Luxemburg
fördert
nur
ansässige
Studenten
Die Vereinbarkeit der
Luxemburger Verwaltungspraxis mit europäischem Recht ist weiterhin
umstritten.
2003/2004 hatte Luxemburg
Stipendien (Bourses)
in
Höhe
von
8
Millionen
Euro
ausgezahlt
und
38
Millionen
Euro
an
Studiendarlehen gewährt.
Die
Studiendarlehen
sind
mit
2%
zu
verzinsen
und
müssen
binnen
10
Jahren nach Abschluss des Studiums zurückgezahlt werden.
Gibt es nach dem ersten Studienabschnitt 1.000€ und nach dem zweiten
2.000€ als Prämie (Prime d’Encouragement),
so
wird
diese
mit
der
Darlehensrückzahlung
verrechnet.
Nach
dem
Gesetz
vom
22.
Juni
2000
konnte
die
Studienförderung
beanspruchen,
wer Luxemburger ist oder als Unionsbürger nach der
Verordnung über die Freizügigkeit der Beschäftigten in
Luxemburg seinen Wohnsitz hatte.
Nach
Auffassung
des
Europäischen
Gerichtshof
ist
es
jedoch
nicht
zulässig,
Unionsbürgern
anderer
Staatsangehörigkeit
Bedingungen zu stellen, die nicht auch an
Inländer gestellt werden.
Um
zum
einen
dieser
Gleichbehandlungsanforderung
zu
genügen,
zum
anderen
zu
verhindern,
dass ausländische Studierwillige in den
Genuss der verhältnismäßig großzügigen
Luxemburger Studienförderung gelangen, muss das
bestehende Gesetz revidiert werden.
Es
soll
künftig
auch
von
Luxemburger
Studenten
gefordert
werden,
dass
sie
einen Wohnsitz in Luxemburg besitzen. Von den 6.888
Studenten, die
2004-2005
eine Förderung
beantragt haben, wären gerade 40 Antragsteller von dieser
Änderung betroffen. Anders als etwa in Frankreich ist in Luxemburg
keine Voraussetzung
für die Förderung, dass im Inland studiert wird.
Die
Gewerkschaft
OGBL hat betroffene Grenzgänger aufgefordert, einen
Antrag auf Unterstützung der studierwilligen Kinder zu stellen.
Gegen die Ablehnungsbescheide aus Luxemburg will die Gewerkschaft
gerichtlich vorgehen.
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