Administration de l'Emploi
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28. Februar 2011

arbeitslos bhf

Arbeitslos in

 Luxemburg

oder in Deutschland?



Sie verlieren Ihren Arbeitsplatz in Luxemburg, aber Sie wohnen in Deutschland.

Sie wohnen in Luxemburg und haben Ihren Arbeitsplatz verloren?

Wenn Ihr Arbeitgeber Konkurs macht

Wenn Sie die Anforderungen Ihres derzeitigen Arbeitsplatzes nicht mehr erfüllen, dennoch aber nicht als invalide anerkannt werden

Wenn krank – was sich geändert hat



chefduzen.de




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Wohin, wenn Sie den Arbeitsplatz verlieren?

Zuständig für Sie, wenn Sie arbeitslos werden, ist Ihr Wohnland,
d.h. das Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben
.





A) Sind Sie Grenzgänger?

Das heißt:

Sie wohnen in Deutschland, waren aber zuletzt in Luxemburg beschäftigt?

Falls JA, dann ist Deutschland für Sie zuständig, falls Sie arbeitslos geworden sind.


B) Sie wohnen in Luxemburg und haben Ihren Arbeitsplatz verloren?

Für Sie ist in Luxemburg die ADEM (Administration de l'emploi) zuständig.


C) Sie haben Ihre Beschäftigung in Luxemburg verloren, verfügen aber sowohl in Luxemburg als auch in Deutschland über eine Wohnung.

Es kann dann im besonderen Falle strittig werden, welches Ihr jetziges „Wohnland“ ist.

Dabei wird zur Klärung evtl. die Frage aufgeworfen, in welchem Staate denn Ihr „Mittelpunkt des Lebens“ liegt. Kriterien dafür könnten abgeben ggf. Ihre Familiensituation und Ihre Familienbindungen und/oder die Aufenthaltsdauer am jeweiligen Wohnort, die Anmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde der jeweiligen Gemeinde, usw. Erforderlichenfalls sollten Sie hierfür die entsprechenden Belege sammeln und sorgfältig aufbewahren.


D) Sie sind Grenzgänger, haben aber Ihren Arbeitsplatz in Luxemburg durch Konkurs Ihres Arbeitgebers verloren?


E) Oder dadurch, dass Sie berufsunfähig oder arbeitsunfähig geworden sind?


F) Oder Ihr Beschäftigungsverhältnis ist zu Ende, weil Sie so lange krank gemeldet waren, dass Sie den Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Luxemburger Krankenkasse verloren haben?






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