
Ihr persönliches Recht auf Bildungsurlaub
Mit
dem
1.
Januar
2008
ist das Gesetz vom 24. Oktober 2007 in Kraft
getreten, welches einen individuellen Anspruch auf Bildungsurlaub
begründet.
"Individuell"
will
sagen:
Jeder
Beschäftigte,
der über ein halbes Jahr beim
selben Arbeitgeber beschäftigt ist, hat einen Anspruch, für
Fortbildungszwecke frei zu nehmen.
Dies
im
Unterschied
zur
bisherigen
Gesetzgebung, die u.a. zum Ziel hatte,
die Fortbildungsangebote der Unternehmen zu fördern. Auf diesem
Gebiet gibt es schon des längeren das Fortbildungsportal www.lifelong-learning.lu.
Es ist dazu gedacht, zwischen Anbietern und Nachfragern von
Fortbildungsmaßnahmen zu vermitteln und die staatlichen Hilfen
hierbei zu erläutern.
Mit dem 1. Januar
2008 ist das Gesetz vom 24. Oktober 2007 in Kraft getreten, welches
Ihnen einen individuellen
Anspruch auf Bildungsurlaub einräumt
Das
neue
Gesetz,
das
jetzt
in Kraft getreten ist, räumt jedem
Erwerbstätigen der Privatwirtschaft einen Anspruch von 80
Fortbildungstagen im Laufe seiner gesamten Lebensarbeitszeit ein.
Sei
dies zur Teilnahme an privaten oder beruflichen
Fortbildungsveranstaltungen anerkannter Bildungsträger, sei es zur
häuslichen Vorbereitung auf die entsprechenden Prüfungen.
Also unabhängig von der Arbeits- oder Tageszeit, an welcher diese
Fortbildung praktiziert wird.
Die
Antragsformulare
finden
Sie
unter:
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
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laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
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Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
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