Wie ist
Sonntagsarbeit zu vergüten?
Es gibt
zweierlei
Möglichkeiten, wie Ihr Arbeitgeber Ihre Sonntagsarbeit
vergüten
kann:
1.
Er
zahlt das normale Gehalt +
70%.
2.
Oder
er
zahlt
nur die 70% Zuschlag; zusätzlich dazu wird unter der Woche
eine
kompensatorische
Freizeit eingeräumt.
Die
kompensatorische
Freizeit (le
Congé compensatoire)
ist ein ganzer Arbeitstag, wenn am Sonntag mehr als vier Stunden
gearbeitet
wurde.
Sie ist ein halber Arbeitstag,
wenn weniger als vier Stunden am
Sonntag
gearbeitet wurde.
Wenn die
sonntags
gearbeiteten Arbeitsstunden gleichzeitig für den
Beschäftigten Überstunden
darstellen, so haben Sie zusätzlich Anrecht auf einen Zuschlag von
40% oder pro geleisteter Sonntags-Überstunde auf eine Ruhepause
von 1,5 Stunden.
Bitte beachten
Sie, dass die
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Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Beschäftigten wird in besonderen Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband.
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