Wenn Ihr
Arbeitgeber Sie nicht bezahlt
Was
tun,
wenn
Ihr
Arbeitgeber
nicht mit der geschuldeten Lohn- bzw. Gehaltszahlung
herausrückt?
Sie
können
Ihren
zahlungssäumigen
Arbeitgeber
wegen der
geschuldeten Summe per Einschreiben in Verzug setzen, das heißt:
schriftlich
zur Zahlung auffordern und dafür eine Frist von 8 bis 15 Tagen
setzen.
Wenn
die
Forderung
des
Beschäftigten
vom
Arbeitgeber nicht bestritten wird, kann dies erfolgen, auch ohne
dass
unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden muss.
Die
Angestelltenkammer
bietet ein
Modell an, wenn der Arbeitgeber auf die Inverzugsetzung nicht reagiert
und es sodann
darum geht, bei dem zuständigen Arbeitsgericht (Tribunal
de
Travail) die Forderung
geltend zu machen (Recouvrement
de
Créances
salariales).
Es
wird
hierbei
unterschieden
zwischen
- einer
Requête
en
référé
(wenn Ihre Forderung nicht bestritten wird)
und
- Requête au fond
(Ihre Forderung wird von der gegnerischen Partei bestritten; das
Verfahren
kann
sich
dadurch in die Länge ziehen).
Wer
damit
selber
nicht
klar
kommt, dem ist
zu empfehlen, sich besser sofort an die zuständige Gewerkschaft zu
wenden oder
einen Anwalt seiner Wahl einzuschalten.
Jedenfalls:
Wenn
der
Arbeitgeber
während
Monaten nicht gezahlt hat, so erlangen Sie dadurch
zumindest das
Recht, von Ihrer Seite aus den Arbeitsvertrag
fristlos aus schwerwiegendem Grund zu
kündigen.
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
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laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
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Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband.
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