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15. Oktober 2010

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht



Kollektivvertrag und Leitende Angestellte



Wer fällt unter einen Kollektivvertrag?
Und wer fällt nicht darunter?


Alle Personen, die einen kollektiven Arbeitsvertrag unterschrieben haben (persönlich oder durch einen Beauftragten), sind den Bestimmungen desselben unterworfen.

Ein Unternehmer, der durch einen Kollektivvertrag gebunden ist, muss ihn auf die Gesamtheit seiner Beschäftigten (à l’ensemble de ses travailleurs)anwenden, die durch den fraglichen Kollektivvertrag unter die Kategorie "Beschäftigte" eingereiht werden.

Falls nicht Entgegengesetztes bestimmt ist, sind die Leitenden Angestellten aus dem Anwendungsgebiet eines Kollektivvertrags ausgeschlossen. Sie können indessen Gegenstand eines besonderen Kollektivvertrags werden.


Ein Leitender Angestellter ist ein Beschäftigter, der netto über eine höhere Vergütung verfügt als die anderen Beschäftigten, und zwar eine Vergütung, die die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendige Zeit in Rechnung stellt.

Außerdem sollte der Leitende Angestellte

  • entweder wirklich über echte Leitungsgewalt verfügen,oder

  • über eine Aufgabenstellung verfügen, die eine wohl definierte Entscheidungsbefugnis (une Autorité bien définie) vorsieht.



Weitere Informationen

CEP-L, Les relations collectives du travail, November 2004, im Buchhandel, 4 €.


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