Wieviel und welche
Art von
Urlaub stehen Ihnen zu?
Nachdem
Sie
ununterbrochen
3
Monate
bei
demselben
Arbeitgeber
beschäftigt
gewesen
sind,
steht Ihnen laut Gesetz mindestens
pro
Kalenderjahr
ein
Erholungsurlaub von 25 Arbeitstagen zu.
Unabhängig
davon,
wie
alt
Sie
sind.
Der
jährliche
Erholungsurlaub
Wenn
Sie
schwanger
werden,
so
stehen
Ihnen
8
Wochen
vor
dem voraussichtlichen Tag der
Entbindung
und 8 Wochen nach der Entbindung zu.
Der
Mutterschaftsurlaub
8
Wochen
Urlaub
werden
einem
Beschäftigten
genehmigt,
der
ein
Kind
adoptiert, das
noch nicht
die 1. Klasse des Primärunterrichts besucht hat.
Der Adoptionsurlaub
Nach
einer
ununterbrochenen
Beschäftigungszeit
von
6
Monaten
beim
selben
Arbeitgeber
erhält
ein Arbeitnehmer ein Recht auf bis zu 10 Arbeitstage
Urlaub, wenn er
sich an sportlichen Spitzenveranstaltungen beteiligen oder sich darauf
vorbereiten möchte.
Der Sporturlaub
Jeder
Beschäftigte,
der
über
6
Monate
beim
selben
Arbeitgeber
beschäftigt ist,
hat Anspruch auf Urlaub, um
sich auszubilden oder beruflich fortzubilden.
Der
Bildungsurlaub
Jeder
Elternteil
hat
grundsätzlich
Anrecht,
für
jedes
Kind
sechs
Monate Urlaub zu
nehmen. Dieser
Grundsatz variiert je nach den besonderen Bedingungen.
Der
Elternurlaub
Wenn
ein
Kind
unter
15
Jahren
aufgrund
einer
schweren
Erkrankung
oder eines Unfalls die
Präsenz
eines Elternteils erfordert, kann pro Kind und pro Jahr 2 tage Urlaub
bewilligt
werden.
Der
Urlaub aus
Familiengründen
Bei
bestimmten
Ereignissen
im
Leben
des
Beschäftigten
hat
er
Recht auf eine
bestimmte Zahl
von Tagen an Sonderurlaub.
Der Sonderurlaub
aus
bestimmten Anlass
Bestimmte
Kategorien
von
Arbeitern
haben
gesetzlichen
Anspruch
auf
zusätzliche
Urlaubstage:
a) Grubenarbeiter; b) Kriegsinvaliden; c) wenn keine
wöchentliche
Ruhepause von 44
Stunden erreicht wird.
Der Zusatzurlaub
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
unser
Informationsangebot hilfreich finden!
|