Inspection du Travail et des Mines
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16. Dezember 2010

Stadt Luxemburg

Arbeit suchen


Schwarzarbeit

Nulltoleranz gegen organisierte Schwarzarbeit


Luxemburgs Behörden gehen konsequent gegen illegale Beschäftigung vor, insbesondere in der Baubranche.

Die Zielrichtung

Die Auswirkungen der Schattenwirtschaft im Bausektor sind allseits bekannt. Sie umfassen die illoyale Konkurrenz gegenüber dem einheimischen Handwerk, Steuerverluste von geschätzt ca. ½ Milliarde Euro für den Luxemburger Fiskus und die Gefährdung, neben der Beeinträchtigung des Arbeitsmarktes, der Arbeitssicherheit und der Gesundheit aller Beschäftigten auf einer Baustelle, auch derjenigen der angemeldeten.

Letzteres Risiko resultiert aus der faktischen Unmöglichkeit, die Einhaltung von Standards an Unfallschutz und Berufskrankheiten bei illegal Beschäftigten zu überprüfen, woraus für alle Beschäftigten auf einer Baustelle schwere Gefahren und Risiken ausgehen.

Daher richtet sich die ganz besondere Aufmerksamkeit der mit der Überwachung betrauten Behörden auf den wirtschaftlichen Hauptnutznießer, gleichsam den geistigen Urheber der Schwarzarbeit, das heißt der Bauherr. Dieser muss die Konsequenzen tragen, nämlich das Risiko beträchtlicher Geldstrafen, auch wirtschaftlicher Art (Bauverzögerung durch Schließung der Baustelle), steuerlicher Art (administrative Bußgelder betreffend die Mehrwertsteuer), strafrechtlicher Art (Bußgelder bis hin zur Inhaftierung) und weitere ...

Die ausgewählten Objekte

Im Rahmen eines mehrmonatigen Programms zur Unterbindung von illegaler Beschäftigung auf nationaler Ebene, wurde eine neue systematische Kontrolle der Baustellen, die an Wochenenden betrieben wurden, am einem Samstag im November desselben Jahres durchgeführt, hier vor allem im Kanton Redingen und teilweise im Ösling.

Die eingesetzten Mittel

Gemeinsame Kontrollgänge der Eingreifkräfte der verschiedenen Behörden, die die Cellule de Lutte contre le Travail illicite bilden, haben in Feinarbeit die Einhaltung der Sicherheitsnormen, Gesundheits- und Sozialvorschriften überprüft bei Beschäftigten auf über 20 privaten Baustellen mittlerer Größe (im Prinzip über einem Bauvolumen von 500 Mann-Stunden).

Insbesondere hat die Inspection "Coup de Poing" (für überraschende Kontrollen) Personalkräfte eingesetzt der Motorisierten Brigade der Administration des Douanes et Accises Redingen, der Arbeitsverwaltung (ADEM) und der ITM, in enger Zusammenarbeit mit

• dem Service Anti-fraude der Administration de l’Enregistrement et des Domaines;
• dem Centre commun de la Sécurité sociale;
• der Division de la Santé au Travail des Gesundheitsministeriums.


Ein Beispiel: Wie Kontrollen durchgeführt werden

Im Raum Beckerich, Elvingen, Eschdorf, Heiderscheid, Kuborn und Useldingen wurden 12 Schwarzarbeiter gefunden, die gezielt für einen anderen als ihren gewöhnlichen Arbeitgeber gearbeitet haben. Die betreffenden „Kunden“ konnten für den betreffenden Wirtschaftszweig keine Gewerbeerlaubnis nachweisen.

Was den Arbeitsmediziner angeht, so konnten ca. 10 Personen, die mit Risikotätigkeiten betraut waren (hierunter vor allem Elektriker), keine Bescheinigung über eine medizinische Tauglichkeit vorweisen, welche vor der Einstellung zwingend vorgeschrieben ist. Sie mussten sofort jede Risikotätigkeit beenden.

Eine gewisse Anzahl Verstöße gegen die Gesetze über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wurden festgestellt; ebenso gegen die Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Association d’Assurance contre les Accidents du Travail).

Die maximale Wochenarbeitszeit (ungenehmigte Überstunden) und die Mindestruhezeiten sind nicht eingehalten worden, was Unfälle zu produzieren riskiert aufgrund Übermüdung und Stress.

Die obligatorischen Voranzeigen, die 10 Tage zuvor der ITM durch den Bauherrn zu machen sind, wurden nicht ordnungsgemäß aktualisiert und trugen nicht der Verzweigung der tatsächlich auf der Baustelle tätigen Subunternehmer Rechnung, eine Übertretung, welche die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Bauherrn nach sich zieht.

Im Übrigen stimmten in zwei Fällen die Avis importants, die der Bauherr sichtbar auf der Baustelle anbringen muss, vorzugsweise zusammen mit der Baugenehmigung des Bürgermeisters der betreffenden Gemeinde, nicht überein mit den Déclarations d’Accès au Chantier der Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheit, die oft unzureichend von den Bauherren informiert wurden, wenn nicht gar mit den besonderen Sicherheitsplänen der ausgewählten Unternehmen.

In diesem Zusammenhang legt die ITM Wert darauf, daran zu erinnern, dass ein derartiger Coordinateur de Sécurité/Santé für jede Baustelle bezeichnet werden muss, auf welcher gleichzeitig oder hintereinander mindestens zwei Unternehmen tätig werden!

Außerdem wurde von der ITM ein Fall illegaler Leiharbeit entdeckt, auf einer Industriefläche in Useldingen, wo zwei Personen von außerhalb der EU unter der direkten Anleitung einer Nutzerfirma arbeiteten, ohne einen ordnungsgemäßen Subunternehmervertrag.

Quintessenz

Die illegalen Arbeiten wurden mit sofortiger Wirkung auf sieben Baustellen beendet.

Die betreffenden Bauherren und der gegen die Bestimmungen verstoßende Arbeitgeber werden Gegenstand gerichtlicher Untersuchungen, was zu den vorgeschriebenen Sanktionen noch hinzukommt.

Beschäftigte, die eingestanden haben, auf eigene Rechnung gearbeitet zu haben, müssen sich vor ihren eigentlichen Arbeitgebern für diesen schwerwiegenden Verstoß gegen den Arbeitsvertrag verantworten und setzen sich somit den dafür vorgesehenen disziplinarischen Maßnahmen aus (Abmahnung, fristlose Kündigung, Vertragsstrafe, ..., gemäß Artikel 8 des aktuell gültigen Kollektivvertrags für das Baugewerbe).


Weitere Informationen


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