Feiertags
arbeiten
Die
Arbeitszeiten
im
Hinblick
auf
die
gesetzlichen
Feiertage
werden durch das Abgeänderte Gesetz vom 10.
April 1977
und das Ausführungsreglement geregelt.
Diese
gesetzlichen
Bestimmungen
gelten
für
alle
Arbeitnehmer
und
Auszubildende in der Privatwirtschaft; eine
Sonderregelung gilt für die Beschäftigten in Saisonbetrieben
(z.B. Hotels,
Restaurants, usw.).
Wann ist in
Luxemburg gesetzlich / ortsüblich / berufsüblich ein
"Feiertag"?
An
gesetzlichen
Feiertagen
(les Jours
fériés
légaux) gibt es im Großherzogtum nicht mehr und
nicht weniger als zehn:
Neujahr
(1.1.)
Ostermontag
(beweglicher
Feiertag)
1.
Mai
(1.5.)
Christi
Himmelfahrt
(beweglicher
Feiertag)
Pfingstmontag
(beweglicher
Feiertag)
Nationalfeiertag
(23.6.)
Mariä
Himmelfahrt
(15.8.)
Allerheiligen
(1.11.)
1.
Weihnachtsfeiertag
(25.12.)
2.
Weihnachtsfeiertag
(26.12.)
Daneben
gibt es noch ortsübliche
(z. B. 2. November, Rosenmontag oder Kirmesmontag/Braderie in der
Stadt) oder berufsübliche
Feiertage
(etwa im Bankensektor). Gesetzliche
Feiertage können durch übliche Feiertage ersetzt werden, ohne
dass sich die
Jahresanzahl der bezahlten Feiertage insgesamt verändert. Ein
Anspruch darauf
kann sich evtl. nur aufgrund von entsprechenden
Kollektivvertragsbestimmungen
ergeben.
Ausgleich
Wenn
ein
gesetzlicher
Feiertag
auf
einen Wochentag fällt, an dem laut
den Bestimmungen des
Arbeitskontraktes nicht
gearbeitet wird, hat der Arbeitnehmer das Recht
auf einen Ersatzurlaubstag und das innerhalb von 3 Monaten, es sei
außer wenn, die Tätigkeit
des Betriebes es nicht erlaubt. In diesem Falle muss der Urlaubstag vor Jahresende
gewährt werden, mit Ausnahme
der gesetzlichen Feiertage der Monate November und Dezember, welche
während den drei ersten Monaten des
folgenden Jahres gewährt werden.
Vergütung
Wenn
an
einem
Feiertag
gearbeitet
wird, wird zum normalen Gehalt ein
Zuschlag von 100% entsprechend den feiertags geleisteten Arbeitsstunden
fällig. Fällt der Feiertag auf einen Sonntag, ist
zusätzlich der Sonntagszuschlag fällig.
CSL: Comment
le
travail
un
jour férié est-il
rémunéré ?
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