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23. März 2011

Stadt Luxemburg

Arbeit suchen



Welcher Art ist Ihr Beschäftigungsverhältnis?

Code du Travail



Mitgliederliste ULEDI




Wie werden Sie beschäftigt über ein Zeitarbeits-Unternehmen?

Im Gegensatz zu Deutschland gilt nach Luxemburger Arbeitsrecht:

Ein Zeitarbeiter ist nach denselben Bedingungen zu entlohnen wie ein Mitglied der Stammbelegschaft, an dessen Stelle er dieselbe Arbeit macht.

In Deutschland ist dieselbe Frage derzeit Gegenstand gewerkschaftlicher Forderung nach dem sog. "equal pay" (gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit).

Esch

Die Zeitarbeit ist in Luxemburg gesetzlich im Code du Travail, Titre III - Travail intérimaire (Art. L. 131-1 ff.) geregelt.
  
Damit ein Zeitarbeits-Beschäftigungsverhältnis  rechtsverbindlich zustande kommt, müssen stets zwei unterschiedliche Verträge abgeschlossen werden:
(1) ein Ausleihvertrag sowie
(2) ein Beauftragungsvertrag.

(1) Der Ausleihvertrag (Contrat de Mise à Disposition)

Mit dem Leihvertrag stellt das Zeitarbeitsunternehmen seine Vertragskräfte einem seiner Kunden, d.h. einem anderen Unternehmen, das zurzeit Arbeitskräfte benötigt, zur Verfügung.

(2) Der Beauftragungsvertrag (Contrat de Mission)

Der Beauftragungs-Vertrag wird abgeschlossen zwischen dem Zeitarbeiter und dem Zeitarbeitsunternehmen.

Neben dem einschlägigen Gesetz zur Zeitarbeit (le Travail intérimaire) werden die Beschäftigungsbedingungen der Zeitarbeiter durch einen Kollektivvertrag geregelt, der zwischen den Gewerkschaften OGB-L und LCGB einerseits und der ULEDI (Union Luxembourgeoise des Entreprises de Travail Intérimaire) abgeschlossen worden ist.

Das Luxemburger Recht ist auch dann anzuwenden, wenn ein Zeitarbeitsunternehmen mit Sitz in Luxemburg Arbeitnehmer zum Arbeiten ins Ausland entsendet.

Der Contrat de Mission ist schriftlich abzufassen und dem betreffenden Arbeitnehmer spätestens 2 Werktage nach Arbeitsbeginn beim Kundenunternehmen auszuhändigen.

Dieser Kontrakt gilt unwiderleglich als Arbeitsvertrag.


Mindestbestandteile eines Beauftragungsvertrags

Ein Beauftragungvertrag (Contrat de Mission) muss mindestens folgende Elemente enthalten:

  • das Fälligkeitsdatum oder Mindestdauer, wofür er abgeschlossen wird;
  • falls er zur Ersetzung eines bestimmten Beschäftigten dient, den Namen des zu Ersetzenden;
  • die Dauer der Probezeit, falls vorgesehen; ggf. eine Klausel, dass der Vertrag verlängert werden kann; 
  • die Anmerkung, dass die Einstellung des Arbeitnehmers durch das nutzende Unternehmen nicht untersagt ist (Falls eine gegendteilige Klausel enthalten ist, so ist diese rechtsunwirksam.).

Fehlt eine Befristung, hat der Arbeitnehmer im Kündigungsfalle einen Anspruch auf Abfindung (Indemnité compensatoire).


Dauer und Verlängerung

Mit Ausnahme bei Saisonarbeit darf der Contrat de Mission 12 Monate nicht überschreiten, und zwar gerechnet für denselben Arbeitnehmer und denselben Arbeitsplatz, Verlängerungen inbegriffen (und nicht mehr als zweimal zulässig).

Andernfalls (und wenn nicht eine Ausnahmegenehmigung durch den Arbeitsminister vorliegt), gilt der Vertrag als unbefristet abgeschlossen.


Weitere Informationen

L’intérim au Luxembourg, un marché du travail au coeur de la Grande région


Guy Castegnaro, en collaboration avec Ariane Claverie: Droit du Travail Luxembourgeois.
Éditions Paul Bauler 2002. ISBN 2-919885-04-9. Darin insbesondere: Chapitre IV. Le travail intérimaire et le prêt temporaire de main-d'œuvre. S. 98ff.

Kollektivvertrag für die Beschäftigten von Zeitarbeitsunternehmen

Fabrice Barbian, Uledi: L'intérim se veut durable. Le Jeudi, 10.02.2011.

DGB: Tarifverträge Zeitarbeit - iGZ und BZA. 22.03.2010.

Demo: Protest gegen Lohndumping. saarland aktuell (24.02.2011)
Daniel Behruzi: Ein guter Anfang: IG-Metall-Aktionen gegen Leiharbeit. junge welt,
Nr. 48, 26. / 27. Februar 2011.

Silvio Duwe: Ein Placebo gegen die Auswüchse in der Leiharbeit. Mit einem windelweichen Gesetz will Arbeitsministerin von der Leyen die Leiharbeit regulieren. telepolis, 22.03.2011.

Ungültige Tarifverträge durch die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften


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