Sie verlieren
Ihren Arbeitsplatz in
Luxemburg,
aber Sie wohnen in
Deutschland.
Was müssen Sie
tun?
Zuständig
im
Falle
von
Arbeitslosigkeit
ist
das
Wohnland,
also
wenn Sie in Luxemburg als
Grenzgänger mit deutschem Wohnsitz beschäftigt waren: Deutschland.
In Deutschland
müssen Sie drohenden
oder eingetretenen Verlust des Arbeitsplatzes
schnellstmöglich melden bei
Ansonsten wird
eine
Sperrfrist verhängt, während der Sie keine Leistungen oder
Unterstützung in bekommen!
Ihre Beschäftigungszeiten
bzw.
Sozialversicherungszeiten in Luxemburg werden im Grundsatz genauso
behandelt, als
wären sie
in Deutschland beschäftigt gewesen.
Um
die
von
Ihnen
zuletzt
zurückgelegten
Beschäftigungszeiten
in
Luxemburg
nachzuweisen, muss Ihnen
die
Luxemburger
Arbeitsverwaltung ADEM eine Bescheinigung nach dem Formular
E 301 ausstellen.
Damit Sie
diese Bescheinigung
erlangen, muss hinwieder Ihr
letzter Arbeitgeber in Luxemburg einen
Beschäftigungsnachweis
ausfüllen
und
durch
seine Unterschrift
bestätigen.
Dieser
muss sodann an folgende
Anschrift
geschickt
werden:
Administration
de
l'Emploi
Service
Maintien
de
l'Emploi
/
E
301
B.P. 2208
L-1022
Luxembourg
Hat Ihr
bisheriger
Arbeitgeber Probleme damit,
Ihnen
diese
Bescheinigung zu erteilen, so wenden Sie sich
bitte
persönlich an die entsprechende Stelle bei der ADEM: Attestations
E 301!
Nach dem
Gesetz vom 2. August 2002 betreffend den Schutz
von
Personendaten dient die Beantwortung
der
Fragen
des Formulars
nur zu Zwecken der Bearbeitung des E 301 und darf nur dafür
verwendet
werden. Durch
dieses Gesetz wird zudem Ihr
Recht auf
Zugang, Berichtigung und Löschung dieser Daten gewährleistet.
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie unser
Informationsangebot hilfreich finden!
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