
Kollektivvertrag
für
den
gewerblichen
Straßengüterverkehr
Da
die Erneuerung
des Kollektivvertrages für den gewerblichen
Straßengüterverkehr bei
verschiedenen Fahrern auf Kritik gestoßen ist, teilt die
Gewerkschaft OGB-L/ACAL hiermit die
Beweggründe dieser
Entscheidung mit.
Der
am
28.
April
2003
unterschriebene
Kollektivvertrag
lief
am
29.
Februar
2004
aus.
Gemäß dem
Gesetz vom 30. Juni 2004 blieb er noch während zwölf
weiteren Monaten in
Kraft.
Während
dieser
Zeit
kamen
die
Kollektivvertragsverhandlungen
nicht
weiter,
was
der
sturen
Haltung
der
Vertreter des Groupement Transport zu verdanken war. Daraus ergab sich,
dass
der Sektor des gewerblichen Straßengüterverkehrs nach dem 1.
März 2005 nicht
mehr durch einen Kollektivvertrag gedeckt war.
Dazu
möchte
die
Gewerkschaft
OGB-L/ACAL
darauf
hinweisen, dass Arbeitsverträge die nicht durch einen
Kollektivvertrag
geschützt sind, möglicherweise von den Arbeitgebern
abgeändert werden und auf
diese Weise Lohnverluste zur Folge haben können.
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