Der Mindestlohn
In Luxemburg gilt der
Mindestlohn per
Gesetz für alle Männer und Frauen, die
aufgrund eines
Arbeitsvertrags durch einen Unternehmer beschäftigt werden.
Nach welchen Kriterien
wird der Mindestlohn festgesetzt?
Der für Sie
gesetzlich vorgesehene Mindestlohn
bestimmt sich:
1.) gemäß
Ihrem
Lebensalter,
2.) gemäß Ihrem beruflichen Qualifikationsniveau.
1.) Ihr Lebensalter
Alle Beschäftigte,
die 18
Jahre oder älter sind, beziehen den vollen Mindestlohn =
100 %.
Beschäftigte unter
18
Jahren erhalten einen stufenweise verminderten Mindestlohn (80 %
oder
75 %).
2.)
Erhöhter
Mindestlohn
für qualifizierte Beschäftigte
Der Mindestlohn eines
qualifizierten Beschäftigten liegt um 20 % höher als der
Mindestlohn für einen
nicht qualifizierten Beschäftigten.
Am 1. Januar 2011
wurde aufgrund
des stattgehabten Anstiegs der Lebenshaltungskosten
der Lohnindex heraufgesetzt.
Damit beziffert sich ab
dem 1.1.2011 der Mindestlohn jeweils wie folgt:
Für einen unqualifizierten
Beschäftigten, der 18 Jahre
oder älter (*) beträgt der gesetzliche Mindestlohn im
Monat 1757,56 Euro.
Auf
die Arbeitsstunde umgerechnet ergibt dies einen Stundenlohn von 10,1593 Euro.
* Der Wert für
einen unqualifizierten Beschäftigten ab dem 18. Lebensjahr gilt
seit 1.1.1995 als Referenzmindestlohn (SSM = salaire social minimum)
und wird als 100 % angenommen, um die Zahlen für die übrigen
Kategorien des
Mindestlohns oder für andere Zahlen innerhalb der
Sozialversicherung (Sozialparameter)
auszurechnen.
Für einen unqualifizierten
Beschäftigten, der zwischen 17 und 18 Jahre alt ist (80
%):
im
Monat 1406,05 Euro. Das
sind auf die Arbeitsstunde umgerechnet: 8,1275 Euro.
Für einen unqualifizierten
Beschäftigten, der zwischen 15 und 17 Jahre alt ist (75 %):
im
Monat 1318,17 Euro. Das
ist auf die Arbeitsstunde umgerechnet: 7,6195 Euro.
Für einen qualifizierten
Beschäftigten, der 18 Jahre oder
älter ist (120 %): im Monat 2109,07 Euro. Das
ist
auf die Arbeitsstunde umgerechnet: 12,1912 Euro.
Wann sind Sie ein
„qualifizierter Beschäftigter“?
- Der
Beschäftigte,
dessen
berufliche
Tätigkeit
eine
Ausbildung
verlangt,
abgeschlossen
mit
einem
offiziellen
Zeugnis,
das
vom
luxemburgischen
Staat
anerkannt
ist; z.B.
CATP (Certificat d’Aptitude technique
et professionelle), das ist in der Regel eine
Lehre bzw. eine Berufsausbildung über 3 Jahre, die eine praktische
Ausbildungsphase innerhalb eines Betriebs oder eines Technischen
Gymnasiums
sowie eine Schulausbildung umfasst.
- der
Beschäftigte,
der
das
Zeugnis
CCM
hat
und
wenigstens
2
Jahre
Praxis
nachweisen
kann
in
dem
Beruf,
für den das Zeugnis ausgestellt
worden ist;
- der
Beschäftigte,
der
das
Zeugnis
CITP
hat
und
wenigstens
5
Jahre
Praxis
nachweisen
kann
in
dem
Beruf,
für den das Zeugnis ausgestellt
worden ist;
- der
Arbeiter
ohne
Zeugnis,
der
aber
wenigstens
10
Dienstjahre
nachweisen
kann
in
den
Berufen,
für
die
man
durch einen besonderen Ausbildungsgang
qualifiziert
wird;
- der
Beschäftigte,
der
wenigstens
6
Jahre
in
einem
Beruf
gearbeitet
hat,
in
dem
ein
gewisses
Können
verlangt
wird, indes die Ausbildung aber nicht
mit
einem Zeugnis abgeschlossen
wird.
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