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15. Oktober 2010

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht



Wie ist Sonntagsarbeit zu vergüten?


Es gibt zweierlei Möglichkeiten, wie Ihr Arbeitgeber Ihre Sonntagsarbeit vergüten kann:

1.     Er zahlt das normale Gehalt + 70%.      

2.     Oder er zahlt nur die 70% Zuschlag; zusätzlich dazu wird unter der Woche eine kompensatorische Freizeit eingeräumt.

Die kompensatorische Freizeit (le Congé compensatoire) ist ein ganzer Arbeitstag, wenn am Sonntag mehr als vier Stunden gearbeitet wurde.

Sie ist ein halber Arbeitstag, wenn weniger als vier Stunden am Sonntag gearbeitet wurde.

Wenn die sonntags gearbeiteten Arbeitsstunden gleichzeitig für den Beschäftigten Überstunden darstellen, so haben Sie zusätzlich Anrecht auf einen Zuschlag von 40% oder pro geleisteter Sonntags-Überstunde auf eine Ruhepause von 1,5 Stunden.




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