Monaten ununterbrochener
Tätigkeit bei demselben
Arbeitgeber, es sei denn, der Arbeitsvertrag endet.
Der Urlaub
kann verweigert werden,
wenn Sie Ihrem Arbeitsplatz fernbleiben und dadurch 10% der
Zeit
überschritten haben, wo Sie eigentlich hätten arbeiten
müssen.
Wie
lange
haben
Sie
laut
Gesetz
Urlaub?
25
Arbeitstage pro Jahr,
das ergibt
2,083 Tage/Monat (1/12
von 25
Tagen).
1 Woche
Urlaub <=> 5
Arbeitstagen
Die
effektive
Arbeitszeit
Zur
"effektiven Arbeitszeit"
rechnen ebenfalls:
-
Abwesenheit, die bedingt ist
durch
Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder höhere Gewalt;
- die
gesetzlichen Feiertage,
Feiertage laut
Arbeits- oder Kollektivvertrag sowie rechtlich anerkannte Streiktage.
Zu
welchem
Zeitpunkt
im
Jahr
können
Sie
Ihren
Erholungsurlaub
nehmen?
Der
jährliche Erholungsurlaub
kann während
des gesamten ablaufenden Jahres genommen werden
Folgende Ausnahmen gelten jedoch:
- Auszubildende müssen
ihren Urlaub
während der Schulferien erhalten.
- In der Landwirtschaft und im Weinbau gibt
es keinen Urlaub vom 1. Juni bis zum 31. Oktober.
- In den Hotelbetrieben, Gaststätten
und
Wirtshäusern gibt es kein Urlaub vom 15. Juni bis zum 15.
September.
Der Urlaub
wird grundsätzlich
nach Verlangen
des Beschäftigten festgelegt; es muss dieser Urlaubswunsch aber
vereinbar sein
mit den Erfordernissen des betrieblichen oder dienstlichen Ablaufs bzw.
dem billigen
Wunsch der anderen Beschäftigten, ebenfalls Ihre
Urlaubszeitpläne verwirklicht
zu sehen.
Auf
Begehren des
Arbeitnehmers ist der
Arbeitgeber verpflichtet, den Urlaub wenigstens einen Monat im Voraus
festzusetzen.
Bei
Kollektivurlaub muss der
Zeitabschnitt
der Urlaubstage gemeinsam vom Arbeitgeber und den Arbeitnehmern oder
mit der Personalvertretung festgesetzt werden.
In welchen
Zeitraum der
Kollektivurlaub fallen wird, muss den Beschäftigten
spätestens im ersten Quartal des beginnenden Kalenderjahres
mitgeteilt
werden.
Berechnungszeitraum
Das Urlaubsjahr ist das
Kalenderjahr.
Verjährung
Der Urlaub muss
während des Kalenderjahres
genommen werden.
Wenn der
Urlaub nicht bewilligt
wurde, kann er ausnahmsweise
bis zum 31. März des folgenden Jahres genommen werden, ebenso wie
der Resturlaub des ersten Jahres, während desssen man im selben
Unternehmen
beschäftigt ist.
Aufteilung
des
Urlaubs
Der Urlaub
sollte grundsätzlich auf einmal
genommen
werden.
Um indes den
Erfordernissen der
Dienststellen und
dem gerechtfertigten Wünschen des Arbeitnehmers gerecht zu werden,
kann der
Urlaub aufgeteilt werden, muss
aber
mindestens
einen
Abschnitt
von
12
Arbeitstagen begreifen.
Urlaubsgeld
Für
jeden Urlaubstag
erhält der Beschäftigte ein Urlaubsgeld,
das in seiner Höhe dem Durchschnittslohn der 3 Monate vor dem
Urlaub
entspricht (bzw.
dem Durchschnittslohn von 12 Monaten bei Beschäftigten,
deren Vergütung
nach Prozenten berechnet wird oder von Monat zu Monat stark schwankt).
Krankheit
Wenn der
Arbeitnehmer während
des
Erholungsurlaubs krank wird und die Krankheitstage von einem Arzt
bestätigt
werden, werden sie nicht als Urlaubstage gerechnet.
