Nulltoleranz
gegen organisierte Schwarzarbeit
Luxemburgs
Behörden gehen
konsequent gegen illegale Beschäftigung vor, insbesondere in der
Baubranche.
Die
Zielrichtung
Die
Auswirkungen
der
Schattenwirtschaft
im
Bausektor
sind
allseits bekannt.
Sie
umfassen die illoyale Konkurrenz gegenüber dem einheimischen
Handwerk,
Steuerverluste von geschätzt ca. ½ Milliarde Euro für
den Luxemburger Fiskus
und die Gefährdung, neben der Beeinträchtigung des
Arbeitsmarktes, der
Arbeitssicherheit und der Gesundheit aller Beschäftigten auf einer
Baustelle,
auch derjenigen der angemeldeten.
Letzteres
Risiko
resultiert
aus
der
faktischen
Unmöglichkeit,
die Einhaltung
von
Standards an Unfallschutz und Berufskrankheiten bei illegal
Beschäftigten zu
überprüfen, woraus für alle Beschäftigten auf einer
Baustelle schwere Gefahren
und Risiken ausgehen.
Daher
richtet
sich
die
ganz
besondere
Aufmerksamkeit
der mit der
Überwachung
betrauten Behörden auf den wirtschaftlichen Hauptnutznießer,
gleichsam den
geistigen Urheber der Schwarzarbeit, das heißt der Bauherr.
Dieser muss die
Konsequenzen tragen, nämlich das Risiko beträchtlicher
Geldstrafen, auch
wirtschaftlicher Art (Bauverzögerung durch Schließung der
Baustelle),
steuerlicher Art (administrative Bußgelder betreffend die
Mehrwertsteuer),
strafrechtlicher Art (Bußgelder bis hin zur Inhaftierung) und
weitere ...
Die
ausgewählten
Objekte
Im
Rahmen
eines
mehrmonatigen
Programms
zur
Unterbindung
von
illegaler
Beschäftigung auf
nationaler Ebene, wurde eine neue systematische Kontrolle der
Baustellen, die
an Wochenenden betrieben wurden, am einem Samstag im
November
desselben Jahres durchgeführt, hier vor allem im Kanton Redingen
und teilweise im Ösling.
Die
eingesetzten
Mittel
Gemeinsame
Kontrollgänge
der
Eingreifkräfte
der
verschiedenen
Behörden,
die
die Cellule
de Lutte contre le Travail illicite bilden, haben in Feinarbeit
die
Einhaltung
der Sicherheitsnormen, Gesundheits- und Sozialvorschriften
überprüft bei
Beschäftigten auf über 20 privaten Baustellen mittlerer
Größe (im Prinzip über
einem Bauvolumen von 500 Mann-Stunden).
Insbesondere
hat
die
Inspection
"Coup de Poing" (für überraschende
Kontrollen)
Personalkräfte eingesetzt der Motorisierten Brigade der Administration
des
Douanes
et
Accises Redingen, der Arbeitsverwaltung (ADEM) und der
ITM,
in enger
Zusammenarbeit mit
•
dem
Service
Anti-fraude der Administration de
l’Enregistrement et des Domaines;
• dem Centre
commun de la Sécurité sociale;
• der Division
de la Santé au Travail des
Gesundheitsministeriums.
Ein
Beispiel:
Wie
Kontrollen
durchgeführt
werden
Im
Raum
Beckerich,
Elvingen,
Eschdorf,
Heiderscheid,
Kuborn
und
Useldingen
wurden 12
Schwarzarbeiter gefunden, die gezielt für einen anderen als ihren
gewöhnlichen
Arbeitgeber gearbeitet haben. Die betreffenden „Kunden“ konnten
für den
betreffenden Wirtschaftszweig keine Gewerbeerlaubnis nachweisen.
Was
den
Arbeitsmediziner
angeht,
so
konnten
ca.
10
Personen, die mit
Risikotätigkeiten
betraut waren (hierunter vor allem Elektriker), keine Bescheinigung
über
eine medizinische
Tauglichkeit vorweisen, welche vor der Einstellung zwingend
vorgeschrieben ist. Sie mussten sofort jede Risikotätigkeit
beenden.
Eine
gewisse
Anzahl
Verstöße
gegen
die
Gesetze
über
Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz wurden festgestellt; ebenso gegen die Bestimmungen der
gesetzlichen Unfallversicherung (Association
d’Assurance contre les
Accidents
du Travail).
Die
maximale
Wochenarbeitszeit
(ungenehmigte
Überstunden)
und
die
Mindestruhezeiten
sind
nicht eingehalten worden, was Unfälle zu produzieren riskiert
aufgrund
Übermüdung und Stress.
Die
obligatorischen
Voranzeigen,
die
10
Tage
zuvor
der ITM durch den
Bauherrn zu
machen sind, wurden nicht ordnungsgemäß aktualisiert und
trugen nicht der
Verzweigung der tatsächlich auf der Baustelle
tätigen Subunternehmer Rechnung,
eine Übertretung, welche die strafrechtliche Verantwortlichkeit
des Bauherrn
nach sich zieht.
Im
Übrigen
stimmten
in
zwei
Fällen
die
Avis
importants, die der
Bauherr sichtbar
auf der Baustelle anbringen muss, vorzugsweise zusammen mit der
Baugenehmigung
des Bürgermeisters der betreffenden Gemeinde, nicht überein
mit den Déclarations
d’Accès
au
Chantier der Koordinatoren
für
Sicherheit
und
Gesundheit, die oft unzureichend von den Bauherren informiert
wurden,
wenn
nicht gar mit den besonderen Sicherheitsplänen der
ausgewählten Unternehmen.
In
diesem
Zusammenhang
legt
die
ITM Wert
darauf, daran zu erinnern, dass ein
derartiger Coordinateur
de
Sécurité/Santé für jede
Baustelle bezeichnet werden muss, auf
welcher gleichzeitig oder hintereinander mindestens zwei Unternehmen
tätig
werden!
Außerdem
wurde
von
der
ITM
ein
Fall
illegaler Leiharbeit entdeckt, auf einer
Industriefläche in Useldingen, wo zwei Personen von
außerhalb der EU unter der
direkten Anleitung einer Nutzerfirma arbeiteten, ohne einen
ordnungsgemäßen
Subunternehmervertrag.
Quintessenz
Die
illegalen
Arbeiten
wurden
mit
sofortiger
Wirkung
auf sieben Baustellen
beendet.
Die
betreffenden
Bauherren
und
der
gegen
die
Bestimmungen verstoßende
Arbeitgeber
werden Gegenstand gerichtlicher Untersuchungen, was zu den
vorgeschriebenen
Sanktionen noch hinzukommt.
Beschäftigte,
die
eingestanden haben, auf
eigene Rechnung gearbeitet zu haben,
müssen sich vor ihren eigentlichen Arbeitgebern für diesen
schwerwiegenden Verstoß gegen den Arbeitsvertrag verantworten und
setzen sich somit den dafür vorgesehenen disziplinarischen
Maßnahmen aus
(Abmahnung,
fristlose Kündigung, Vertragsstrafe, ..., gemäß Artikel
8 des aktuell gültigen Kollektivvertrags
für
das
Baugewerbe).
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