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1. März 2011

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht



Gehaltsabrechnung stets sorgfältig nachprüfen!

Vertrauen ist gut, selber Nachrechnen ist besser

Betrifft vor allem: Schlechtwettergeld, Urlaubsgeld, Jahresendprämie im Bauwesen.

Auf Grund mehrerer negativer Erfahrungsbeispiele warnt die Gewerkschaft OGB-L in ihrer Mitgliederzeitschrift davor, in die Rechenkünste der Lohnbuchhaltungen der Baufirmen beim Chômage dû aux Intempéries allzu großes Vertrauen zu setzen.

Für die ersten 16 Stunden von Ausfallzeiten nach der Schlechtwetter-Regelung ist der Ausfall je zur Häfte auf Beschäftigten und Unternehmer aufzuteilen.

Für manche Buchhalter scheint die Formel 1/2 mathematisch zu schwierig anzuwenden:
In mehreren Fällen haben Unternehmen den von ihnen zu tragenden Anteil lediglich zu 80% ausgezahlt.

Wer 12 Monate oder länger der Gewerkschaft angehört, genießt deren Rechtsschutz und sollte bei derlei Fällen von Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung nicht zögern, deren Hilfe in Sachen Rechtsberatung anzufordern.

GrevenmacherArbeitsfreie Tage und Bezahlung nach Branchen unterschiedlich

Ebenfalls weist die Gewerkschaft darauf hin, dass in den einzelnen Branchen die Zahl der arbeitsfreien Tage und ein entsprechendes Urlaubsgeld (Indemnité de Congé) ganz unterschiedlich festgelegt ist.

In vielen Branchen (Bâtiment, Carreleurs, Menuisiers, Installateurs, Peintres, Couvreurs, Façadiers, Électriciens) gibt darüber der spezielle Kollektivvertrag Auskunft.


Jahresendprämie im Bauwesen

Noch so ein Punkt ist die Jahresendprämie (Prime de Fin d’Année).

In Luxemburg besteht darauf zwar keinerlei gesetzlicher Anspruch für alle Arbeitnehmer.

Doch gibt es für die meisten Arbeiter im Baubereich einen Anspruch darauf, welcher sich auf den dort für sie geltenden Kollektivvertrag gründet.

Also jede Menge Gründe, gerade wenn Sie im Bausektor beschäftigt sind, Ihre Lohnabrechnung sorgfältigst zu überprüfen!


Weitere Informationen

»Ouvriers de la construction – C’est l’heure de vérifier votre salaire ! Paiement des congés, des primes de fin d’année, des intempéries », OGB-L aktuell Nr. 1. Januar 2004, S. 31 ff.

CSL: Retenues sur salaire


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