Ministère de la Famille et de l'Intégration
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30. Dezember 2010

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht


Wer darf einen Kollektivvertrag abschließen?

Kollektivverträge, die verbindlich erklärt wurden

Die Ausbildung zur Aide Socio-familiale

Kinderkrippen und Horte in Luxemburg

Maison Relais

Sozialpädagoge / Éducateur

Chargé de Cours

Pflegedienste in Luxemburg

Sie wollen in einem Pflegeberuf in Luxemburg arbeiten?

Zur Ausbildungssituation in den Gesundheitsberufen

Hebamme



Association Professionnelle des Educateurs/-trices Gradué(e)s

www.entente.lu

Confédération des organismes prestataires d'aides et de soins - COPAS

Rheinland-Pfalz: Sozialpädagogisches Forschungszentrum




Kollektivvertrag im Bereich Pflege und Soziales erneuert

Rückwirkende Prämie für 2005 und ab 1.1.2006 monatliche Lohnprämie

Am 16. Januar 2006 haben die Arbeitgeberverbände des Pflege- und Sozialsektors COPAS, EFJ, EGCA, EGIPA, EGMJ mit dem Verhandlung führenden OGBL sowie dem LCGB einen neuen Kollektivvertrag (CCT SAS: Convention collective de travail du secteur d’aide et de soins et du secteur social) unterzeichnet.

Die Personalvertreter des Syndikats Gesundheit und Sozialwesen des OGBL stimmten am 10. Januar 2006 den Lohn- und Arbeitsbedingungen für 2005 und 2006 zu.

Der neue Kollektivvertrag beinhaltet unter anderem folgende Punkte:
  • Rückwirkend für 2005 wird eine einmalige Prämie von 1% des Bruttoeinkommens den Angestellten und Arbeitern ausgezahlt, und zwar spätestens bis zum 28.2.2006.

  • Ab dem 1. Januar 2006 wird eine monatliche Lohnprämie von 1,808% des monatlichen Bruttoeinkommens gezahlt.

  • Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern, wird gebildet. Deren Aufgabe ist es, bis Ende September 2006 über mögliche qualitative Veränderungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen zu diskutieren. Sollte man sich auf neue Maßnahmen einigen, so können diese nicht früher als mit dem nächsten Kollektivvertrag in Kraft treten.
Am 23. November 2010 hat die Regierung ihre offizielle Zusage für die Ausbezahlung der Prämien gegeben.

All die Arbeitnehmer, die nicht mehr im SAS Bereich arbeiten oder die im Laufe des Jahres den Arbeitgeber gewechselt haben, müssen bis spätestens Ende März 2011 anhand eines vorgedruckten Formulars eine schriftliche Anforderung über die Nachzahlung der geschuldeten Prämien an ihren ehemaligen Arbeitgeber richten.





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