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Die
Anerkennung
von Hochschuldiplomen in Luxemburg
Es gibt
in Luxemburg zwei unterschiedliche
Verfahren,
sich im Ausland erworbene Hochschulzeugnisse
und Abschlussgrade anerkennen zu lassen:
- Die Anerkennung
auf
Basis der allgemeinen und sektoriellen Gemeinschaftsdirektiven
(z.B.
in
der
Medizin,
der
Zahnmedizin,
der Veterinärmedizin, der
Pharmazie, der Architektur), die eine automatische und
wechselseitige Anerkennung der Diplome vorsieht)
- Die Anerkennung auf Grundlage der
luxemburgischen Gesetze und Reglements.
(1)
Für
die
besonderen
Berufsabschlüsse:
Lehrer,
Recht,
Medizin,
Zahnmedizin.
Veterinärmedizin, Pharmazie:
Commission
d’Homologation
Ansprechpartner:
Frau
Josiane
Laures
Ministère
de
la
Culture,
de
l’Enseignement
supérieur
et de la Recherche
Tel.
478
5135
E-Mail
:
josiane.laures@mcesr.etat.lu
Die Homologation
ist obligatorisch, um Zugang zu den oben
erwähnten Berufen zu erhalten.
(2)
Für
die
Anerkennung
der
übrigen
Hochschulabschlüsse
(Niveau bac+
3, das sind: 3 Jahre Studium nach
dem Abitur):
Commission
des
Titres
Ansprechperson: Frau Tania Thiltges
Ministère
de
la
Culture,
de
l’Enseignement
supérieur
et
de
la Recherche
Tel. 478 5134
E-Mail : tania.thiltges@mcesr.etat.lu
Die
Eintragung im
Titelregister ist notwendig, um den Titel tragen zu können und
sogar
obligatorisch, wenn Sie Zugang zu bestimmten Berufen zu erhalten
wünschen:
Mittels dieses Formulars können Sie Ihre
Eintragung beantragen.
Wie
bekommen Sie
bescheinigt, dass Ihr im Ausland erworbener Bildungsabschluss einem
vergleichbaren Luxemburger gleichwertig ist?
Man
nehme:
1.
einen
Brief
an
Ministère
de
l'Éducation
nationale et de la Formation professionnelle
Service
de
la
Reconnaissance
des Diplômes
29,
rue Aldringen
L-2926 Luxembourg
Text wie Muster WORD.doc
oder pdf-Datei:
„Bitte
bestätigen
Sie mir, dass meine beigelegten Zeugnisse ...XYZ... dem Luxemburger
Abschluss ...abc...
entspricht.
Ich benötige diese Bescheinigung für folgenden
Zweck: ...“
2.
beglaubigte
Kopien
der
Diplome
oder
ggf.
der
Zeugnisse
der zwei letzten Schuljahre
3.
beglaubigte
Kopie
eines
Ausweises,
aus
dem
die
Identität der Person des Antragstellers
hervorgeht
4.
ein
Lebenslauf
nach
Muster
Curriculum
vitae
Europass, aus welchem insbesondere auch der schulische
Werdegang
hervorgehen soll.
Die
Beglaubigungen,
dass
die
vorgelegten
Kopien
jeweils
dem
Original
entsprechen, müssen von
einer dazu
kompetenten Behörde ausgestellt werden (Gemeindebehörde,
Botschaft, Konsulat,
...).
Die
vorgelegten
Papiere
müssen
in
einer
der
drei
offiziellen
Sprachen des Landes vorgelegt werden
(Französisch,
Deutsch oder Luxemburgisch).
Oder
in
eine
dieser
Sprachen
durch
einen
vereidigten
Übersetzer
übersetzt und entsprechend
gekennzeichnet werden.
Die
Liste
der
zugelassenen Übersetzer ist zu erlangen über
den
Cour
Supérieure de Justice
– Tel. 475981-1.
Die
Akte kann nur
bearbeitet werden,
nachdem alle vorgenannten Unterlagen vollständig eingereicht
worden sind.
Bitte beachten
Sie, dass die
auf dieser
Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen
laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr
für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden.
Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die
Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im
Linkverzeichnis
angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können
ebenso die Grüne Nummer
benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland
0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter
Umständen die
Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen
die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren
Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn
Sie
unser
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