Wie
werden Überstunden abgegolten?
Nach der
Rechtsprechung der Arbeitsgerichte obliegt es Ihnen als dem
Beschäftigten, den Beweis
zu erbringen,
dass Sie mit Zustimmung des Arbeitgebers Überstunden geleistet
haben, zumindest in dem gar nicht so selten auftretenden Falle, dass
letzterer die von Ihnen abgeleisteten Überstunden bestreiten
sollte.
Sie
sollten sich also die Anordnung Ihres Vorgesetzten zur Ableistung von
Überstunden schriftlich geben
lassen bzw. gegenzeichnen lassen und dieses Dokument sorgfältig
aufbewahren. Schließlich handelt es sich um Ihr Geld!
Im besonderen Falle von
Beschäftigten im Straßentransport wird davon ausgegangen,
dass die Übertragung eines bestimmten Auftrags durch den
Arbeitgeber dessen Zustimmung zur Ableistung von Überstunden
impliziert, falls diese hierzu erforderlich sind.
Ein
Arbeiter
bekam
bislang auf eine Überstunden einen Zuschlag von 25 % gezahlt; ein
Angestellter auf sein
normales Gehalt + 50 %. Doch durch die Einführung
des "Einheitsstatuts"
wurde
die
Überstundenregelung
für
Arbeiter und Angestellten vereinheitlicht.
Die
Auszahlung von
Überstunden wurde ersetzt
durch einen
Freizeitausgleich: pro
gearbeitete Überstunde 1,5 Stunden Freizeit.
Nur
falls dieser
Zeitausgleich aus betriebsorganisatorischen Gründen nicht
möglich ist, wird zur Auszahlung der Überstunden geschritten,
und zwar nach folgendem Modus: Der normale Stundenlohn wird mit einem
Aufschlag von 40 % fällig, der lohnsteuerfrei und nicht
sozialversicherungspflichtig ist (mit Ausnahme der
Versicherungsbeiträge für Sachleistungen). Diese
Überstundenregelung findet keine Anwendung für Personen, die
zum Leitungskader zählen.
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Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
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