Service de Santé au Travail multisectoriel
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5. März 2011

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht


Der Sicherheitsbeauftragte - le Travailleur désigné

Wie werden Unfälle und Krankwerden durch die Arbeitsbedingungen verhindert?

Der Schutz vor Tabakqualm am Arbeitsplatz

Typ-Angaben zu spezifischen Risiken und zur Sicherheit bei chemischen Substanzen und Prozessen

Mobbing



ASSOCIATION POUR LA SANTé AU TRAVAIL DU SECTEUR FINANCIER

Inspection du Travail et des Mines




Gesund am Arbeitsplatz

Ein Unternehmer kann wahlweise

  • innerhalb des eigenen Unternehmens einen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten;
  • sich mit anderen Unternehmen zusammentun und einen gemeinsamen arbeitsmedizinischen Dienst organisieren;
  • auf den Service de Santé au Travail multisectoriel zurückgreifen. (1)

Der Unternehmer ist überdies gehalten (2), einen Mitarbeiter des Unternehmens zu bezeichnen (den Travailleur désigné) oder einen externen Dienstleister zu beauftragen, der verantwortlich zeichnet für Unfallverhütung in seinem Unternehmen sowie den Schutz vor berufsbedingten Risiken.

Der Travailleur désigné ist zu unterscheiden vom Délegué à la Sécurité (Arbeitsschutz-Beauftragten). Der Arbeitsschutz-Beauftragte ist als solcher ein Mitglied der Personalvertretung.

Für vorübergehende oder bewegliche Baustellen sind zwei Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheit bei der Planung und Realisierung der Arbeiten vom Bauherrn zu bestimmen. Die Koordinatoren müssen vom Arbeits- und Beschäftigungsminister dafür zugelassen sein, die im Gesetz zur Einhaltung von Mindestvorschriften an Sicherheit und Gesundheit vorgeschriebenen Standards in die Tat umzusetzen.

Koordinatoren, die diese Tätigkeit als Selbständige ausführen, bedürfen hierzu einer Gewerbeerlaubnis (Autorisation d’Établissement)(3).

Die vorgenannten Maßnahmen entbinden jedoch den Arbeitgeber nicht von seiner Verpflichtung, sich zu vergewissern, dass die Gesundheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz geschützt wird. Insbesondere sind hierzu die erforderlichen Informationen zu geben und Schulungen (während der Arbeitszeit) durchzuführen sowie die konkreten Arbeitsbedingungen den Anforderungen anzupassen. Dies gilt in besonderem Maße für die Personalvertreter, den Travailleur désigné sowie für die externen Dienstleister des Unternehmens.



Achtung:

Die Beschäftigten haben das Recht, sich an die ITM (Inspection du Travail et des Mines) zu wenden, wenn sie zur Auffassung gelangen, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen oder Mittel für die Aufrechterhaltung gesunder Arbeitsbedingungen unzureichend seien. (1)



(1) Loi modifié du 17 juin 1974 concernant les services de santé au travail,
Mém. A 1994, p. 1054. Änderung: Mém. A, 2001, p. 3258.

(3) Artikel 1 des Loi du 13 janvier 2001 modifiant la loi du 17 juin 1974 concernant la sécurité et la santé des travailleurs au travail, Mém. A, 2001, p. 6

Remise officielle du nouvel ouvrage "Sécurité et Santé au Travail".



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