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15. Oktober 2010

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht



Wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht bezahlt


Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber nicht mit der geschuldeten Lohn- bzw. Gehaltszahlung herausrückt?

Sie können Ihren zahlungssäumigen Arbeitgeber wegen der geschuldeten Summe per Einschreiben in Verzug setzen, das heißt: schriftlich zur Zahlung auffordern und dafür eine Frist von 8 bis 15 Tagen setzen.

Wenn die Forderung des Beschäftigten vom Arbeitgeber nicht bestritten wird, kann dies erfolgen, auch ohne dass unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden muss.

Die Angestelltenkammer bietet ein Modell an, wenn der Arbeitgeber auf die Inverzugsetzung nicht reagiert und es sodann darum geht, bei dem zuständigen Arbeitsgericht (Tribunal de Travail) die Forderung geltend zu machen (Recouvrement de Créances salariales).

Es wird hierbei unterschieden zwischen

  • einer Requête en référé (wenn Ihre Forderung nicht bestritten wird) und
  • Requête au fond (Ihre Forderung wird von der gegnerischen Partei bestritten; das Verfahren kann sich dadurch in die Länge ziehen).

Wer damit selber nicht klar kommt, dem ist zu empfehlen, sich besser sofort an die zuständige Gewerkschaft zu wenden oder einen Anwalt seiner Wahl einzuschalten.

Jedenfalls: Wenn der Arbeitgeber während Monaten nicht gezahlt hat, so erlangen Sie dadurch zumindest das Recht, von Ihrer Seite aus den Arbeitsvertrag fristlos aus schwerwiegendem Grund zu kündigen.





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