Befindet sich
der Arbeitnehmer im
Inland,
muss er binnen 3 Arbeitstagen dem Arbeitgeber den Krankenschein
ausgehändigt
haben.
Befindet er
sich im Ausland, so muss der Arbeitgeber den
Umständen
entsprechend so schnell wie möglich informiert werden.
Nach der
Genesung fixieren
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen einen neuen Urlaubstermin.
Verboten
ist
Ihnen
...
Während
Ihrer Urlaubszeit ist
es Ihnen untersagt,
sich mit einem Job Geld zu verdienen. Sie verlieren dadurch Ihren
Anspruch auf
bezahlten Urlaub.
Sie
dürfen auch nicht auf Urlaub verzichten, welcher Ihnen zusteht,
und
dafür einen Geldausgleich
annehmen.
Einzige
Ausnahme:
Wenn Sie,
nachdem Ihr
Beschäftigungsverhältnis gekündigt worden ist, bei
Beendigung des
Arbeitsvertrages noch Anspruch auf Resturlaub haben, so kann in diesem
Falle der
Resturlaub ausgezahlt werden.
Aus
der
Rechtsprechung
der
Arbeitsgerichte
Die
Zustimmung des Arbeitnehmers,
den Urlaub
während einer bestimmten Zeit zu nehmen, wird hinfällig, wenn
im Falle einer Kündigung die Kündigungsfrist mit dem Urlaub
zeitlich zusammenfällt.
CSJ 15.
Juni 1989 Computerland
Europe/John
Blair.
Die
Abwesenheit wegen Krankheit
zählt zur effektiven Arbeitzeit, ohne dass die Dauer der
Abwesenheit
berücksichtigt wird.
CSJ 9.
November 1977 Dahm/Alcuilux
P 24 , p.
31.
Im Falle der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
hat der Arbeitnehmer noch Recht auf sein Resturlaub, entweder in Form
einer Entschädigung
oder eines Guthabens an gleichwertigem Urlaub (ebenso bei Beendigung
des
Arbeitverhältnisses wegen Invalidität).
CSJ 27.
Juni 1981 Ventura Jos
Santos/Becker
s.à r.l. No. 12333 In Gegensatz dazu: CSJ 12.
April 1978 Centrone/Diderich-Colas.
Das
Urlaubsgeld ist nicht zu
zahlen im Falle,
dass der Arbeitsvertrag von Rechts wegen endet (z.B. Invalidität).
Die
Abwesenheitszeiten aufgrund
Mutterschaftsurlaub sind gleich zu behandeln wie die effektiven
Arbeitstage und
werden dem Berechnungszeitraum
hinzugerechnet.
CSJ 8.
Oktober 1987 Fiduciaire
Générale de
Luxembourg/Hoffman
Der
Rechtsanspruch auf Urlaub aus
dem
vorhergehenden Jahr erlischt definitiv am 31. März [CSJ 21.
Juni 1988 Arend/Kirsch]. Ausgenommen
davon ist Resturlaub,
wenn man erst ein Jahr im selben Unternehmen gearbeitet hat.
CSJ 5.
Juni 1988 Eltrona/Schauen
Der
Arbeitnehmer, der in Urlaub
geht, obwohl
ihm sein Arbeitgeber dies verweigert hat, begeht eine
Gehorsamsverweigerung,
die so schwer wiegt, dass sie eine fristlose Entlassung (ohne
Einhaltung der Kündigungsfrist)
rechtfertigt.
CSJ 3.
April 1981 Delguerzo/Gatez
Der
Arbeitnehmer, der unfähig
ist zu arbeiten,
kann seinen Urlaubsanspruch nicht auf das nächste Jahr
übertragen.
Cassation
9. Juli 1981
Beckerich/Goodyear S.A.
Arbeitsgesetzbuch,
Buch
II
–
Titel
II.
Kapitel
III
–
Bezahlter
Jahresurlaub
der
Lohnempfänger
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