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Sie
wollen
in
einem
Pflegeberuf
in
Luxemburg
arbeiten?
Um welche Berufe es
sich hier genau handelt, geht hervor aus dem Gesetz vom 23. März
1992 über die
Reform und die Aufwertung bestimmter Gesundheitsberufe (Loi
du 23 mars 1992 portant réforme
et revalorisation de certaines professions de santé).
Anerkennung
der
ausländischen
Zeugnisse
und
Diplome
Sie
müssen
hierzu
zuerst
über
eine entsprechende
Berufsausbildung bzw. die Berechtigung
verfügen, in Ihrem
Heimatland einen solchen Beruf auszuüben. Als
nächstes
soll
man sich die ausländische Bescheinigung über die abgelegte
Berufsausbildung
anerkennen lassen beim
Ministère
de
l'Education nationale
Service
de
reconnaissance
des diplômes
relatifs
à
certaines professions de
santé
29, rue Aldringen
L-2926 LUXEMBOURG
Hierzu
werden
benötigt
1.
eine
Kopie des Personalausweises oder ähnlichem Nachweis der
persönlichen Identität, deren
Konformität mit dem Original bestätigt wurde;
2.
ein
detaillierter und chronologisch abgefasster Lebenslauf (insbesondere mit
Ausbildungsgang, beruflichen
Erfahrungen einschließlich Referenzen);
3.
beglaubigte
Kopien der beruflichen Zeugnisse oder Diplome.
Erlaubnis, den Beruf
auszuüben
Danach
muss
die
besondere
Erlaubnis
beim
Gesundheitsminister
eingeholt
werden, den
betreffenden
Beruf in Luxemburg wirklich ausüben zu dürfen.
Ministère
de la Santé
Allée Marconi - Villa Louvigny
L-2120 Luxembourg
Hierzu
werden
benötigt:
1.
die
Anerkennung der im Ausland erworbenen Diplome durch den
Erziehungsminister;
2.
ein
polizeiliches Führungszeugnis (un
extrait du casier
judiciaire), nicht älter
als 3 Monate;
oder "un
certificat de bonnes vie et moeurs", ausgestellt vom Collège
échevinal
der Wohngemeinde
3.
eine
beglaubigte Kopie des Personalausweises o.ä.;
4.
für
Personen aus Drittstaaten eine Aufenthaltserlaubnis;
5.
ein
detaillierter und chronologisch abgefasster Lebenslauf (mit
insbesondere Ausbildungsgang,berufliche
Erfahrungen und Referenzen);
6.
ein
ärztliches Attest über die physische Eignung, diesen Beruf
ausüben zu können;
nicht älter als 3 Monate;
außerdem, falls medizinisch keine Gegenanzeigen hierfür
vorliegen, Impfnachweise
gegen Tetanus, Polio, Hepatitis B und Tuberkulose und/oder
entsprechende Prüfnachweise und Röntgenbilder der
Lunge;
7.
für den
besonderen Fall weitere spezifische Nachweise, je nach konkreten
Umständen
Die
o.g.
Verfahren
können je nach Arbeitsanfall und besonderen
Umständen eine unterschiedlich
lange Zeitdauer beanspruchen.
Die
Anerkennung
bzw.
Berufserlaubnis
sind,
wenn
sie
ausgesprochen
werden, nicht an eine
bestimmte Einrichtung gebunden. Sie
können
sich
also unabhängig davon schon auf die Suche nach einem für Sie
geeigneten Arbeitsplatz
machen bzw. bewerben.
Denken
Sie
auch
im
Interesse
Ihrer
künftigen
Patienten
daran, Ihre eigenen
Sprachkenntnisse (Luxemburgisch,
Französisch) so zu vervollkommnen, dass Sie Ihren Beruf in
Luxemburg auch
wirklich unbehindert
ausüben können.
Das
Fortbildungsinstitut
des
"RBS
-
Center
fir
Altersfroen" bietet
Führungskräften und Mitarbeitern aus der ambulanten
und stationären Altenpflege und Altenhilfe ein praxisnahes Angebot
an Schulungen und Beratungen.
Directive 77/452/CEE
du
Conseil, du 27 juin 1977
Convention Collective
de
Travail
(Texte
coordonné de juillet 2005)
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