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Kinderkrippen
und
Horte
in
Luxemburg
Ende
2004
gab
es
in
Luxemburg
insgesamt
190
Einrichtungen,
die
für alle offen und staatlich
anerkannt
waren:
73
Kinderkrippen
mit
1.981
Plätzen,
38 Tagesstätten für Kinder zwischen bis zu 12 Jahren mit
1.730
Plätzen,
14 Garderies mit insgesamt 232 Plätzen.
Das
Gesetz
vom
8.
September
1998
schreibt
vor,
dass
jeder,
der mehr als
drei Kinder
gleichzeitig betreut, eine staatliche Genehmigung hierfür
benötigt.
Folgende
Höchstgrenzen
sind
durch
das
Gesetz
festgelegt:
In den Privaträumen einer Familienwohnung dürfen bis zu
sieben Kinder betreut
werden.
Kinderkrippen dürfen maximal 100 Kinder betreuen.
Derzeit
gibt
es
12
betriebseigene
Kindergärten,
insbesondere
bei
EU-Institutionen,
Krankenhäusern,
Verwaltungen,
Banken
und Medienunternehmen.
Neben
den
kommerziell
betriebenen
Einrichtungen
und
Angeboten sind die
Hälfte
aller Kinderhorte staatlich konventioniert; d.h. es besteht zwischen
dem
Betreiber der Einrichtung und dem Familienministerium eine Konvention.
Danach
übernimmt der Staat die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben, die
insbesondere
durch die Personalkosten entstehen. Eine Einrichtung wird jedoch nur
konventioniert, wenn entweder er selbst oder die Gemeinde das
Gebäude stellt.
Eine
entsprechende
Erlaubnis
zur
beruflichen
Kinderbetreuung
kann
leitendes
oder
betreuendes
Personal
nur
erhalten, wenn die Anforderungen der
Ehrbarkeit
nachweislich erfüllt werden (z.B. persönliche Vergehen oder
Entzug des
Sorgerechts über die eigenen Kinder aufgrund eigenen Verschuldens)
vorliegen.
Das
Personal
einer
Kinderkrippe
muss
bis
zur
Hälfte
aus
qualifiziertem
Personal
bestehen
(ErzieherIn, LehrerIn, Kinderkrankenschwester, ...). Der
Personalbedarf wird auf Grundlage der Anzahl der Kinder ermittelt. Es
wird
überprüft, ob die Einrichtung Sicherheits- und
Hygienestandards einhält und die
angebotene Infrastruktur das Wohlbefinden der Kinder gewährleistet.
Während
private
Anbieter
für
einen
Betreuungsplatz
zwischen
600€
und
900€
verlangen,
so
wird der Preis bei einer konventionierten Einrichtung nach einer
amtlichen
Tabelle festgelegt. Der Maximalpreis lag für das Jahr 2006 bei
1.142€
monatlich (bei Schulkindern 935€). Davon werden ggf. Abschläge
gemacht von 12%
für die Abwesenheit der Kinder und Ermäßigungen
angewandt, die sich nach dem
Einkommen der Eltern richten.
Weitere
Informationen
Ines Kurschat:
Theorie-Praxis-Differenz. d'Land, 4.
März 2011. S. 6f.
EGCA
-
ENTENTE
DES
GESTIONNAIRES
DES
CENTRES
D'ACCUEIL a.s.b.l.
zählt derzeit 71 Mitgliedsorganisationen, die im sozialen Bereich
Dienstleister und dementsprechend als Arbeitgeber auftreten. Eine
Online Jobbörse wurde erst diesen Monat unter jobsocial.lu/ gestartet.
Grundlage
für
die
Arbeit
dieser
privaten
Betreuungseinrichtungen
und
deren
staatliche
Finanzierung
bildet das ASFT-Gesetz (Action
socio-familiale et thérapeutique) von 1998. Das
Zusammenwirken von Staat und privaten Trägern ist durch
Konventionen geregelt. Die in
diesem Gebiet anwendbaren kollektiven Kollektivverträge finden Sie
hier.
Leitfaden für die
Sicherheit und
Gesundheit am Arbeitsplatz Kindergarten und Kindertagesstätte
Peter Mühlbauer: 50.299
Liederbücher. Der Verein Musikpiraten will allen
deutschen Kindergärten und Kinderkrippen die Möglichkeit
geben, Ansprüche der Gema abzuwehren. telepolis, 02.02.2011.
Question N° 0081 de M. Lucien Clement
concernant Organisation de l'éducation précoce.
Q-2004-W-E-0081-01
Viviane Loschetter: Maltraitance
des
enfants dans les orphelinats. Question écrite n°791
Viviane Loschetter: Manque
de
personnel temporaire des crèches, foyers du jours et
garderies. Question écrite n°54
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