Gehaltsabrechnung
stets sorgfältig nachprüfen!
Vertrauen
ist
gut,
selber
Nachrechnen
ist
besser
Betrifft
vor
allem:
Schlechtwettergeld,
Urlaubsgeld,
Jahresendprämie
im
Bauwesen.
Auf
Grund
mehrerer
negativer
Erfahrungsbeispiele
warnt
die
Gewerkschaft OGB-L
in ihrer Mitgliederzeitschrift davor, in die Rechenkünste der
Lohnbuchhaltungen
der Baufirmen beim Chômage
dû aux
Intempéries allzu
großes Vertrauen zu
setzen.
Für
die
ersten
16
Stunden
von
Ausfallzeiten
nach der Schlechtwetter-Regelung ist der Ausfall je zur
Häfte auf Beschäftigten und Unternehmer aufzuteilen.
Für
manche
Buchhalter
scheint
die
Formel
1/2
mathematisch zu schwierig anzuwenden:
In mehreren
Fällen haben Unternehmen den von ihnen zu tragenden Anteil
lediglich zu 80%
ausgezahlt.
Wer
12
Monate
oder
länger
der
Gewerkschaft
angehört, genießt deren Rechtsschutz und sollte bei derlei
Fällen von
Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung nicht zögern,
deren Hilfe in Sachen
Rechtsberatung anzufordern.
Arbeitsfreie Tage
und Bezahlung nach Branchen unterschiedlich
Ebenfalls
weist
die
Gewerkschaft
darauf
hin,
dass
in den einzelnen Branchen die Zahl der arbeitsfreien
Tage und
ein entsprechendes Urlaubsgeld (Indemnité
de
Congé) ganz
unterschiedlich festgelegt
ist.
In
vielen
Branchen
(Bâtiment,
Carreleurs, Menuisiers, Installateurs, Peintres, Couvreurs,
Façadiers,
Électriciens) gibt
darüber der spezielle Kollektivvertrag Auskunft.
Jahresendprämie
im
Bauwesen
Noch
so
ein
Punkt
ist
die
Jahresendprämie
(Prime
de
Fin
d’Année).
In
Luxemburg
besteht
darauf
zwar
keinerlei
gesetzlicher
Anspruch für alle Arbeitnehmer.
Doch
gibt
es
für
die
meisten
Arbeiter
im Baubereich einen Anspruch darauf, welcher sich auf
den dort
für sie geltenden Kollektivvertrag gründet.
Also
jede
Menge
Gründe,
gerade
wenn
Sie im Bausektor beschäftigt sind, Ihre
Lohnabrechnung sorgfältigst zu überprüfen!
Weitere
Informationen
»Ouvriers
de
la
construction
–
C’est
l’heure
de
vérifier votre salaire ! Paiement des
congés, des primes de fin
d’année, des intempéries », OGB-L
aktuell Nr.
1. Januar 2004, S. 31 ff.
CSL: Retenues
sur salaire
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