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Papiertiger bei der EU?!

Besoldung und soziale Rechte
Die
Dienstbezüge
umfassen
ein
Grundgehalt,
Familienzulagen
und
andere
Zulagen.
Grundgehalt:
Das
Grundgehalt
jeder
Besoldungsgruppe
ist
in
Besoldungsstufen
mit
mehreren
Dienstaltersstufen
unterteilt.
Die Beamtinnen und Beamten steigen automatisch alle zwei
Jahre in
die nächst höhere Dienstaltersstufe auf, bis sie die
höchste Dienstaltersstufe
ihrer Besoldungsgruppe erreicht haben.
Familienzulagen
und
andere
Zulagen:
Das
Grundgehalt
kann
sich
um
bestimmte
Zulagen, insbesondere eine
Auslandszulage oder eine Expatriierungszulage und die Familienzulagen
(Haushaltszulage, Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder,
Erziehungszulage),
erhöhen. Außerdem erstatten die Organe unter bestimmten
Bedingungen,
insbesondere im Fall des Wohnsitzwechsels, die bei Dienstantritt
anfallenden
Kosten, z.B. die Umzugskosten.
Gemeinschaftssteuer:
Die
Dienstbezüge
der
Beamtinnen
und
Beamten
der
Europäischen
Gemeinschaften
unterliegen
der Gemeinschaftssteuer, die vom Gehalt abgezogen wird. Sie
unterliegen keiner nationalen Steuer.
Die
europäischen
Organe
verfügen
über
ein
eigenes
Sozialversicherungssystem
und
eine
eigene
Versorgungsregelung.
Das
Grundgehalt,
anhand
dessen
sich
die
monatliche
Nettovergütung
vor
Abzügen
oder Zulagen
berechnet, belief sich
am 1. Januar 2003 für die Besoldungsgruppe B 5 (erste
Dienstalterstufe) auf 3010,37€.
Berufserfahrung
Nach
Erlangen
des
Abschlusszeugnisses
der
Sekundarstufe
II
müssen
die
Bewerberinnen
und Bewerber
vor dem 14. November 2003 eine mindestens dreijährige
Berufserfahrung in dem
gewählten Bereich erworben haben.
Sprachkenntnisse
Die
Bewerberinnen
und
Bewerber
müssen
die
deutsche
Sprache
(Sprache
1)
perfekt beherrschen und
ausreichende
Kenntnis in einer zweiten Amtssprache der Europäischen Union
(Sprache 2)
besitzen.
Das
Auswahlverfahren
Phase
1:
a)
Vorauswahltest
in
deutscher
Sprache
b)
ein
Multiple
Choice-Test
in
der
2.
Sprache
zur
Gemeinschaftspolitik
c)
ein
Multiple
Choice-Test
in
der
2.
Sprache
über
die
allgemeinen Kompetenzen
(Sprach- und Zahlenverständnis)
d)
Schriftliche
Prüfungen:
Bearbeitung
eines
Manuskripts
und
Fragen
beantworten
zum
jeweiligen Aufgabenbereich
Phase
2:
Bewerberinnen
und
Bewerber,
die
in
Phase
1
die
Mindestpunktzahl sowie eine der
höchsten 35
bzw. 55 höchsten Punktzahlen erreicht haben, werden eingeladen,
ihre vollständigen
Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Nach
Prüfung
der
eingereichten
Bewerbungsunterlagen
werden
sie
zur
mündlichen
Prüfung
zugelassen.
Die
besten
Bewerber
werden
schließlich
in
die
Reserveliste
aufgenommen.
Europa, ein
unsozialer Arbeitgeber
Leichtgläubig
ist,
wer
glaubt,
wer
einen
Arbeitsplatz
bei
der
EU-Verwaltung ergattert hat, der habe für
sein
Leben
ausgesorgt. Vor solcher Naivität im Umgang mit Europa als
Arbeitgeber muss
dringend gewarnt werden.
Jean-Pierre
Tytgat
vertritt
die
Union
syndicale, den
Dachverband der Gewerkschaften der
EU-Beschäftigten. Er nahm unlängst Stellung zu dem neuen
Statut, das für die
Beschäftigten der EU in Kraft getreten ist.
Demzufolge
müssen
administrative
Hilfskräfte,
die
zuvor
schon
unter
prekären
Bedingungen
gearbeitet
haben, noch
weit stärkere Einbußen hinnehmen.
Ein Agent
contractuel
muss mit 25 % bis 30 % weniger Gehalt rechnen.
Eine Schreibkraft, mehrsprachig und mit Berufserfahrung, käme so
mit 1300 Euro unter das Niveau des luxemburgischen Mindestgehalts.
Der
Regelfall
soll
nun
auch
die
Befristung
der
Arbeitsverträge
werden
– was ein strikter
Widerspruch zum
Luxemburger Arbeitsrecht darstellt.
Nun
haben
eben
die
Beschäftigten
der
EU
ein
besonderes
Statut
– naiv ist aber nun derjenige, der glaubt,
dass sie
damit jedenfalls über dem national gültigen Niveau liegen
müssten!
Im
Extremfall
können
sich
diese
Kategorie
Beschäftigten
in
den
„Klub
der Entrechteten“ einreihen.
Denn von den
nationalen Systemen der Sozialversicherung
oder dem Arbeitsrecht
sind sie durch ihren exklusiven Status als Europa-Beschäftigte
ausgeschlossen.
Quelle:
Bekanntmachung
des
allgemeinen
Auswahlverfahrens EPSO/B/11/03 für die Bildung einer
Einstellungsreserve von
Verwaltungsinspektorinnen/Verwaltungsinspektoren (B 5/B 4) deutscher
Sprache in
den Bereichen „Koordinierung der Produktion“ und „Korrekturlesen“.
Amtsblatt
der Europäischen Union, C 241A, 46. Jahrgang, 8. Oktober 2003,
Mitteilungen und
Bekanntmachungen, Ausgabe in deutscher Sprache (kann abgeholt werden
beim Amt
für Amtliche Veröffentlichungen, Rue Mercier 2, Luxemburg)
Weitere
Informationen
Gk,
„Gewerkschaften werfen EU-Kommission Mangel an Sozialdialog vor.
EU-Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen“ Tageblatt, 6.4.2004.
Rémunérations.
Le point sur la situation. Auf: Union
syndicale
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