Die Vergütung des
Auszubildenden
Ein
ausbildendes
Unternehmen ist verpflichtet, dem Auszubildenden eine
Ausbildungsvergütung zu zahlen.
Die Ausbildungsvergütung stellt
indes keinen Arbeitslohn
dar; sie
ist vielmehr
eine Leistung, die dem Auszubildenden zur Unterstützung
der beruflichen
Ausbildung zuerkannt wird.
Aus diesem
Grund muss diese
Vergütung auch während einer Betriebsunterbrechung oder bei
pflichtgemäßem
Schulbesuch und während
des Urlaubs des Auszubildenden weitergewährt werden.
Die
Höhe der Ausbildungsvergütung
ist gesetzlich oder durch einen Kollektivvertrag festgesetzt. Sie
richtet
sich nach der
Berufskategorie sowie dem jeweiligen Lehrjahr des betreffenden
Auszubildenden.
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0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
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