|
€L www.euroLuxembourg.lu
30. Dezember 2010

Wer
darf
einen
Kollektivvertrag
abschließen?
Kollektivverträge,
die
verbindlich
erklärt
wurden
Die Ausbildung zur Aide Socio-familiale
Kinderkrippen und
Horte in
Luxemburg
Maison Relais
Sozialpädagoge
/ Éducateur
Chargé
de
Cours
Pflegedienste in
Luxemburg
Sie wollen in einem
Pflegeberuf in Luxemburg arbeiten?
Zur
Ausbildungssituation
in den Gesundheitsberufen
Hebamme
Association
Professionnelle
des
Educateurs/-trices
Gradué(e)s
www.entente.lu
Confédération
des organismes prestataires d'aides et de soins - COPAS
Rheinland-Pfalz:
Sozialpädagogisches
Forschungszentrum
|
Kollektivvertrag im
Bereich Pflege und Soziales erneuert
Rückwirkende
Prämie für
2005 und ab 1.1.2006 monatliche
Lohnprämie
Am 16. Januar 2006 haben die
Arbeitgeberverbände des Pflege- und Sozialsektors COPAS, EFJ,
EGCA, EGIPA, EGMJ mit dem
Verhandlung führenden
OGBL sowie dem LCGB einen neuen Kollektivvertrag (CCT
SAS:
Convention
collective
de travail du secteur d’aide et de soins et du secteur social)
unterzeichnet.
Die Personalvertreter des
Syndikats
Gesundheit und Sozialwesen des OGBL stimmten am 10. Januar 2006 den
Lohn- und
Arbeitsbedingungen für 2005 und 2006 zu.
Der neue Kollektivvertrag
beinhaltet
unter anderem folgende Punkte:
- Rückwirkend für 2005
wird eine einmalige Prämie von 1% des Bruttoeinkommens den
Angestellten und Arbeitern ausgezahlt, und zwar spätestens bis zum
28.2.2006.
- Ab dem 1. Januar 2006 wird eine
monatliche Lohnprämie von
1,808% des monatlichen Bruttoeinkommens gezahlt.
- Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus
Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern, wird gebildet.
Deren Aufgabe ist es, bis Ende September 2006 über mögliche
qualitative Veränderungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen zu
diskutieren. Sollte man sich auf neue Maßnahmen
einigen, so können diese
nicht früher als mit dem nächsten Kollektivvertrag in Kraft
treten.
Am 23. November 2010 hat die Regierung
ihre offizielle Zusage für die Ausbezahlung der Prämien
gegeben.
All die Arbeitnehmer, die nicht mehr im SAS Bereich arbeiten oder die
im Laufe des Jahres den Arbeitgeber gewechselt haben, müssen bis
spätestens Ende März 2011 anhand eines vorgedruckten
Formulars eine schriftliche Anforderung über die Nachzahlung
der geschuldeten Prämien an ihren ehemaligen Arbeitgeber richten.
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie unser
Informationsangebot hilfreich finden!
|
|