www.lifelong-learning.lu
 Meffo's euroLuxembourg.lu

     €L www.euroLuxembourg.lu

16. Februar 2011

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht



Flexibilisierung der Arbeitszeit

Wieviel und welcher Art Urlaub stehen Ihnen zu?




Abbaye de Neumunster

Ihr persönliches Recht auf Bildungsurlaub

Mit dem 1. Januar 2008 ist das Gesetz vom 24. Oktober 2007 in Kraft getreten, welches einen individuellen Anspruch auf Bildungsurlaub begründet.

"Individuell" will sagen: Jeder Beschäftigte, der über ein halbes Jahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, hat einen Anspruch, für Fortbildungszwecke frei zu nehmen.

Dies im Unterschied zur bisherigen Gesetzgebung, die u.a. zum Ziel hatte, die Fortbildungsangebote der Unternehmen zu fördern. Auf diesem Gebiet gibt es schon des längeren das Fortbildungsportal www.lifelong-learning.lu.
Es ist dazu gedacht, zwischen Anbietern und Nachfragern von Fortbildungsmaßnahmen zu vermitteln und die staatlichen Hilfen hierbei zu erläutern.

Mit dem 1. Januar 2008 ist das Gesetz vom 24. Oktober 2007 in Kraft getreten, welches Ihnen einen individuellen Anspruch auf Bildungsurlaub einräumt

Das neue Gesetz, das jetzt in Kraft getreten ist, räumt jedem Erwerbstätigen der Privatwirtschaft einen Anspruch von 80 Fortbildungstagen im Laufe seiner gesamten Lebensarbeitszeit ein.

Sei dies zur Teilnahme an privaten oder beruflichen Fortbildungsveranstaltungen anerkannter Bildungsträger, sei es zur häuslichen Vorbereitung auf die entsprechenden Prüfungen. Also unabhängig von der Arbeits- oder Tageszeit, an welcher diese Fortbildung praktiziert wird.


Die Antragsformulare finden Sie unter:



Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden. Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im Linkverzeichnis angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können ebenso die Grüne Nummer benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland 0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn Sie unser Informationsangebot hilfreich finden!