Gesundheitsministerium
 Meffo's euroluxembourg.lu

     €L www.euroluxembourg.lu

5. März 2011

Stadt Luxemburg

Arbeit suchen



Pflegedienste in Luxemburg

Zur Ausbildungssituation in den Gesundheitsberufen

Hebamme



OGB-L, Syndikat Gesundheit und Sozialwesen

ANIL

RBS - Center fir Altersfroen



Sie wollen in einem Pflegeberuf in Luxemburg arbeiten?

Um welche Berufe es sich hier genau handelt, geht hervor aus dem Gesetz vom 23. März 1992 über die Reform und die Aufwertung bestimmter Gesundheitsberufe (Loi du 23 mars 1992 portant réforme et revalorisation de certaines professions de santé).

Anerkennung der ausländischen Zeugnisse und Diplome

Sie müssen hierzu zuerst über eine entsprechende Berufsausbildung bzw. die Berechtigung verfügen, in Ihrem Heimatland einen solchen Beruf auszuüben. Als nächstes soll man sich die ausländische Bescheinigung über die abgelegte Berufsausbildung anerkennen lassen beim

Ministère de l'Education nationale
Service de reconnaissance des diplômes relatifs à certaines professions de santé
29, rue Aldringen
L-2926 LUXEMBOURG

Hierzu werden benötigt

1.     eine Kopie des Personalausweises oder ähnlichem Nachweis der persönlichen Identität, deren Konformität mit dem Original bestätigt wurde;

2.     ein detaillierter und chronologisch abgefasster Lebenslauf (insbesondere mit Ausbildungsgang, beruflichen Erfahrungen einschließlich Referenzen);

3.     beglaubigte Kopien der beruflichen Zeugnisse oder Diplome.


Erlaubnis, den Beruf auszuüben

Danach muss die besondere Erlaubnis beim Gesundheitsminister eingeholt werden, den betreffenden Beruf in Luxemburg wirklich ausüben zu dürfen.

Ministère de la Santé
Allée Marconi - Villa Louvigny
L-2120 Luxembourg

Hierzu werden benötigt:

1.     die Anerkennung der im Ausland erworbenen Diplome durch den Erziehungsminister;

2.     ein polizeiliches Führungszeugnis (un extrait du casier judiciaire), nicht älter als 3 Monate;
oder "un certificat de bonnes vie et moeurs", ausgestellt vom Collège échevinal
der Wohngemeinde

3.     eine beglaubigte Kopie des Personalausweises o.ä.;

4.     für Personen aus Drittstaaten eine Aufenthaltserlaubnis;

5.     ein detaillierter und chronologisch abgefasster Lebenslauf (mit insbesondere Ausbildungsgang,berufliche Erfahrungen und Referenzen);

6.     ein ärztliches Attest über die physische Eignung, diesen Beruf ausüben zu können; nicht älter als 3 Monate;
außerdem, falls medizinisch keine Gegenanzeigen hierfür vorliegen, Impfnachweise gegen Tetanus, Polio, Hepatitis B und Tuberkulose und/oder entsprechende Prüfnachweise und Röntgenbilder der Lunge;

7.     für den besonderen Fall weitere spezifische Nachweise, je nach konkreten Umständen


Die o.g. Verfahren können je nach Arbeitsanfall und besonderen Umständen eine unterschiedlich lange Zeitdauer beanspruchen.

Die Anerkennung bzw. Berufserlaubnis sind, wenn sie ausgesprochen werden, nicht an eine bestimmte Einrichtung gebunden. Sie können sich also unabhängig davon schon auf die Suche nach einem für Sie geeigneten Arbeitsplatz machen bzw. bewerben.

Denken Sie auch im Interesse Ihrer künftigen Patienten daran, Ihre eigenen Sprachkenntnisse (Luxemburgisch, Französisch) so zu vervollkommnen, dass Sie Ihren Beruf in Luxemburg auch wirklich unbehindert ausüben können.


Das Fortbildungsinstitut des "RBS - Center fir Altersfroen" bietet Führungskräften und Mitarbeitern aus der ambulanten und stationären Altenpflege und Altenhilfe ein praxisnahes Angebot an Schulungen und Beratungen.


Directive 77/452/CEE du Conseil, du 27 juin 1977

Convention Collective de Travail  (Texte coordonné de juillet 2005)



Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Website angebotenen Informationen zwar nach bestem Wissen und Gewissen laufend zusammengestellt werden, aber ohne rechtliche Gewähr für deren Richtigkeit oder Aktualität hier angeboten werden. Im Bedarfsfall bzw. bei Zweifeln überprüfen Sie bitte die Angaben, Sie können hierfür die in den Quellenangaben oder im Linkverzeichnis angeführten offiziellen Stellen bemühen. Sie können ebenso die Grüne Nummer benutzen, Tel. 80028002, aus dem Ausland 0080080028002. Abhängig Beschäftigten wird unter Umständen die Rechtsberatung durch ihre Gewerkschaft empfohlen; Selbständigen die entsprechende durch ihre zuständige Berufskammer oder ihren Berufsverband. - Empfehlen Sie uns bitte weiter, wenn Sie unser Informationsangebot hilfreich finden!