Die
Personalvertretung
Die
Personalvertretung (auch
"Personalausschuss" genannt) hat
grundsätzlich zur Aufgabe, die Interessen der
Beschäftigten eines Unternehmens wahrzunehmen, und zwar im
Hinblick auf deren
Arbeitsbedingungen, die Sicherheit und die soziale Lage.
Demgemäß ist der
Personalausschuss insbesondere gehalten:
- sein Urteil
abzugeben und Vorschläge zu unterbreiten zu jeder Frage, die sich
auf die
Verbesserung der Arbeits-, Beschäftigungs- und der sozialen
Bedingungen für die Beschäftigten
bezieht;
- dem Arbeitgeber
jedwede Beschwerde eines Beschäftigten vorzutragen, sei sie
persönlicher oder
gemeinschaftlicher
Natur;
- Unstimmigkeiten
oder
Konflikte
zwischenmenschlicher Natur oder allgemeiner Art zwischen
Arbeitgeber und
Beschäftigten zu lösen oder deren Entstehen vorzubeugen.
Vorrangiges
Ziel ist die
Verbesserung der betriebsinternen Information und
Kommunikation zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung.
Von besonderer
Bedeutung ist die
Arbeit der Personaldelegierten vor allem bei Fragen eines
Kollektivvertrages,
der Arbeitszeitregelung, der Betriebsordnung, des Datenschutzes oder
wenn bei Kollektiventlassungen ein Sozialplan
erforderlich wird.
Einen
Personalausschuss
soll es laut Gesetz für jedes Unternehmen ab 15 Beschäftigten
geben. Hierfür gibt es ein
geregeltes Wahlverfahren.
Um die
erforderliche Schulung der gewählten Personaldelegierten zu
gewährleisten, wurde
durch das
Gesetz vom 20.3.1984 die École
Supérieure du Travail (EST) geschaffen. Sie
befindet sich
26, Rue Zithe, L-2673 Luxemburg, Tel. 478-6132. Die
Schulungsmaßnahmen selbst werden im CEFOS
(Remich, 12, Rue du Château) durchgeführt.
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
unser
Informationsangebot hilfreich finden!
|