Wie
kündigen Sie Ihrem Arbeitgeber
fristgemäß?
Eine Kündigung
ist (im Gegensatz zum eingegangenen Vertragsverhältnis)
grundsätzlich eine
einseitige
Willenserklärung.
Wenn
Sie
als
Arbeitnehmer
Ihren
Arbeitsvertrag
kündigen
wollen
(Demission),
so
benötigen
Sie
hierzu
demnach
keinesfalls
die
Zustimmung
Ihres Arbeitgebers. Sie müssen allerdings Ihren
entsprechenden Willen auf Ernst zu nehmende Weise
vorbringen und auch unmissverständlich zum Ausdruck bringen.
Am
besten,
Sie
folgen
Sie
de
Empfehlung
des Gesetzgebers und wählen
die Form
eines Einschreibebriefs.
Oder
Sie
lassen
sich
zumindest
den
Empfang
Ihres
Kündigungsschreibens
auf einer Kopie
des
Schreibens von Ihrem (Personal-)Chef durch dessen Unterschrift
bestätigen.
Es
geht
notfalls
auch
anders,
das
kann
jedoch
unter Umständen zu
Missverständnissen oder
Auslegungsschwierigkeiten führen!
Sie
sind
grundsätzlich
nicht
dazu
verpflichtet,
bei
Ihrer
Kündigung
einen bestimmten Grund zu nennen.
Wichtig
ist, dass
Sie die Kündigungsfrist im Schreiben anführen. Ansonsten kann
nämlich die Kündigung als
fristlos gewertet werden, was zu rechtlichen Nachteilen für Sie
führen kann
(zum Beispiel etwa, wenn Sie zu einer fristlosen Kündigung
keine
hierfür ausreichenden
Gründe vorbringen können).
Ihre
Kündigungsfrist
Es
gilt
folgende
Grundregel:
Als
Arbeitnehmer müssen Sie
(mindestens) die halbe Kündigungsfrist einhalten, die im
umgekehrten Falle der Arbeitgeber bei einer Kündigung einzuhalten
hätte.
|
Ihre
Betriebszugehörigkeit
|
Kündigungsfrist
für
Sie
als
AN
|
|
bis
zu 5 Jahren
|
1
Monat
|
|
zwischen
5 und 10 Jahren
|
2
Monate
|
|
über
10 Jahre
|
3
Monate
|
Wenn
Sie
diese
Kündigungsfrist
nicht
einhalten,
d.h.
unterschreiten,
so
schulden
Sie Ihrem
Arbeitgeber für die Arbeitstage, die diesem dadurch entgehen, den
entsprechenden Arbeitslohn!
Sie
können
jedoch
ohne
Weiteres
eine
längere
Kündigungsfrist
anwenden.
Sie
können
jedoch die
Kündigungsfrist, die Sie angeben haben, nicht
nachträglich wieder
abändern!
(Anders
natürlich
wäre
der
Fall
gelagert,
wenn
Sie
plötzlich Ursache zu einer
fristlosen
Kündigung bekämen!)
Wird
die
Kündigung
nach
dem
14.
des
Monats
erklärt,
so beginnt die
Kündigungsfrist am 1. des
Monats zu laufen, der auf die Kündigung folgt.
Wird
die
Kündigung
vor
dem
14.
des
laufenden
Monats
erklärt, so beginnt die
Kündigungsfrist ab dem
15. des laufenden Monats zu laufen.
Maßgeblich
ist
der
Tag,
an
dem
das
Kündigungsschreiben
Ihrem Arbeitgeber zugegangen
ist.
Wenn
Sie
als
AN
kündigen,
haben
Sie
keinen
Rechtsanspruch
auf Sonderurlaub zwecks
Suche eines
neuen Arbeitsplatzes.
Wenn
Sie
bei
Ihrem
Arbeitgeber
mit
oder
nach
Ihrer
Kündigung eine Freistellung von
der Arbeit
beantragt haben und dieser dem Antrag stattgibt, so gilt letzteres
sodann als
einvernehmliche Vertragsauflösung.
Haben
Sie
damals zur
Aufnahme des nun beendeten Beschäftigungsverhältnisses vom
Luxemburger Staat
eine Mobilitätsbeihilfe (Aide
à
la
Mobilité
géographique)
erhalten, so müssen Sie diese zurückzahlen.
Musterschreiben
Per
Einschreiben mit Rückschein
{Adresse
Ihres Arbeitgebers}
{Ort
/ Datum}
Betr.:
Kündigung meines Arbeitsvertrages, abgeschlossen am _________
Sehr
geehrte Damen und Herren!
Hiermit
kündige ich ordnungsgemäß meinen Arbeitsvertrag,
welcher am _____ geschlossen
worden
war.
Da
ich seit __________ dem Betrieb angehöre,
beträgt meine
Kündigungsfrist ___ Monate.
Sie
beginnt am ___ und endet am _____.
Mit
freundlichen Grüßen
{Ihre
Unterschrift / Adresse}
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