
Benötigen
Sie eine Arbeitserlaubnis, um in Luxemburg
beschäftigt zu werden?
1.)
Sind
Sie
EU-Bürger?
2.)
Sind
Sie EU-Bürger aus den neuen Beitrittsländern?
3.) Sind
Sie Nicht-EU-Bürger?
1.)
Sind
Sie
EU-Bürger?
Staatsangehörige
der
Mitgliedstaaten
der
Europäischen
Union
und
des
Europäischen
Wirtschaftsraums
benötigen
zur
Einreise
in
ein
anderes Land der Europäischen Union weder ein
Visum noch einen
Reisepass und müssen sich auch keiner ärztlichen Untersuchung
unterziehen.
Ein
Personalausweis
reicht
aus,
damit
sie
einreisen
und
sich
3
Monate lang
frei
bewegen können. Das ist nützlich und bequem, wenn Sie eine
vorübergehende Arbeit finden
und/oder eine langfristige Beschäftigung suchen.
Staatsangehörige
der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums
brauchen keine
Arbeitserlaubnis, um eine Beschäftigung aufzunehmen.
Sie
können
jeder
beliebigen
Beschäftigung
nachgehen,
sofern
für
diese
keine
besondere
fachliche
Qualifikation
oder
Diplome gesetzlich vorgeschrieben ist.
Weitere
Informationen
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden. Im
Bedarfsfall
bzw. bei Zweifeln
überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
unser
Informationsangebot hilfreich finden!
|