Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Europaische Union)
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1. März 2011

Stadt Luxemburg

Arbeit suchen



EURES-Portal zur beruflichen Mobilität



Abtei Neumünster

Benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis, um in Luxemburg beschäftigt zu werden?

1.) Sind Sie EU-Bürger?

2.) Sind Sie EU-Bürger aus den neuen Beitrittsländern?

3.) Sind Sie Nicht-EU-Bürger?


1.) Sind Sie EU-Bürger?

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums benötigen zur Einreise in ein anderes Land der Europäischen Union weder ein Visum noch einen Reisepass und müssen sich auch keiner ärztlichen Untersuchung unterziehen.

Ein Personalausweis reicht aus, damit sie einreisen und sich 3 Monate lang frei bewegen können. Das ist nützlich und bequem, wenn Sie eine vorübergehende Arbeit finden und/oder eine langfristige Beschäftigung suchen.

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums brauchen keine Arbeitserlaubnis, um eine Beschäftigung aufzunehmen.

Sie können jeder beliebigen Beschäftigung nachgehen, sofern für diese keine besondere fachliche Qualifikation oder Diplome gesetzlich vorgeschrieben ist.

Jedoch müssen Sie bei Antritt einer Beschäftigung oder spätestens 3 Monate nach der Einreise Ihren Wohnsitz bei der Gemeinde anmelden, wenn Sie in Luxemburg wohnen.


Weitere Informationen


Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden. Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im Linkverzeichnis angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können ebenso die Grüne Nummer benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland 0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter Umständen die Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn Sie unser Informationsangebot hilfreich finden!