Eine
Banküberweisung muss Ihrem
Konto binnen 3 Werktagen gutgeschrieben
werden,
auch
bei grenzüberschreitenden Überweisungen
Mit
Wirkung
ab
dem
1.
Januar
2006
wurde die Grenze für den
Anwendungsbereich des EU-Reglements 2560/2001 heraufgesetzt, und zwar
von 12.500€ auf 50.000€ pro Transaktion.
Dasselbe
Reglement
schreibt
vor,
dass gleiche
Bedingungen für Eurozahlungen im Inland wie im europäischen
Ausland
(EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen)
gelten
müssen.
Konkret
bedeutet
dies,
dass
Bankkunden
von
im
Inland
wie
im
Ausland
denselben
Bedingungen für
Überweisungen
profitieren können, und das bis zum Betrag von 50.000€.
Außerdem
müssen
die
Beträge
dem
Empfänger
innerhalb
drei
Werktagen
gutgeschrieben
sein.
Für
nationale
Überweisungen
müssen
die
Bankkunden
wie
bisher
die
IBAN-Nummer
angeben.
Für
grenzüberschreitende
Überweisungen ist es wichtig, um von den günstigeren
Zahlungskonditionen
profitieren zu können, dass der Bankkunde neben der IBAN-Nummer
des Empfängerkontos auch den Bankcode (BIC) der
Empfängerbank angibt.
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
unser
Informationsangebot hilfreich finden!
|