Chambre des Salairés
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28. März 2011

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht


Wie sind Ihre Arbeitszeiten gesetzlich geregelt?

Flexibilisierung der Arbeitszeit

Wie sind Überstunden zu bezahlen?

Wie ist Sonntagsarbeit zu vergüten?

Feiertags arbeiten

Wieviel und welcher Art Urlaub stehen Ihnen zu?

Der Erholungsurlaub

Wieviel Jahresurlaub haben Sie, wenn Sie im laufenden Jahr ins Unternehmen eingetreten sind?

Bis wann müssen Sie Ihren Jahresurlaub genommen haben?

Kollektivurlaub im Bausektor

Wann bekommen Sie wieviel Sonderurlaub?

Ihr persönliches Recht auf Bildungsurlaub



Stadt

Flexibilisierung der Arbeitszeit

Wann und wie ist eine Ausnahme von der gesetzlichen 40-Stunden-Woche möglich?

Grundsätzlich beträgt die Regelarbeitszeit:

8 Stunden am Tag,
40 Stunden die Woche.

Hingegen kann sich ein Unternehmen für die Einführung einer Referenzperiode entscheiden. In der Regel erstreckt sich dieser Bezugszeitraum über 4 Wochen bzw. ein Monat.

Innerhalb dieses Bezugszeitraums kann die Normalarbeitszeit „flexibilisiert“ werden.

Was besagt „Flexibilisierung“?

Wenn sich das Unternehmen für eine Flexibilisierung entscheidet, kann die tägliche Arbeitszeit im Höchstfalle 10 Stunden betragen; und die Wochenarbeitszeit maximal 48 Stunden. Innerhalb der Referenzperiode darf der errechnete Durchschnitt nicht 40 Stunden pro Woche überschreiten.

Um die Arbeitszeit zu regeln, muss das Unternehmen einen POT (Plan d'Organisation du Travail) aufstellen, welcher dem Zweck dient, die Beschäftigten über die Arbeitszeiten zu informieren.

Bevor der POT in Kraft treten kann, muss er der Personalvertretung zur Stellungnahme vorgelegt, an den Haupteingängen angeschlagen und an die ITM eingesandt werden.

Ein POT muss zwingend folgende Punkte enthalten:

  • Der Anfang und das Ende einer Referenzperiode,
  • die tägliche Arbeitszeiten, die Wochenarbeitszeiten, Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit,
  • die Tage, an denen das Unternehmen geschlossen ist, die gesetzlichen und traditionellen Feiertage, die individuellen und kollektiven Urlaubstage,
  • die Wochenruhezeit von 44 Stunden pro Woche und ggf. der Ersatzurlaub, der geschuldet wird, wenn diese Ruhezeit nicht eingehalten wird.
Es sind als Überstunden zu betrachten innerhalb einer Referenzperiode diejenigen Stunden, die die vorgesehenen Grenzen der Arbeitszeiten überschreiten, selbst im Falle, dass hierbei der Stundendurchschnitt eingehalten werde.



Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass in Luxemburg Arbeitszeitkonten eingeführt werden sollen.

Die Chambre des Salairés (CSL) kritisiert in ihrer Stellungnahme (Avis), dass mehrere Regelungen für die Beschäftigten ungünstig seien bzw. zu Missbrauch durch die Unternehmensleitungen einlüden. Vielfach wird in dem Regierungsentwurf ohne einsehbaren Grund von den bereits seit 2004 vorliegenden Empfehlungen des Wirtschafts- und Sozialrats (CES) abgewichen.

Die Gewerkschaft OGBL hat sich vor Gericht erfolgreich dagegen zur Wehr gesetzt, dass Luxemburgs Familienkasse Geldleistungen aus Belgien wegen des Arbeitszeitkontenausgleichs auf Luxemburger Familienleistungen angerechnet hat.(1)

Indem Kurzarbeit und Arbeitszeitkonten massiv genutzt wurden, hat Deutschland die Wirtschaftskrise besser gemeistert als Länder, die anstatt Maintien de l'Emploi lieber die Arbeitskräfte entlassen haben.

"Der Produktivitätseinbruch in Deutschland ist auch Reflex der hohen internen Arbeitsmarktflexibilität,
mit der es in den Krisenmonaten gelungen ist, den Arbeitsmarkt hierzulande zu stabilisieren: Die
Unternehmen haben den Abbau von Stunden auf Arbeitszeitkonten und das Instrument der Kurzarbeit
genutzt, um Arbeitsplätze zu sichern. In etlichen anderen europäischen Ländern mit hoher externer Arbeitsmarktflexibilität, d.h. einer Anpassung an die Krise hauptsächlich über Entlassungen, konnten die Krisenauswirkungen dagegen nicht so erfolgreich bewältigt werden. Dies ist umso bemerkenswerter als der Wachstumseinbruch in Deutschland innerhalb der EU einer der stärksten war." (2)

Quellen:

(1)
Allocation d'interruption de carrière belge: L'OGBL obtient un important arrêt de cassation
(2) Torsten Niechoj, Ulrike Stein, Sabine Stephan, Rudolf Zwiener: Deutsche Arbeitskosten und Lohnstückkosten im europäischen Vergleich – Auswirkungen der Krise. Auswertung der aktuellen Eurostat-Statistik bis 2010. IMK-Report Nr. 60. März 2011.



"Kurt Lewin’s old adage—“If you want to know how things really are, just try to change them”—is unabatedly relevant for proposals to change work practices in gender-neutral and family-friendly directions."

"Our results can be summarized as follows:
(1) Post-Fordist work boosts the male model of work and thus exacerbates the time-greediness of work.
(2) Work in the household is time-greedy as well, so employees with substantial household duties—mostly women— are less likely to work overtime.
(3) Men and women are equally subject to the time-greedy forces of the post-Fordist workplace.
(4) Since women have more difficulty in accommodating these time claims, they are less likely to work in post-Fordist contexts.

"Flexibility, new technologies, and the opportunities to work beyond contracted hours (e.g., take work home) seem to have made work more time-greedy than before. In addition, as goal-framing theory suggests, the post-Fordist way of organizing shifts the focus of the employee (male and female) from working a certain number of hours to bringing a project to a good end, no matter how long this takes. Our results have shown that this subtle but persistent pressure is as substantial for women as it is for men."

Quelle:
Van Echtelt, P, Glebbeek, A.;Lewis, S. & Lindenberg, S. (2009). Post-Fordist Work: A Man's World?: Gender and Working Overtime in the Netherlands Gender & Society, 23, 188-214.



Weitere Informationen

CES: Comptes épargne temps - 2004 (pdf, 473Ko)

CSL: Avis

Josée Hansen: La flexicurité arrive. d'Land, 7. Januar 2011. S. 14f.

Briefträger unzufrieden. Tageblatt, 18. Februar 2011.



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