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5. März 2011

Stadt Luxemburg

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Kinderkrippen und Horte in Luxemburg

Ende 2004 gab es in Luxemburg insgesamt 190 Einrichtungen, die für alle offen und staatlich anerkannt waren:

73 Kinderkrippen mit 1.981 Plätzen,
38 Tagesstätten für Kinder zwischen bis zu 12 Jahren mit 1.730 Plätzen,
14 Garderies mit insgesamt 232 Plätzen.

Das Gesetz vom 8. September 1998 schreibt vor, dass jeder, der mehr als drei Kinder gleichzeitig betreut, eine staatliche Genehmigung hierfür benötigt.

Folgende Höchstgrenzen sind durch das Gesetz festgelegt:
In den Privaträumen einer Familienwohnung dürfen bis zu sieben Kinder betreut werden.
Kinderkrippen dürfen maximal 100 Kinder betreuen.

Derzeit gibt es 12 betriebseigene Kindergärten, insbesondere bei EU-Institutionen, Krankenhäusern, Verwaltungen, Banken und Medienunternehmen.

Neben den kommerziell betriebenen Einrichtungen und Angeboten sind die Hälfte aller Kinderhorte staatlich konventioniert; d.h. es besteht zwischen dem Betreiber der Einrichtung und dem Familienministerium eine Konvention. Danach übernimmt der Staat die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben, die insbesondere durch die Personalkosten entstehen. Eine Einrichtung wird jedoch nur konventioniert, wenn entweder er selbst oder die Gemeinde das Gebäude stellt.

Eine entsprechende Erlaubnis zur beruflichen Kinderbetreuung kann leitendes oder betreuendes Personal nur erhalten, wenn die Anforderungen der Ehrbarkeit nachweislich erfüllt werden (z.B. persönliche Vergehen oder Entzug des Sorgerechts über die eigenen Kinder aufgrund eigenen Verschuldens) vorliegen.

Das Personal einer Kinderkrippe muss bis zur Hälfte aus qualifiziertem Personal bestehen (ErzieherIn, LehrerIn, Kinderkrankenschwester, ...). Der Personalbedarf wird auf Grundlage der Anzahl der Kinder ermittelt. Es wird überprüft, ob die Einrichtung Sicherheits- und Hygienestandards einhält und die angebotene Infrastruktur das Wohlbefinden der Kinder gewährleistet.

Während private Anbieter für einen Betreuungsplatz zwischen 600€ und 900€ verlangen, so wird der Preis bei einer konventionierten Einrichtung nach einer amtlichen Tabelle festgelegt. Der Maximalpreis lag für das Jahr 2006 bei 1.142€ monatlich (bei Schulkindern 935€). Davon werden ggf. Abschläge gemacht von 12% für die Abwesenheit der Kinder und Ermäßigungen angewandt, die sich nach dem Einkommen der Eltern richten.


Weitere Informationen

Ines Kurschat: Theorie-Praxis-Differenz. d'Land, 4. März 2011. S. 6f.

EGCA - ENTENTE DES GESTIONNAIRES DES CENTRES D'ACCUEIL a.s.b.l.
zählt derzeit 71 Mitgliedsorganisationen, die im sozialen Bereich Dienstleister und dementsprechend als Arbeitgeber auftreten. Eine Online Jobbörse wurde erst diesen Monat unter jobsocial.lu/ gestartet.

Grundlage für die Arbeit dieser privaten Betreuungseinrichtungen und deren staatliche Finanzierung bildet das ASFT-Gesetz (Action socio-familiale et thérapeutique) von 1998. Das Zusammenwirken von Staat und privaten Trägern ist durch Konventionen geregelt. Die in diesem Gebiet anwendbaren kollektiven Kollektivverträge finden Sie hier.

Leitfaden für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Kindergarten und Kindertagesstätte

Peter Mühlbauer: 50.299 Liederbücher. Der Verein Musikpiraten will allen deutschen Kindergärten und Kinderkrippen die Möglichkeit geben, Ansprüche der Gema abzuwehren. telepolis, 02.02.2011.

Question N° 0081 de M. Lucien Clement concernant Organisation de l'éducation précoce. Q-2004-W-E-0081-01

Viviane Loschetter: Maltraitance des enfants dans les orphelinats. Question écrite n°791

Viviane Loschetter: Manque de personnel temporaire des crèches, foyers du jours et garderies. Question écrite n°54


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