ITM: Die Tabelle zur Situation ab dem 1. Januar 2011
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5. März 2011

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht



Sozialparameter

Der Indexlohn

Wie arbeiten Sie über ein Zeitarbeits-Unternehmen?



Chambre des Salariés




Der Mindestlohn

In Luxemburg gilt der Mindestlohn per Gesetz für alle Männer und Frauen, die aufgrund eines Arbeitsvertrags durch einen Unternehmer beschäftigt werden.

Nach welchen Kriterien wird der Mindestlohn festgesetzt?

Der für Sie gesetzlich vorgesehene Mindestlohn bestimmt sich:

1.) gemäß Ihrem Lebensalter,

2.) gemäß Ihrem beruflichen Qualifikationsniveau.



1.) Ihr Lebensalter

Alle Beschäftigte, die 18 Jahre oder älter sind, beziehen den vollen Mindestlohn = 100 %.

Beschäftigte unter 18 Jahren erhalten einen stufenweise verminderten Mindestlohn (80 % oder 75 %).


2.) Erhöhter Mindestlohn für qualifizierte Beschäftigte

Der Mindestlohn eines qualifizierten Beschäftigten liegt um 20 % höher als der Mindestlohn für einen nicht qualifizierten Beschäftigten.

Am 1. Januar 2011 wurde aufgrund des stattgehabten Anstiegs der Lebenshaltungskosten der Lohnindex heraufgesetzt.

Damit beziffert sich ab dem 1.1.2011 der Mindestlohn jeweils wie folgt:

Für einen unqualifizierten Beschäftigten, der 18 Jahre oder älter (*) beträgt der gesetzliche Mindestlohn im Monat 1757,56 Euro.  Auf die Arbeitsstunde umgerechnet ergibt dies einen Stundenlohn von 10,1593 Euro.

* Der Wert für einen unqualifizierten Beschäftigten ab dem 18. Lebensjahr gilt seit 1.1.1995 als Referenzmindestlohn (SSM = salaire social minimum) und wird als 100 % angenommen, um die Zahlen für die übrigen Kategorien des Mindestlohns oder für andere Zahlen innerhalb der Sozialversicherung (Sozialparameter) auszurechnen.

Für einen unqualifizierten Beschäftigten, der zwischen 17 und 18 Jahre alt ist (80 %): im Monat 1406,05 Euro. Das sind auf die Arbeitsstunde umgerechnet: 8,1275 Euro.

Für einen unqualifizierten Beschäftigten, der zwischen 15 und 17 Jahre alt ist (75 %): im Monat 1318,17 Euro. Das ist auf die Arbeitsstunde umgerechnet: 7,6195 Euro.

Für einen qualifizierten Beschäftigten, der 18 Jahre oder älter ist (120 %): im Monat 2109,07 Euro. Das ist auf die Arbeitsstunde umgerechnet: 12,1912 Euro.



Wann sind Sie ein „qualifizierter Beschäftigter“?

  • Der Beschäftigte, dessen berufliche Tätigkeit eine Ausbildung verlangt, abgeschlossen mit einem offiziellen Zeugnis, das vom luxemburgischen Staat anerkannt ist; z.B. CATP (Certificat d’Aptitude technique et professionelle), das ist in der Regel eine Lehre bzw. eine Berufsausbildung über 3 Jahre, die eine praktische Ausbildungsphase innerhalb eines Betriebs oder eines Technischen Gymnasiums sowie eine Schulausbildung umfasst.

  • der Beschäftigte, der das Zeugnis CCM hat und wenigstens 2 Jahre Praxis nachweisen kann in dem Beruf, für den das Zeugnis ausgestellt worden ist;

  • der Beschäftigte, der das Zeugnis CITP hat und wenigstens 5 Jahre Praxis nachweisen kann in dem Beruf, für den das Zeugnis ausgestellt worden ist;

  • der Arbeiter ohne Zeugnis, der aber wenigstens 10 Dienstjahre nachweisen kann in den Berufen, für die man durch einen besonderen Ausbildungsgang qualifiziert wird;

  • der Beschäftigte, der wenigstens 6 Jahre in einem Beruf gearbeitet hat, in dem ein gewisses Können verlangt wird, indes die Ausbildung aber nicht mit einem Zeugnis abgeschlossen wird.



Weitere Informationen

OGBL aktuell 10-2010

Arbeiterkammer: Der soziale Mindestlohn. AK vous informe 1/2001.

Étude de l'impact du salaire social minimum sur l'emploi et les salaires au Luxembourg. Perspectives de politique économique No. 2, März 2005.


jmj, Aus der Chamber: Fünf Direktiven und 1 Mindestlohn. Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek, 17. Dezember 2010.

Arbeitnehmerkammer Bremen: Mindestlohn - damit der Lohn zum Leben reicht.

Robert von Heusinger: Pakt für Löhne. Frankfurter Rundschau, 3.3.2011.

Maarten van Klaveren, Kea Tijdens: Sectoral wage differentials: Four countries compared. 09.09.2010.


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