Wohin,
wenn
Sie
den
Arbeitsplatz
verlieren?
Zuständig
für
Sie,
wenn
Sie
arbeitslos
werden,
ist
Ihr Wohnland,
d.h.
das
Land,
in
dem
Sie
Ihren Wohnsitz
haben.
A)
Sind
Sie
Grenzgänger?
Das
heißt:
Sie wohnen
in
Deutschland,
waren aber zuletzt
in Luxemburg beschäftigt?
Falls
JA,
dann
ist Deutschland
für Sie
zuständig, falls Sie arbeitslos geworden sind.
B)
Sie
wohnen
in
Luxemburg
und haben
Ihren Arbeitsplatz verloren?
Für
Sie
ist
in
Luxemburg
die ADEM
(Administration
de
l'emploi) zuständig.
C)
Sie
haben
Ihre
Beschäftigung
in
Luxemburg
verloren,
verfügen
aber
sowohl
in
Luxemburg
als
auch
in
Deutschland
über
eine
Wohnung.
Es
kann
dann
im
besonderen
Falle
strittig
werden,
welches
Ihr
jetziges
„Wohnland“
ist.
Dabei
wird
zur
Klärung evtl.
die
Frage
aufgeworfen,
in
welchem
Staate
denn
Ihr
„Mittelpunkt
des Lebens“ liegt. Kriterien
dafür
könnten
abgeben
ggf.
Ihre
Familiensituation
und
Ihre
Familienbindungen
und/oder
die
Aufenthaltsdauer
am
jeweiligen
Wohnort,
die Anmeldung des Wohnsitzes bei der
Meldebehörde der
jeweiligen Gemeinde, usw. Erforderlichenfalls
sollten
Sie
hierfür die entsprechenden Belege
sammeln und sorgfältig aufbewahren.
D)
Sie
sind
Grenzgänger,
haben
aber
Ihren
Arbeitsplatz
in
Luxemburg
durch
Konkurs
Ihres
Arbeitgebers
verloren?
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