Kollektivvertrag
und Leitende Angestellte
Wer
fällt
unter
einen
Kollektivvertrag?
Und wer fällt nicht darunter?
Alle Personen, die einen kollektiven Arbeitsvertrag unterschrieben
haben
(persönlich oder durch einen Beauftragten), sind den Bestimmungen
desselben unterworfen.
Ein
Unternehmer,
der
durch einen
Kollektivvertrag gebunden ist, muss
ihn auf
die Gesamtheit seiner Beschäftigten (à
l’ensemble
de ses travailleurs)anwenden,
die durch den
fraglichen Kollektivvertrag unter die Kategorie "Beschäftigte"
eingereiht werden.
Falls
nicht
Entgegengesetztes
bestimmt
ist, sind die Leitenden
Angestellten aus
dem Anwendungsgebiet eines Kollektivvertrags ausgeschlossen. Sie
können indessen
Gegenstand eines besonderen Kollektivvertrags werden.
Ein Leitender Angestellter ist
ein Beschäftigter, der netto
über eine höhere
Vergütung verfügt als die anderen Beschäftigten, und
zwar eine Vergütung, die
die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendige Zeit in Rechnung
stellt.
Außerdem sollte der Leitende Angestellte
- entweder wirklich
über echte Leitungsgewalt verfügen,oder
- über eine
Aufgabenstellung verfügen, die eine wohl definierte
Entscheidungsbefugnis (une
Autorité bien
définie)
vorsieht.
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Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
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angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband.
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