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4. März 2011

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht



Wann und wie kündigen Sie Ihrem Arbeitgeber fristlos?




Wie kündigen Sie Ihrem Arbeitgeber fristgemäß?

Eine Kündigung ist (im Gegensatz zum eingegangenen Vertragsverhältnis) grundsätzlich eine einseitige Willenserklärung.

Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihren Arbeitsvertrag kündigen wollen (Demission), so benötigen Sie hierzu demnach keinesfalls die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Sie müssen allerdings Ihren entsprechenden Willen auf Ernst zu nehmende Weise vorbringen und auch unmissverständlich zum Ausdruck bringen.

Am besten, Sie folgen Sie de Empfehlung des Gesetzgebers und wählen die Form eines Einschreibebriefs.

Oder Sie lassen sich zumindest den Empfang Ihres Kündigungsschreibens auf einer Kopie des Schreibens von Ihrem (Personal-)Chef durch dessen Unterschrift bestätigen.

Es geht notfalls auch anders, das kann jedoch unter Umständen zu Missverständnissen oder Auslegungsschwierigkeiten führen!

Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, bei Ihrer Kündigung einen bestimmten Grund zu nennen.

Wichtig ist, dass Sie die Kündigungsfrist im Schreiben anführen. Ansonsten kann nämlich die Kündigung als fristlos gewertet werden, was zu rechtlichen Nachteilen für Sie führen kann (zum Beispiel etwa, wenn Sie zu einer fristlosen Kündigung keine hierfür ausreichenden Gründe vorbringen können).


Ihre Kündigungsfrist

Es gilt folgende Grundregel:

Als Arbeitnehmer müssen Sie (mindestens) die halbe Kündigungsfrist einhalten, die im umgekehrten Falle der Arbeitgeber bei einer Kündigung einzuhalten hätte.

Ihre Betriebszugehörigkeit

Kündigungsfrist für Sie als AN

bis zu 5 Jahren

1 Monat

zwischen 5 und 10 Jahren

2 Monate

über 10 Jahre

3 Monate


Wenn Sie diese Kündigungsfrist nicht einhalten, d.h. unterschreiten, so schulden Sie Ihrem Arbeitgeber für die Arbeitstage, die diesem dadurch entgehen, den entsprechenden Arbeitslohn!

Sie können jedoch ohne Weiteres eine längere Kündigungsfrist anwenden.

Sie können jedoch die Kündigungsfrist, die Sie angeben haben, nicht nachträglich wieder abändern!

(Anders natürlich wäre der Fall gelagert, wenn Sie plötzlich Ursache zu einer fristlosen Kündigung bekämen!)

Wird die Kündigung nach dem 14. des Monats erklärt, so beginnt die Kündigungsfrist am 1. des Monats zu laufen, der auf die Kündigung folgt.

Wird die Kündigung vor dem 14. des laufenden Monats erklärt, so beginnt die Kündigungsfrist ab dem 15. des laufenden Monats zu laufen.

Maßgeblich ist der Tag, an dem das Kündigungsschreiben Ihrem Arbeitgeber zugegangen ist.

Wenn Sie als AN kündigen, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub zwecks Suche eines neuen Arbeitsplatzes.

Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber mit oder nach Ihrer Kündigung eine Freistellung von der Arbeit beantragt haben und dieser dem Antrag stattgibt, so gilt letzteres sodann als einvernehmliche Vertragsauflösung.

Haben Sie damals zur Aufnahme des nun beendeten Beschäftigungsverhältnisses vom Luxemburger Staat eine Mobilitätsbeihilfe (Aide à la Mobilité géographique) erhalten, so müssen Sie diese zurückzahlen.



Musterschreiben

 

Per Einschreiben mit Rückschein

{Adresse Ihres Arbeitgebers}

{Ort / Datum}

 

Betr.: Kündigung meines Arbeitsvertrages, abgeschlossen am  _________

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Hiermit kündige ich ordnungsgemäß meinen Arbeitsvertrag, welcher am _____ geschlossen worden war.

 

Da ich seit __________ dem Betrieb angehöre,
beträgt meine Kündigungsfrist ___ Monate.

Sie beginnt am ___ und endet am  _____.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

{Ihre Unterschrift / Adresse}

 

Quelle: CEP*L, Modèles-types de lettres, Modèle-type 5: Démission avec préavis



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