Inspection du Travail et des Mines (ITM)
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29. Januar 2011

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht




Gilt für Sie außer Ihrem persönlichen Arbeitsvertrag dazu noch ein Kollektivvertrag?


 Für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge

Auf der Website der Inspection du Travail et des Mines (ITM) sind Kollektivverträge aufgelistet und als PDF-Datei verfügbar gemacht, welche der Arbeitsminister für die jeweilige Branche als allgemeinverbindlich erklärt hat (Conventions collectives de Travail par Branche déclarées d'Obligation générale).

Die einzig rechtlich authentische Fassung dieser Verträge ist jedoch die Veröffentlichung im Journal Officiel du Grand-Duché de Luxembourg "Mémorial A", im Internet auf der Website http://www.legilux.lu/ zu finden.


1. Industrie

2. Bauwesen - Construction

3. Dienstleistungsgewerbe - Tertiaire

4. Einzelne Kollektivverträge (Conventions collectives de Travail individuelles publiées dans le Mémorial)


Branchen oder Unternehmen, deren Kollektivverträge nicht in der vorgenannten Liste zu finden sind, können Sie erfragen bei den betreffenden Gewerkschaften, die im jeweiligen Falle die Verträge ausgehandelt haben:

Der Unternehmer, der einem Kollektivvertrag unterliegt, ist verpflichtet, Ihnen als Beschäftigten diesen bei Vertragsabschluss auszuhändigen bzw. anderweitig verfügbar zu machen.





Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden. Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im Linkverzeichnis angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können ebenso die Grüne Nummer benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland 0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn Sie unser Informationsangebot hilfreich finden!