Service de la reconnaissance des diplômes
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1. März 2011

Stadt Luxemburg

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Sie wollen in einem Pflegeberuf in Luxemburg arbeiten?

Zur Ausbildungssituation in den Gesundheitsberufen

EUROPASS



Ministère de la Culture, de l’Enseignement supérieur et de la Recherche

Ministère de l'Éducation nationale et de la Formation professionnelle





Die Anerkennung von Hochschuldiplomen in Luxemburg

Es gibt in Luxemburg zwei unterschiedliche Verfahren, sich im Ausland erworbene Hochschulzeugnisse und Abschlussgrade anerkennen zu lassen:

  1. Die Anerkennung auf Basis der allgemeinen und sektoriellen Gemeinschaftsdirektiven

    (z.B. in der Medizin, der Zahnmedizin, der Veterinärmedizin, der Pharmazie, der Architektur), die eine automatische und wechselseitige Anerkennung der Diplome vorsieht)

  2. Die Anerkennung auf Grundlage der luxemburgischen Gesetze und Reglements.

(1)    Für die besonderen Berufsabschlüsse: Lehrer, Recht, Medizin, Zahnmedizin. Veterinärmedizin, Pharmazie:

Commission d’Homologation
Ansprechpartner: Frau Josiane Laures
Ministère de la Culture, de l’Enseignement supérieur et de la Recherche
Tel. 478 5135
E-Mail : josiane.laures@mcesr.etat.lu

Die Homologation ist obligatorisch, um Zugang zu den oben erwähnten Berufen zu erhalten.


(2)    Für die Anerkennung der übrigen Hochschulabschlüsse (Niveau bac+ 3, das sind: 3 Jahre Studium nach dem Abitur):

Commission des Titres
Ansprechperson: Frau Tania Thiltges
Ministère de la Culture, de l’Enseignement supérieur et de la Recherche
Tel. 478 5134
E-Mail : tania.thiltges@mcesr.etat.lu

Die Eintragung im Titelregister ist notwendig, um den Titel tragen zu können und sogar obligatorisch, wenn Sie Zugang zu bestimmten Berufen zu erhalten wünschen: 

Expert-Comptable,
Wirtschaftsberater (Conseil économique),
Architekt,
Beratender Ingenieur (Ingénieur-conseil)

Mittels dieses Formulars können Sie Ihre Eintragung beantragen.


Wie bekommen Sie bescheinigt, dass Ihr im Ausland erworbener Bildungsabschluss einem vergleichbaren Luxemburger gleichwertig ist?

Man nehme:

1. einen Brief an

Ministère de l'Éducation nationale et de la Formation professionnelle
Service de la Reconnaissance des Diplômes
29, rue Aldringen
L-2926 Luxembourg

    Text wie Muster WORD.doc oder pdf-Datei:

 „Bitte bestätigen Sie mir, dass meine beigelegten Zeugnisse ...XYZ... dem Luxemburger Abschluss ...abc... entspricht.
Ich benötige diese Bescheinigung für folgenden Zweck: ...“

2. beglaubigte Kopien der Diplome oder ggf. der Zeugnisse der zwei letzten Schuljahre

3. beglaubigte Kopie eines Ausweises, aus dem die Identität der Person des Antragstellers hervorgeht

4. ein Lebenslauf nach Muster Curriculum vitae Europass, aus welchem insbesondere auch der schulische Werdegang hervorgehen soll.

Die Beglaubigungen, dass die vorgelegten Kopien jeweils dem Original entsprechen, müssen von einer dazu kompetenten Behörde ausgestellt werden (Gemeindebehörde, Botschaft, Konsulat, ...).

Die vorgelegten Papiere müssen in einer der drei offiziellen Sprachen des Landes vorgelegt werden (Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch).

Oder in eine dieser Sprachen durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt und entsprechend gekennzeichnet werden.

Die Liste der zugelassenen Übersetzer ist zu erlangen über den
Cour Supérieure de Justice – Tel. 475981-1.

Die Akte kann nur bearbeitet werden, nachdem alle vorgenannten Unterlagen vollständig eingereicht worden sind.

 





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