Union Luxembourgeois des Consommateurs
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5. März 2011

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht



Wer trägt die Kosten für die Überweisung Ihres Gehalts?

Ihre Werbungskosten als Arbeitnehmer

Wie Sie Ihre auf Verbraucherkredite geschuldeten Zinszahlungen als Sonderausgabe geltend machen



Commission de Surveillance du Secteur Financier

Centre Européen des Consommateurs du Luxembourg (CEC Luxembourg)




Eine Banküberweisung muss Ihrem Konto binnen 3 Werktagen gutgeschrieben werden,

auch bei grenzüberschreitenden Überweisungen

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2006 wurde die Grenze für den Anwendungsbereich des EU-Reglements 2560/2001 heraufgesetzt, und zwar von 12.500€ auf 50.000€ pro Transaktion.

Dasselbe Reglement schreibt vor, dass gleiche Bedingungen für Eurozahlungen im Inland wie im europäischen Ausland (EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen) gelten müssen.

Konkret bedeutet dies, dass Bankkunden von im Inland wie im Ausland denselben Bedingungen für Überweisungen profitieren können, und das bis zum Betrag von 50.000€.

Außerdem müssen die Beträge dem Empfänger innerhalb drei Werktagen gutgeschrieben sein.

Für nationale Überweisungen müssen die Bankkunden wie bisher die IBAN-Nummer angeben.

Für grenzüberschreitende Überweisungen ist es wichtig, um von den günstigeren Zahlungskonditionen profitieren zu können, dass der Bankkunde neben der IBAN-Nummer des Empfängerkontos auch den Bankcode (BIC) der Empfängerbank angibt.



Weitere Informationen

Augmentation du seuil pour les transactions réglementées de 12.500 à 50.000 euros,
Bulletin de la Chambre de Commerce - Merkur 01/2006

Peter Mühlbauer: Kein Konto für Behinderte. telepolis, 24.01.2011.

Verbraucherschutz: Zinsanpassung nach Gutsherrenart. 15. Februar 2011.

Bank verhindert Überweisung an ONG. Tageblatt, 18. Februar 2011.



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