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23. März 2011

Stadt Luxemburg

Arbeit suchen



Die Besonderheiten des Luxemburger Arbeitsmarktes



Landesverband

CGFP

Union Syndicale Fédérale (USF)




Der Zugang zur Beschäftigung im öffentlichen Dienst

Der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit gelten auch für die Beschäftigung im öffentlichen Sektor.

Also die Beschäftigung bei öffentlichen Unternehmen (Handelsgesellschaften, Telekommunikationsunternehmen, öffentliche Verkehrsbetriebe), staatlichen Einrichtungen und Institutionen (Hochschulen, öffentliche Krankenhäuser, Forschungsinstitute) sowie die Beschäftigung im öffentlichen Dienst.

Allerdings dürfen die Mitgliedstaaten bestimmte Stellen ihren eigenen Staatsangehörigen vorbehalten.
Dies gilt aber nur für solche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, die mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse und mit der Wahrung der allgemeinen Belange des Staates oder von Gebietskörperschaften verbunden sind. Nämlich kleinere Verwaltungseinheiten wie beispielsweise Rathäuser usw. Diese Kriterien sind anhand einer Einzelfallprüfung im Lichte der Art der mit der Stelle verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu beurteilen.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass spezifische Dienste des Staates und der gleichzustellenden Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel die Streitkräfte, die Polizei und sonstige Ordnungskräfte, die Rechtspflege, die Steuerverwaltung und die Diplomatie Staatsangehörigen vorbehalten sein können und somit für alle anderen Bürger der Europäischen Union nicht zugänglich sind.

Jedoch bringen nicht alle Stellen in diesen Bereichen die Ausübung hoheitlicher Befugnisse und die Wahrung der allgemeinen Belange des Staates mit sich.

Zum Beispiel Verwaltungsaufgaben, technische Beratung, Instandhaltung. Diese Stellen können deshalb nicht den Staatsangehörigen des Aufnahmestaates vorbehalten werden. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gilt unabhängig von dem spezifischen Sektor; sie gilt ausschließlich stellenbezogen.



Die Beschäftigten bei Einrichtungen der Europäischen Union oder bei anderen internationalen Organisationen unterliegen in der Regel einem besonderen Statut und werden sozial- und steuerrechtlich nicht wie alle anderen auf Luxemburger Territorium Beschäftigte behandelt. Es existieren auf diesem Gebiet daher auch besondere Gewerkschaften wie etwa die Union Syndicale Fédérale (USF).

Besonders gewarnt werden muss hier vor prekären Beschäftigungsverhältnissen durch befristete Arbeitsverträge, nach deren Ablauf die Betroffenen in Luxemburg mittellos und ohne sozialen Schutz auf der Straße stehen.



Weitere Informationen

Sich für die Einstellungsprüfungen für die Beamtenlaufbahn einschreiben

Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Europaische Union)

(jm), Öffentlicher Dienst: Leistung soll sich lohnen. Expertenkommission schlägt Neuordnung der Dienstlaufbahnen vor.
Luxemburger Wort, 1. Dezember 2010.

Landesverband: Das Kalkül hinter der geplanten Kürzung der Anfangsgehälter. 7. Januar 2011.

Ali Ruckert: Briefträgergewerkschaft will sich gegen Flexibilisierung und Abbau bei der Post wehren. Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek, 22. März 2011.


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