Handwerkskammer
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3. März 2011

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht



Der Ausbildungsvertrag (Lehrvertrag)




Die Vergütung des Auszubildenden

Ein ausbildendes Unternehmen ist verpflichtet, dem Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung zu zahlen.

Die Ausbildungsvergütung stellt indes keinen Arbeitslohn dar; sie ist vielmehr eine Leistung, die dem Auszubildenden zur Unterstützung der beruflichen Ausbildung zuerkannt wird.

Aus diesem Grund muss diese Vergütung auch während einer Betriebsunterbrechung oder bei pflichtgemäßem Schulbesuch und während des Urlaubs des Auszubildenden weitergewährt werden.

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist gesetzlich oder durch einen Kollektivvertrag festgesetzt. Sie richtet sich nach der Berufskategorie sowie dem jeweiligen Lehrjahr des betreffenden Auszubildenden.

 

Weitere Informationen

Einen Ausbildungsvertrag abschließen

Indemnités d'apprentissage

Indemnités d'apprentissage minima pour les candidats au CATP, CCM et CITP, applicable à partir du 1er juillet 2010 (Indice 719,84)

Indemnités d'apprentissage artisanat, commerce, agriculture


Question N°0077 de Monsieur Lucien Clement concernant Rémunération des apprentis. Q-2009-W-E-0077-01.

Question N°1201 de Monsieur Lucien Clement concernant Indemnités d'apprentissage dans le secteur de l'artisanat. Q-2010-O-E-1201-01.



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