Union syndicale
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6. März 2011

Stadt Luxemburg

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Papiertiger bei der EU?!

Kirchberg

Besoldung und soziale Rechte

Die Dienstbezüge umfassen ein Grundgehalt, Familienzulagen und andere Zulagen.

Grundgehalt: Das Grundgehalt jeder Besoldungsgruppe ist in Besoldungsstufen mit mehreren Dienstaltersstufen unterteilt. Die Beamtinnen und Beamten steigen automatisch alle zwei Jahre in die nächst höhere Dienstaltersstufe auf, bis sie die höchste Dienstaltersstufe ihrer Besoldungsgruppe erreicht haben.

Familienzulagen und andere Zulagen: Das Grundgehalt kann sich um bestimmte Zulagen, insbesondere eine Auslandszulage oder eine Expatriierungszulage und die Familienzulagen (Haushaltszulage, Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder, Erziehungszulage), erhöhen. Außerdem erstatten die Organe unter bestimmten Bedingungen, insbesondere im Fall des Wohnsitzwechsels, die bei Dienstantritt anfallenden Kosten, z.B. die Umzugskosten.

Gemeinschaftssteuer: Die Dienstbezüge der Beamtinnen und Beamten der Europäischen Gemeinschaften unterliegen der Gemeinschaftssteuer, die vom Gehalt abgezogen wird. Sie unterliegen keiner nationalen Steuer.

Die europäischen Organe verfügen über ein eigenes Sozialversicherungssystem und eine eigene Versorgungsregelung.

Das Grundgehalt, anhand dessen sich die monatliche Nettovergütung vor Abzügen oder Zulagen berechnet, belief sich am 1. Januar 2003 für die Besoldungsgruppe B 5 (erste Dienstalterstufe) auf 3010,37€.

Berufserfahrung

Nach Erlangen des Abschlusszeugnisses der Sekundarstufe II müssen die Bewerberinnen und Bewerber vor dem 14. November 2003 eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem gewählten Bereich erworben haben.

Sprachkenntnisse

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Sprache (Sprache 1) perfekt beherrschen und ausreichende Kenntnis in einer zweiten Amtssprache der Europäischen Union (Sprache 2) besitzen.

Das Auswahlverfahren

Phase 1:

a) Vorauswahltest in deutscher Sprache

b) ein Multiple Choice-Test in der 2. Sprache zur Gemeinschaftspolitik

c) ein Multiple Choice-Test in der 2. Sprache über die allgemeinen Kompetenzen (Sprach- und Zahlenverständnis)

d) Schriftliche Prüfungen: Bearbeitung eines Manuskripts und Fragen beantworten zum jeweiligen Aufgabenbereich

Phase 2:

Bewerberinnen und Bewerber, die in Phase 1 die Mindestpunktzahl sowie eine der höchsten 35 bzw. 55 höchsten Punktzahlen erreicht haben, werden eingeladen, ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen einzureichen.

Nach Prüfung der eingereichten Bewerbungsunterlagen werden sie zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Die besten Bewerber werden schließlich in die Reserveliste aufgenommen.



Europa, ein unsozialer Arbeitgeber

Leichtgläubig ist, wer glaubt, wer einen Arbeitsplatz bei der EU-Verwaltung ergattert hat, der habe für sein Leben ausgesorgt. Vor solcher Naivität im Umgang mit Europa als Arbeitgeber muss dringend gewarnt werden.

Jean-Pierre Tytgat vertritt die Union syndicale, den Dachverband der Gewerkschaften der EU-Beschäftigten. Er nahm unlängst Stellung zu dem neuen Statut, das für die Beschäftigten der EU in Kraft getreten ist.

Demzufolge müssen administrative Hilfskräfte, die zuvor schon unter prekären Bedingungen gearbeitet haben, noch weit stärkere Einbußen hinnehmen.
Ein Agent contractuel muss mit 25 % bis 30 % weniger Gehalt rechnen.
Eine Schreibkraft, mehrsprachig und mit Berufserfahrung, käme so mit 1300 Euro unter das Niveau des luxemburgischen Mindestgehalts.

Der Regelfall soll nun auch die Befristung der Arbeitsverträge werden – was ein strikter Widerspruch zum Luxemburger Arbeitsrecht darstellt.

Nun haben eben die Beschäftigten der EU ein besonderes Statut – naiv ist aber nun derjenige, der glaubt, dass sie damit jedenfalls über dem national gültigen Niveau liegen müssten!

Im Extremfall können sich diese Kategorie Beschäftigten in den „Klub der Entrechteten“ einreihen. Denn von den nationalen Systemen der Sozialversicherung oder dem Arbeitsrecht sind sie durch ihren exklusiven Status als Europa-Beschäftigte ausgeschlossen.

Quelle:
Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/B/11/03 für die Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsinspektorinnen/Verwaltungsinspektoren (B 5/B 4) deutscher Sprache in den Bereichen „Koordinierung der Produktion“ und „Korrekturlesen“.
Amtsblatt der Europäischen Union, C 241A, 46. Jahrgang, 8. Oktober 2003, Mitteilungen und Bekanntmachungen, Ausgabe in deutscher Sprache (kann abgeholt werden beim Amt für Amtliche Veröffentlichungen, Rue Mercier 2, Luxemburg)



Weitere Informationen

Gk, „Gewerkschaften werfen EU-Kommission Mangel an Sozialdialog vor. EU-Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen“ Tageblatt, 6.4.2004.

Rémunérations. Le point sur la situation. Auf: Union syndicale


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