Wieviel Urlaub
erhalten Sie, wenn Sie im Laufe des
Jahres ins
Unternehmen eingetreten sind?
Alle
Personen,
die einen
Arbeitsvertrag abgexchlossen haben, besitzen per Gesetz Anspruch auf
einen jährlichen
bezahlten Erholungsurlaub. In
einigen
Kollektivarbeitsverträgen
werden
allerdings mehr
Urlaubstage gewährt, als das
Gesetz als Minimum vorschreibt.
Nach
dem
Gesetz
gilt,
dass
der
Arbeitnehmer
seinen Anspruch auf Urlaub erst nach 3 Monaten
ununterbrochener
Arbeit bei ein und demselben Arbeitgeber geltend machen kann.. Diese 3
Monate
gehen aber in die Berechnung des Jahresurlaubs ein.
Das
Urlaubsjahr
wird
nach
dem
Kalenderjahr
bestimmt.
Werktage
sind
alle
Kalendertage
ausgenommen
Sonn-
und
gesetzliche
Feiertage.
Ist
die
Arbeitszeit
auf
5
Tage
in
der Woche verteilt, wird der Ruhetag nicht in den Erholungsurlaub
eingerechnet.
Ein
Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer hat pro Kalenderjahr Anspruch
auf
mindestens 25 Werktage bezahlten Urlaub:
25
Tage x 8 Stunden = 200 Stunden
pro Jahr
Der
Urlaubsanspruch besteht jeweils
für ein Zwölftel pro Arbeitsmonat.
Bruchteile von
Arbeitsmonaten, die 15 Kalendertage übersteigen,
werden als
ganzer Monat angerechnet.
Bruchteile von
Urlaubstagen,
die mindestens einen halben Tag ergeben,
gelten
als ganze Tage.
Beispiel
1:
Ein Vollzeit Beschäftigter, der am 1. Mai 2004 bei seinem
Arbeitgeber anfängt,
hat für die verbleibenden 8 Monate des Jahres Anspruch auf:
25 Tage x 8 Monate: 12 Monate = 16,6 = 17 Urlaubstage.
Beispiel
2:
Ein Vollzeit Beschäftigter, der am 15. Mai 2004 bei
seinem
Arbeitgeber anfängt, hat für die verbleibenden 7,5 Monate des
Jahres Anspruch
auf (Mai wird als ganzer Monat angerechnet, da der Bruchteil 15
Kalendertage
übersteigt):
25 Tage x 8 Monate: 12 Monate = 16,6 = 17 Urlaubstage.
Die
Urlaubstage der nicht Vollzeit beschäftigten
Arbeitnehmer werden im Verhältnis berechnet. So lässt sich
der Urlaub leichter
in Stunden ausdrücken, vor allem wenn die Tagesarbeitszeit des
Arbeitnehmers
schwankt.
Beispiel3:
Ein Beschäftigter mit einem Arbeitsvertrag für 30 Stunden pro
Woche hat
Anspruch
auf:
200 x 30 / 40 = 150 Stunden bezahlten Urlaub pro Jahr
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