Gilt
für Sie außer
Ihrem persönlichen Arbeitsvertrag dazu noch ein Kollektivvertrag?
Für
allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge
Auf
der
Website
der
Inspection du
Travail et des
Mines (ITM) sind Kollektivverträge aufgelistet
und als
PDF-Datei
verfügbar gemacht, welche der Arbeitsminister für die
jeweilige Branche als
allgemeinverbindlich erklärt hat (Conventions
collectives
de Travail par Branche déclarées d'Obligation
générale).
Die
einzig
rechtlich
authentische
Fassung
dieser
Verträge ist jedoch die Veröffentlichung im Journal
Officiel
du
Grand-Duché
de
Luxembourg "Mémorial A",
im Internet auf der Website http://www.legilux.lu/
zu finden.
1.
Industrie
2.
Bauwesen
-
Construction
3.
Dienstleistungsgewerbe
-
Tertiaire
4.
Einzelne
Kollektivverträge
(Conventions
collectives de Travail individuelles publiées dans le
Mémorial)
Branchen
oder
Unternehmen,
deren
Kollektivverträge
nicht
in
der vorgenannten Liste zu finden sind,
können Sie
erfragen bei den betreffenden Gewerkschaften, die im jeweiligen Falle
die
Verträge
ausgehandelt haben:
Der
Unternehmer, der
einem Kollektivvertrag unterliegt, ist verpflichtet, Ihnen als
Beschäftigten diesen bei
Vertragsabschluss auszuhändigen bzw. anderweitig verfügbar zu
machen.
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
unser
Informationsangebot hilfreich finden!
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