ITM
 Meffo's euroluxembourg.lu

     €L www.euroluxembourg.lu

28. März 2011

CEFOS Remich

Luxemburgs Arbeitsrecht



Wie ist Sonntagsarbeit zu vergüten?



CSL




Wie werden Überstunden abgegolten?

Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte obliegt es Ihnen als dem Beschäftigten, den Beweis zu erbringen, dass Sie mit Zustimmung des Arbeitgebers Überstunden geleistet haben, zumindest in dem gar nicht so selten auftretenden Falle, dass letzterer die von Ihnen abgeleisteten Überstunden bestreiten sollte.

Sie sollten sich also die Anordnung Ihres Vorgesetzten zur Ableistung von Überstunden schriftlich geben lassen bzw. gegenzeichnen lassen und dieses Dokument sorgfältig aufbewahren. Schließlich handelt es sich um Ihr Geld!

Im besonderen Falle von Beschäftigten im Straßentransport wird davon ausgegangen, dass die Übertragung eines bestimmten Auftrags durch den Arbeitgeber dessen Zustimmung zur Ableistung von Überstunden impliziert, falls diese hierzu erforderlich sind.


Ein Arbeiter bekam bislang auf eine Überstunden einen Zuschlag von 25 % gezahlt; ein Angestellter auf sein normales Gehalt + 50 %. Doch durch die Einführung des "Einheitsstatuts" wurde die Überstundenregelung für Arbeiter und Angestellten vereinheitlicht.

Die Auszahlung von Überstunden wurde ersetzt durch einen Freizeitausgleich: pro gearbeitete Überstunde 1,5 Stunden Freizeit.

Nur falls dieser Zeitausgleich aus betriebsorganisatorischen Gründen nicht möglich ist, wird zur Auszahlung der Überstunden geschritten, und zwar nach folgendem Modus: Der normale Stundenlohn wird mit einem Aufschlag von 40 % fällig, der lohnsteuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig ist (mit Ausnahme der Versicherungsbeiträge für Sachleistungen). Diese Überstundenregelung findet keine Anwendung für Personen, die zum Leitungskader zählen.




Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden. Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im Linkverzeichnis angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können ebenso die Grüne Nummer benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland 0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter Umständen die Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn Sie unser Informationsangebot hilfreich finden!